Umstrittene Dienstrechtsnovelle mit dem Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst 2026/27/28 soll heute im Bundesrat beschlossen werden

Umstrittene Dienstrechtsnovelle mit dem Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst 2026/27/28 soll heute im Bundesrat beschlossen werden

Hintergründe und Kritik

Der für heute zu erwartenden gesetzlichen Absicherung einer sozialpartnerschaftlichen Einigung für die Gehaltsentwicklung der Jahre 2026, 2027 und 2028 war die Annullierung einer solchen Vereinbarung aus 2024 für das Jahr 2026 unmittelbar vorausgegangen. Nach diesem in der 2. Republik einmaligen Vorgang sollte man erwarten, dass die nunmehr ersatzweise zur Geltung kommende neue Vereinbarung für drei Jahre mit Ausstiegsklauseln versehen wird. Niemand kann aus heutiger Sicht die Inflationsentwicklung für die nächsten drei Jahre seriös vorhersagen und deshalb sollten in den Gesetzesentwurf Evaluierungsverpflichtungen im Jahresabstand im Wege einer Sunset Legislation eingebaut werden. Den öffentlich Bediensteten kann nicht zusätzlich zum unverhältnismäßig hohen Beitrag zur Budgetsanierung das Risiko auferlegt werden, die Inflationsabgeltung selbst bei drastischer Inflationssteigerung fast vollkommen zu verlieren. Der vorliegende Gesetzesentwurf gehört in diesem Sinn saniert.

Mit dem Gesetzesentwurf soll ein unangemessen hoher Konsolidierungsbeitrag aller Arbeitnehmer:innen des öffentlichen Dienstes abverlangt werden, obwohl sie in keiner Weise in einen kausalen Zusammenhang mit der Staatsverschuldung gebracht werden können. Die vom damaligen Finanzminister in der Zeit vor den Nationalratswahlen ins Spiel eingebrachten, falschen Budgetzahlen sind nicht den Arbeitnehmer:innen in deren Verantwortung zuzurechnen, sondern der Regierung – auch der Nachfolgeregierung. Hier wird ein simples Kausalprinzip verletzt und wir vermissen Sanierungsbeiträge aus Politik und Wirtschaft.

Die Mitglieder des Bundesrates mögen bei ihrem Abstimmungsverhalten miteinkalkulieren, dass

* der hier zur Disposition stehende dreijährige Gehaltsabschluss deutlich unter der jährlich abzurechnenden bzw. prognostizierten Inflation liegt und Fakten der Benachteiligung für einen langen Zeitraum präjudiziert,
* Sog- und Folgewirkungen für weitere Branchen insbesondere in den ausgegliederten Bereichen provoziert werden; so geschehen bereits bei den Universitäten und aktuell live nachverfolgbar bei der Sozialwirtschaft Österreich und
* die Ärmsten in Österreich sich in ihrer Armut verfestigen lassen müssen und Alleinerzieher*innen, Familien und Behinderte dem Staat sparen helfen müssen.

Den Mitgliedern des Bundesrats wird daher dringend nahegelegt, diesen Gesetzesbeschluss nicht zu bestätigen, weil er eine zusätzliche soziale Schieflage setzt und verfestigt, während die Regierung nichts unternimmt, um eine faire Beteiligung der Wohlhabenden und Reichen an der Sanierung des Bundeshaushalts herzustellen.
Die Vorsitzenden der UGÖD:

Dr. Stefan Schön
Telefon: +43069911240984
E-Mail: presse@ugoed.at
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