Staatssekretär Pröll: Europäische Allianz für zeitgemäße Auslegung der Menschenrechtskonvention

Staatssekretär Pröll: Europäische Allianz für zeitgemäße Auslegung der Menschenrechtskonvention

Pröll von Bundeskanzler Stocker als Vertretung Österreichs beim informellen Ministerkomitee in Straßburg entsandt

Staatssekretär Alexander Pröll nimmt am 10. Dezember am informellen Treffen des Ministerkomitees des Europarats in Straßburg teil. Dabei widmet man sich den aktuellen Herausforderungen im Bereich der illegalen Migration und der Interpretation der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Das Ziel dabei ist es, dass Straffällige ohne Aufenthaltstitel rasch abgeschoben werden können.

Den Auftakt zu der Initiative erfolgte im Mai dieses Jahres durch Bundeskanzler Stocker und acht weiteren Staats- und Regierungschefs. Derzeit hält man bei 27 Staaten, die als Unterstützungsgruppe gelten. Laut Staatssekretär Alexander Pröll ist „unsere Pflicht als Staat der Schutz der Menschen in Österreich und Europa. Wer unsere Sicherheit bedroht, verliert das Recht, hier zu bleiben. Heute haben sich 27 Mitgliedstaaten dem Vorstoß von Bundeskanzler Stocker angeschlossen und sich für eine zeitgemäße Auslegung der Menschenrechtskonvention ausgesprochen.“ Pröll sprach von einem klaren Ziel. Es gehe um, „die konsequente Abschiebung vor allem von verurteilten Straftätern. Österreich hat vorgemacht, dass es geht – und Europa muss jetzt gemeinsam nachziehen“.

BUNDESKANZLER STOCKER: DIE MENSCHEN IN ÖSTERREICH SCHÜTZEN

Wie Dänemark und Italien gehöre Österreich zu den initiierenden Staaten, die sich für eine Rückbesinnung der EMRK auf ihren ursprünglichen Zweck einsetzen. Ziel sei es, Ausweisungen und Abschiebungen ausländischer Straftäter in Europa künftig effizienter umsetzen zu können. Bundeskanzler Christian Stocker merkte dazu wie folgt an: „Die EMRK darf nicht die falschen schützen: Ich will die Menschen in Österreich schützen und nicht kriminelle Ausländer, die kein Recht haben, hier zu sein. Null Toleranz gegenüber diejenigen, die unseren Schutz missbrauchen und bei uns straffällig werden.“

In einem „Joint Statement“ betonen die 27 Mitgliedstaaten ihre Verantwortung für die Sicherheit ihrer Bevölkerungen und sehen aufgrund neuer Bedrohungen wie organisierter Kriminalität, Menschenhandel und der Instrumentalisierung von Migration durch feindselige Akteure eine zeitgemäße Interpretation der Menschenrechte als notwendig an. Zum Schutz der Bevölkerung und der Grenzen müssten Staaten effektiv gegen schwere Kriminalität, illegale Migration und Schleppernetzwerke vorgehen können. Die Ausweisung schwerkrimineller Ausländer sei zu erleichtern: Das öffentliche Sicherheitsinteresse soll künftig stärker gewichtet werden als persönliche Bindungen von Straftätern. Innovative migrationspolitische Lösungen verweisen auf Kooperationen mit Drittstaaten: Asyl- und Rückkehrverfahren sollen in sicheren Drittstaaten zulässig sein. Darüber hinaus solle die missbräuchliche Anwendung der Menschenrechte verhindert werden. Dabei geht es um den Schutz vor gezielter Instrumentalisierung der EMRK durch feindliche Staaten oder Einzelpersonen.

Pressesprecher des Staatssekretärs
Vincenz Kriegs-Au
Telefon: +43 1/53115-0
E-Mail: vincenz.kriegs-au@bka.gv.at
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