Aktuelle Empfehlungen und Budgetprognose: Hohe Budgetdefizite erfordern zusätzliche Konsolidierung
Aktuelle Empfehlungen und Budgetprognose: Hohe Budgetdefizite erfordern zusätzliche Konsolidierung
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Budgetdefizite bleiben bis 2029 deutlich über der Maastricht-Obergrenze von 3 Prozent des BIP.
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Rückführung des Maastricht-Defizits unter 3 Prozent des BIP bis 2028 gemäß EU-Defizitverfahren wird deutlich verfehlt und könnte nur durch zusätzliche Konsolidierungsmaßnahmen, die über das geplante Paket der Bundesregierung hinausgehen, erreicht werden.
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Große Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben bleibt weiter bestehen.
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Die seit 2020 gesetzten zusätzlichen fiskalpolitischen Maßnahmen haben im Jahr 2024 immer noch eine Wirkung von 17,5 Mrd Euro.
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Staatsschuldenquote steigt bis 2029 auf historischen Höchststand von 87,7 Prozent des BIP.
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Konsolidierung muss umgehend auf allen gebietskörperschaftlichen Ebenen intensiviert werden.
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Sektorübergreifende Strukturreformen (u. a. Spitalsreform) und Pensionsreformmaßnahmen sind ehestmöglich einzuleiten und umzusetzen.
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Verbessertes, transparentes Budgetcontrolling ist zur gesamtstaatlichen Budgetsteuerung umzusetzen.
DER FISKALRAT ERWARTET FÜR DIE JAHRE 2025 UND 2026 EIN GESAMTSTAATLICHES BUDGETDEFIZIT VON 4,4 PROZENT BZW. 4,1 PROZENT DES BRUTTOINLANDSPRODUKTS (BIP), DAS AUCH MITTELFRISTIG DEUTLICH ÜBER DER OBERGRENZE VON 3 PROZENT DES BIP VERHARRT. ALS FOLGE DER HOHEN BUDGETDEFIZITE STEIGT DIE STAATSSCHULDENQUOTE STETIG VON 79,9 PROZENT DES BIP (2024) AUF DEN HISTORISCHEN HÖCHSTSTAND VON 87,7 PROZENT DES BIP (2029) AN. „DER DERZEIT GÜLTIGE NETTOAUSGABENPFAD IST EINE „LASCHE“ EU-VORGABE, DIE EINE NACHHALTIGE RÜCKFÜHRUNG DES BUDGETDEFIZITS NICHT SICHERSTELLT: ZWAR IST VON DER EINHALTUNG DER NEUEN AUSGABENREGEL TROTZ HOHER BUDGETDEFIZITE UND EINER LAUFEND STEIGENDEN SCHULDENQUOTE IN ALLEN JAHREN BIS EINSCHLIESSLICH 2029 AUSZUGEHEN.“, SO CHRISTOPH BADELT, PRÄSIDENT DES FISKALRATES. DIE RÜCKFÜHRUNG DES BUDGETDEFIZITS UNTER DIE MAASTRICHT-OBERGRENZE VON 3 PROZENT DES BIP WÜRDE JEDOCH NOCH GROSSE, ZUSÄTZLICHE KONSOLIDIERUNGSSCHRITTE ERFORDERN.
FISKALRAT PROGNOSTIZIERT WEITERHIN HOHE BUDGETDEFIZITE UND DEUTLICHEN ANSTIEG DER SCHULDENQUOTE
Die budgetäre Lage Österreichs verschlechterte sich gegenüber den Vorkrisenjahren deutlich. Neben den permanent wirkenden wirtschaftlichen und budgetären Folgen der multiplen Krisen sind einerseits großzügige, nicht treffsichere Krisenhilfen, die ambitionierte Klimapolitik, außertourliche Pensionserhöhungen und hohe Investitionen in die Schieneninfrastruktur dafür verantwortlich. Andererseits trugen diverse Abgabensenkungen bei gleichzeitig schwacher Konjunktur zu den grundlegenden, auseinanderklaffenden Wachstumsdynamiken von Einnahmen und Ausgaben bei. Im Jahr 2024 lag die Budgetbelastung durch neue fiskalpolitische Maßnahmen, die seit 2020 gesetzt wurden, noch immer bei 17,5 Mrd Euro. Zusätzlich setzte der seit Jahrzehnten prognostizierte Anstieg der demografieabhängigen Ausgaben in den Bereichen Gesundheit, Pflege und Pensionen zunehmend ein und die Zinsausgaben erhöhten sich aufgrund der Normalisierung der Marktzinsen deutlich.
