FPÖ – Tschank: „FPÖ ist Schutzmacht der Autofahrer – Missbrauch bei Besitzstörung konsequent stoppen“

FPÖ – Tschank: „FPÖ ist Schutzmacht der Autofahrer – Missbrauch bei Besitzstörung konsequent stoppen“

„Wir werden jedenfalls wachsam bleiben und alternative Lösungen einbringen, sollte sich die nun vorliegende Regelung als unzureichend erweisen“

„Wir behandeln heute im Hohen Haus ein wichtiges und praxisnahes juristisches Thema: Den Missbrauch des Rechtsinstruments der Besitzstörung im Kraftfahrbereich. Es handelt sich dabei um eine Konsensmaterie, weshalb wir die Regierungsvorlage auch unterstützen“, erklärte heute der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Markus Tschank in seinem Debattenbeitrag, in dem er betonte, dass die Freiheitlichen als Schutzmacht der Autofahrer auch hier einen klaren Handlungsbedarf sehen.

„Viele Autofahrer kennen die folgende Situation: Man fährt mit dem Auto, möchte kurz wenden, nutzt dafür die nächste Tankstelle oder einen freien Parkplatz und während dieses völlig üblichen Wendemanövers werden heimlich Fotos gemacht. Wenige Tage später folgt eine Klagsdrohung oder gar eine Besitzstörungsklage, verbunden mit der Aufforderung, mehrere hundert Euro zu zahlen. Viele Bürgerinnen und Bürger lassen sich einschüchtern und bezahlen, um weitere Probleme oder höhere Verfahrenskosten zu vermeiden“, sagte Tschank.

„Eine solche Vorgangsweise ist aber ein klarer Missbrauch. Zahlreiche Privatpersonen und Anwaltskanzleien haben daraus ein Geschäftsmodell entwickelt. Dem muss endlich Einhalt geboten werden. Diese Form der Abzocke gehört gestoppt, weshalb es ein wirksames Schikaneverbot in Gesetzesform braucht. Es geht um einen besseren Rechtsschutz für Österreichs Autofahrer, um die Verhinderung von Schikanen und um eine einheitliche Regelung im Interesse der Betroffenen“, erklärte Tschank.

Die nun vorliegende Lösung ist ein Versuch, dieser Problematik Herr zu werden. Ich hoffe, dass sie ausreichen wird. Ein Allheilmittel ist sie zwar noch nicht, aber – Frau Ministerin Sporrer – der Wille steht fürs Werk, und wir sehen darin zumindest einen Schritt in die richtige Richtung“, betonte Tschank.

Die Novelle sieht zwei wesentliche Maßnahmen vor: Die Herabsetzung der Tarifbemessung im Gerichtsgebührengesetz (GGG) und im Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG), um Gerichtsgebühren und Anwaltsentlohnung in unbestrittenen Besitzstörungsverfahren zu senken. Dadurch sollen Anreize für eine schnelle Abzocke reduziert werden. Auch soll es die Möglichkeit eines temporären Revisionsrekurses an den Obersten Gerichtshof (OGH) geben, denn derzeit sind in solchen Verfahren ausschließlich die Landesgerichte letztinstanzlich zuständig. Unterschiedliche Rechtsprechungsergebnisse in den neuen Bundesländern machen eine Vereinheitlichung notwendig – nach aktuellem Informationsstand steht der OGH diesem Schritt positiv gegenüber“, sagte Tschank.

„Nun wird sich zeigen, ob sich die Situation in den kommenden Jahren tatsächlich verbessert. Wir werden jedenfalls wachsam bleiben und alternative Lösungen einbringen, sollte sich die nun vorliegende Regelung als unzureichend erweisen. Denkbar wäre etwa ein echtes Schikaneverbot im §339 ABGB als klare gesetzliche Schranke oder auch gesetzlich eine Schadenersatzpflicht für schikanöse Rechtsanwendung in diesen Fällen vorzuschreiben“, so Tschank.

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