EQS-News: EVN AG: Die EVN reagiert auf die Bekanntgabe der Sonderdividende der VERBUND AG und spricht sich für einen Beschluss des ElWG in diesem Jahr aus
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EVN AG: Die EVN reagiert auf die Bekanntgabe der Sonderdividende der
VERBUND AG und spricht sich für einen Beschluss des ElWG in diesem Jahr
aus
05.12.2025 / 13:16 CET/CEST
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Die VERBUND AG hat am 3. Dezember 2025 bekannt gegeben, der ordentlichen
Hauptversammlung 2026 für das Geschäftsjahr 2025 eine Sonderdividende in
Höhe von 1,15 Euro pro Aktie vorzuschlagen. Die EVN AG erhält diese
Sonderdividende anteilig im Ausmaß ihrer Beteiligung von 12,6% an der
VERBUND AG. Dividenden-Zahltag der VERBUND AG ist der 11. Mai 2026.
Der Vorstand der EVN AG nimmt diese Ankündigung zur Kenntnis. Die
zusätzlichen Mittel versetzen die EVN in die Lage, auf die besonderen
Herausforderungen sowohl im Energiegeschäft als auch am Kapitalmarkt zu
reagieren. Die EVN wird sie daher so verwenden, dass sie ihren Kundinnen
und Kunden sowie ihren Aktionärinnen und Aktionären zugutekommen. Die
konkreten Maßnahmen werden im Laufe der nächsten Monate entwickelt und
umgesetzt und hängen auch von der Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr
sowie den energiewirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen ab.
Während operative Maßnahmen bereits im laufenden Geschäftsjahr umgesetzt
werden sollen, kann eine Ausschüttung an die Aktionärinnen und Aktionäre
der EVN AG erst nach der ordentlichen Hauptversammlung 2027 erfolgen.
Die EVN wird im Geschäftsjahr 2025/26 rund 1 Mrd. Euro in die
Energietransformation investieren; vier Fünftel davon gehen nach
Niederösterreich in die Bereiche Netzinfrastruktur, erneuerbare Erzeugung,
E-Mobilität und Trinkwasserversorgung.
Gemäß unserem Kundenversprechen handeln wir nach den Grundsätzen einer
kostengünstigen, sicheren, umweltverträglichen und effizienten
Bereitstellung unserer Dienstleistungen. Dies im Sinne der Sicherstellung
von wettbewerbsorientierten und wettbewerbsfähigen Energiemärkten.
Vor dem Hintergrund der großen Herausforderungen am Energiemarkt spricht
sich der Vorstand der EVN AG für einen Beschluss des neuen
Strommarktgesetzes („ElWG“) noch in diesem Jahr aus.
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