AUVA: Wirtschaftliche Sorgfalt als Basis für Zukunftsprojekt Traumazentrum Klagenfurt – Zieljahr 2031 bleibt im Fokus
AUVA: Wirtschaftliche Sorgfalt als Basis für Zukunftsprojekt Traumazentrum Klagenfurt – Zieljahr 2031 bleibt im Fokus
Vertiefende Prüfung des Großprojekts – Sorgfalt und Wirtschaftlichkeit haben Vorrang
Der Verwaltungsrat der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) hat sich in seiner gestrigen Sitzung mit dem aktuellen Status des Neubauprojekts für das Trauma- und Orthopädiezentrum Klagenfurt (TOZK) befasst. Dabei wurde der Fahrplan für die nächsten Monate fixiert: Die finale Vergabeentscheidung für das Bauprojekt ist nun für das erste Halbjahr 2026 eingeplant.
Konkret wurden die Bindefristen für die vorliegenden Angebote im laufenden Vergabeverfahren bis Mitte 2026 verlängert. Eine Zuschlagserteilung erfolgt zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht.
STRATEGISCHE PRÜFUNG VOR VERGABE
Vor dem Hintergrund der aktuell herausfordernden wirtschaftlichen Gesamtsituation hat die AUVA-Führung eine umfassende Evaluierung aller Investitionsvorhaben eingeleitet. Ziel ist die Entwicklung einer klaren strategischen Ausrichtung der AUVA unter Bedachtnahme auf die aktuellen finanziellen Herausforderungen. Dabei sollen im Zuge eines „Kassasturzes“ alle Spar- und Kooperationspotenziale evaluiert werden, damit der Träger auch in Zukunft allen gesetzlichen und darüberhinausgehenden Anforderungen gerecht wird.
Die AUVA reagiert damit als verantwortungsvoller Träger der sozialen Unfallversicherung auf die allgemein volatilen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
„Bevor wir eine Investition in dieser Dimension freigeben, ist es unsere Pflicht, die langfristige Finanzierung auf ein absolut krisenfestes Fundament zu stellen. Es gilt: Sorgfalt vor Eile. Die Sicherung der laufenden Leistungen für unsere Versicherten sowie der Betrieb unserer bestehenden Einrichtungen haben dabei oberste Priorität“, betont die Generaldirektion der AUVA.
INBETRIEBNAHME LAUT PROJEKTPLAN WEITERHIN REALISIERBAR
Wichtig für die Gesundheitsversorgung in Kärnten: Diese Maßnahme ist kein Stopp des Projekts, sondern eine notwendige Anpassung des Zeitplans, um die wirtschaftliche Machbarkeit abzusichern. Der Zeitraum der Fristerstreckung wurde so gewählt, dass bei einer positiven Entscheidung bis zur Jahresmitte 2026 die geplante Inbetriebnahme des neuen Zentrums im Jahr 2031 nach bautechnischer Einschätzung weiterhin realisierbar bleibt.
KONSOLIDIERUNG FÜR DIE ZUKUNFT
Die AUVA nutzt die kommenden Monate für interne Maßnahmen zur Stärkung der finanziellen Basis. Ziel ist es, bis zum Sommer 2026 jene wirtschaftlichen Voraussetzungen zu schaffen, die eine verantwortungsvolle Freigabe des Neubauprojekts ermöglichen. Das Bekenntnis der AUVA zum Standort Klagenfurt und zur engen Kooperation mit der KABEG bleibt davon unberührt.
AUVA – Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
Christoph Luke
Telefon: +43 676 833 95 4082
E-Mail: kommunikation@auva.at
Website: https://www.auva.at
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