Tag der Internationalen Gesundheitsversorgung – Psychotherapie seit über 30 Jahren gesetzlich verankerte Kassenleistung in Österreich
Tag der Internationalen Gesundheitsversorgung – Psychotherapie seit über 30 Jahren gesetzlich verankerte Kassenleistung in Österreich
ÖBVP: „Psychotherapeutische Behandlung ist unverzichtbarer Bestandteil der Gesundheitsversorgung seit 1992“
Der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) betont anlässlich des morgen stattfindenden Internationalen Tages der Gesundheitsversorgung sowie aktueller Entwicklungen im psychosozialen Versorgungssystem die zentrale Rolle der Psychotherapie im österreichischen Versorgungssystem. Psychische Gesundheit ist ein unverzichtbarer Bestandteil ganzheitlicher Gesundheitsversorgung und muss entsprechend gestärkt werden.
Seit der 50. ASVG-Novelle 1992 ist Psychotherapie als PFLICHTLEISTUNG DER SOZIALVERSICHERUNG gesetzlich verankert – ein bis heute tragender Grundpfeiler für eine wirksame, historisch und qualitätsgesicherte Behandlung psychischer Erkrankungen. Die Psychotherapiegesetze 1990 und 2024 stellen europaweit anerkannte Standards und die Abgrenzung zu anderen Fachgebieten sicher.
PSYCHOTHERAPIE ALS STABILE SÄULE DER VERSORGUNG – HOHE NACHFRAGE UND KLARE EVIDENZ
Die Sozialversicherungsträger investierten 2022 RUND 135 MILLIONEN EURO in die psychotherapeutische Versorgung. Damit stellt die Psychotherapie einen wesentlichen Teil der Gesundheitsleistungen dar. Davon entfielen:
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56 % auf vollfinanzierte Sachleistungen über anerkannte psychotherapeutische Einrichtungen,
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24 % auf Kostenzuschüsse für Psychotherapie in freier Praxis,
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20 % auf psychotherapeutische Leistungen im ärztlichen Bereich.
Insgesamt wurden 2022 mehr als 370.000 MENSCHEN mit psychotherapeutischen Leistungen erreicht, darunter mehr als 96.000 PERSONEN, die vollfinanzierte Psychotherapie in Anspruch nahmen. Vollfinanzierte Psychotherapieplätze können über anerkannte psychotherapeutische Einrichtungen und über die jeweilige Zuteilung der Versorgungsvereine in den Bundesländern in Anspruch genommen werden.
In den letzten drei Jahren wurden die Stundenkontingente für Psychotherapie konstant ausgebaut. Im Jahr 2024 waren es 1.065.000 STUNDEN.
ÖBVP BETONT: PSYCHOTHERAPEUTISCHE BEHANDLUNG IST EIGENSTÄNDIGE, GESETZLICH DEFINIERTE HEILBEHANDLUNG
„PSYCHOTHERAPIE IST SEIT ÜBER 30 JAHREN ALS EIGENSTÄNDIGE, WISSENSCHAFTLICH FUNDIERTE HEILBEHANDLUNG GESETZLICH VERANKERT. SIE IST EIN UNVERZICHTBARES FUNDAMENT DER PSYCHOSOZIALEN VERSORGUNG, DAS FÜR HUNDERTTAUSENDE MENSCHEN JÄHRLICH DEN UNTERSCHIED ZWISCHEN KRANKHEIT UND STABILISIERUNG, ZWISCHEN STILLSTAND UND TEILHABE BEDEUTET“, betont BARBARA HAID, Präsidentin des ÖBVP.
Der ÖBVP verweist auf den hohen Ausbildungsstandard: Psychotherapeut:innen verfügen über eine langjährige, spezialisierte Ausbildung, die eine qualitätsgesicherte, cluster- und methodenspezifische Behandlung sicherstellt – von akuten Krisen bis zu komplexen, chronifizierten Störungsbildern. Mit dem Psychotherapiegesetz 2024 wird mit einem Bachelorstudium, einem Masterstudium Psychotherapie sowie der postgradualen Fachausbildung dem noch einmal mehr Rechnung getragen.
VERSORGUNG BRAUCHT KLARE STRUKTUREN, NACHHALTIGE FINANZIERUNG UND EINHEITLICHE LÖSUNGEN
Die psychotherapeutische Versorgung ist seit Jahrzehnten INTEGRALER BESTANDTEIL DER ÖFFENTLICHEN VERANTWORTUNG, getragen von ÖGK, SVS, BVAEB und weiteren Trägern. Mit steigender Nachfrage braucht es klare Zugangsmöglichkeiten und stabile Finanzierung.
„DIE GEWACHSENE STRUKTUR MUSS WEITER GESTÄRKT UND AUSGEBAUT WERDEN. PSYCHOTHERAPIE HAT IHRE WIRKSAMKEIT ÜBER JAHRZEHNTE BEWIESEN, INDIVIDUELL WIE GESELLSCHAFTLICH“, so Haid.
Der ÖBVP spricht sich daher für die langfristige SICHERUNG UND WEITERENTWICKLUNG DER KASSENFINANZIERTEN SACHLEISTUNGSPLÄTZE FÜR PSYCHOTHERAPIE, einschließlich jener, die bereits über Versorgungsvereine in den Bundesländern bereitgestellt werden, sowie eine österreichweit einheitliche Lösung, die Patient:innenorientierung, Qualität und Evidenz gewährleistet. Der ÖBVP als gesetzlich anerkannte Interessenvertretung der Psychotherapeut:innen in Österreich steht dafür als zentraler Ansprechpartner für die Sozialversicherungen bereit.
ÜBER DEN ÖBVP
Der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie (ÖBVP) ist die gesetzlich anerkannte Interessenvertretung der Psychotherapeut:innen in Österreich. Gemeinsam mit seinen neun Landesverbänden vertritt er rund 7.500 Mitglieder, setzt sich für eine evidenzbasierte Gesundheitsversorgung ein und stärkt seit Jahrzehnten die Weiterentwicklung der psychotherapeutischen Versorgung zum Wohle der Patient:innen.
Österreichischer Bundesverband für Psychotherapie
Fabienne Patek, MSc
Telefon: +43 676 306 59 41
E-Mail: oebvp.patek@psychotherapie.at
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