Die von der Bundesregierung eingeleiteten Konsolidierungsmaßnahmen erreichen aus Sicht des Fiskalrates in der kurzen Frist das anvisierte Volumen. Die Defizitprognose des Fiskalrates für 2025 und 2026 liegt mit 4,4 Prozent bzw. 4,1 Prozent des BIP leicht unterhalb der geplanten Werte der Bundesregierung. Das von der Regierung geplante mittelfristige Konsolidierungsvolumen ist hingegen zu einem großen Teil noch nicht durch konkrete Maßnahmen unterlegt und würde selbst bei voller Umsetzung nicht ausreichen, um die Budgetdefizite unter die 3-Prozent-Obergrenze zu senken. Der Fiskalrat geht mittelfristig von Budgetdefiziten in Höhe von rund 4 Prozent des BIP aus. Dabei werden geplante, aber noch nicht konkretisierte Regierungsmaßnahmen in Höhe von 2,8 Mrd Euro (0,5 Prozent des BIP) im Jahr 2029 nicht berücksichtigt. Die Staatsschuldenquote steigt weiter kontinuierlich an.
GEPLANTE BEENDIGUNG DES ÜD-VERFAHRENS BIS 2028 ERFORDERT WEITERE GROSSE KONSOLIDIERUNGSSCHRITTE
Auf Basis der FISK-Herbstprognose beträgt das Maastricht-Defizit im Jahr 2028 4,2 Prozent des BIP. Um das Verfahren wegen eines übermäßigen Defizits (ÜD-Verfahren) wie geplant im Jahr 2028 zu beenden, ist eine Rückführung des Budgetdefizits unter die 3 Prozent-Obergrenze nötig. Dazu ist eine Verbesserung des Budgetsaldos im Umfang von 8,9 Mrd Euro notwendig (unter Berücksichtigung der ausgelösten negativen BIP-Wachstumseffekte). Selbst bei vollständiger Umsetzung des geplanten Konsolidierungsplans der Bundesregierung und unter Berücksichtigung des einmaligen Wegfalls der CO2-Zertifikatseinnahmen (1,6 Mrd Euro) infolge eines statistischen Sondereffektes 2028 verbleibt ein beträchtliches Konsolidierungserfordernis von mehr als 5 Mrd Euro. Trotz erwarteter Überschreitung der Defizitobergrenze im Jahr 2028 laut FISK-Herbstprognose ist „nur“ von einer Verlängerung des ÜD-Verfahrens ohne finanzielle Sanktionen auszugehen, solange der Nettoausgabenpfad eingehalten wird.
ERFÜLLUNG DER EU-FISKALREGELN NACH ÜD-VERFAHREN BLEIBT GROSSE HERAUSFORDERUNG
Sobald das ÜD-Verfahrens beendet ist, ergibt sich aus den EU-Fiskalregeln eine notwendige durchschnittliche Rückführung der Schuldenquote (gemessen in Prozent des BIP) um mindestens 0,5 Prozentpunkte p. a. Hierfür werden ein deutlich geringeres Budgetdefizit von rund 2 Prozent des BIP und folglich weitere große Konsolidierungsschritte benötigt.
INTENSIVIERTE KONSOLIDIERUNGSANSTRENGUNG ALLER GEBIETSKÖRPERSCHAFTEN UND VERBESSERTES BUDGETCONTROLLING IM BUNDESSTAAT ERFORDERLICH
Die Einhaltung der vereinbarten Konsolidierungsbeiträge gemäß neuem Stabilitätspakt erfordert erhöhte Konsolidierungsanstrengungen und einen strikten Budgetvollzug von Bund, Ländern und Gemeinden. Entscheidend hierfür sind auch eine valide, umfassende Datenbasis, ein verbessertes Budgetcontrolling und ein verlässliches Vollzugsmonitoring. Ausschlaggebend für eine erfolgreiche Konsolidierung ist die Priorisierung von Ausgabenbereichen, z. B. für Bildung und Forschung, insbesondere auch im Hinblick auf ihre Wachstumseffekte. Zudem sind über die bloße Konsolidierung der Haushalte hinausgehend auch Budgetspielräume zur Ausübung der makroökonomischen Stabilisierungsfunktion des Staates sowie zur Standortattraktivierung und Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit zu schaffen, aber auch um den erforderlichen strukturellen Veränderungen (Klimawandel, Digitalisierung, Alterung der Bevölkerung) begegnen zu können.
NAHTLOSE, NACHHALTIGE KONSOLIDIERUNGSWIRKUNG IST DURCH STRUKTURREFORMEN SICHERZUSTELLEN
Eine massive Reduktion der Lücke zwischen Staatsausgaben und Staatseinnahmen ist erforderlich, um aus der Phase hoher Budgetdefizite rasch herauszukommen. Dazu sind auch umfassende gebietskörperschaftsübergreifende Reformen im Gesundheits-, Pflege- und Pensionsbereich sowie im Förderwesen unerlässlich, um in Zukunft eine dauerhafte Angleichung der Dynamik auf der Einnahmen- und Ausgabenseite zu erreichen, die eine neuerliche Öffnung dieser Einnahmen-Ausgaben-Schere verhindert und nachhaltige Staatsfinanzen gewährleistet.
Presseunterlagen, Jahresbericht und Empfehlungen unter Fiskalrat – Presseinformationen.
Büro des Fiskalrates
Mag. Bernhard Grossmann
Telefon: +43-1-40420-7473
E-Mail: office@fiskalrat.at
Website: www.fiskalrat.at
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