FPÖ – Stefan: „Verlierer-Koalition lässt Mieter und Vermieter im Stich!“

FPÖ – Stefan: „Verlierer-Koalition lässt Mieter und Vermieter im Stich!“

Vage Formulierungen und keine Rechtssicherheit – Freiheitliche fordern klare, gesetzliche Standardklausel zum Schutz von Mietern und Vermietern

Als „völlig unbrauchbaren Gesetzespfusch“ und „Bankrotterklärung für die Rechtssicherheit“ kritisierte heute der FPÖ-Justizsprecher NAbg. Mag. Harald Stefan den Gesetzesvorschlag der schwarz-rot-pinken Verlierer-Koalition zur Regelung von Wertsicherungsklauseln in Mietverträgen. Anstatt die seit langem bestehende Unklarheit zu beseitigen, schaffe die Regierung nur noch mehr Verwirrung und lasse sowohl Mieter als auch Vermieter im Regen stehen.

„Was hier heute vorgelegt wurde, ist einfach nicht ausreichend. Man hat ein Problem erkannt, aber anstatt es zu lösen, hat man mit vagen Formulierungen und nutzlosen Verweisen nichts besser gemacht. Diese sogenannte ‚Klarstellung‘ ist in Wahrheit eine Nebelgranate, die für niemanden eine Verbesserung bringt“, so Stefan. Die Regierung habe es verabsäumt, eine klare Regelung für Mietverträge zu schaffen. „Stattdessen hat man im Konsumentenschutzgesetz etwas klargestellt, was der OGH ohnehin schon entschieden hat.“

Für den freiheitlichen Justizsprecher sei die Situation ein weiteres Beispiel für das Unvermögen der Regierungsparteien: „Wir haben in Wahrheit dieselbe Situation wie bisher. Die zentrale Frage, was mit unzulässigen Wertanpassungsklauseln passiert, bleibt völlig unbeantwortet. Sowohl der Mieter, der von einer unfairen Klausel betroffen ist, als auch der Vermieter, dem im schlimmsten Fall die gesamte Wertsicherung wegbricht, werden von dieser Regierung im Stich gelassen. Wir bleiben ratlos zurück, was mit diesem Husch-Pfusch-Gesetz eigentlich bezweckt werden sollte.“

Die FPÖ habe einen klaren und fairen Lösungsansatz, der beiden Seiten diene, erklärte Stefan. „Unser Vorschlag war von Anfang an klar: Wenn eine Wertsicherungsklausel als grob benachteiligend und damit unzulässig eingestuft wird, soll automatisch eine gesetzlich festgelegte Standard-Klausel zur Anwendung kommen. Damit gäbe es einen fairen Interessensausgleich. Der Mieter wäre vor unfairen Bestimmungen geschützt und der Vermieter würde nicht vor dem Nichts stehen. Das wäre eine einfache, verständliche und gerechte Lösung gewesen.“

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