ÖAMTC: Was ändert sich 2026 im österreichischen Straßenverkehr? Wo wird’s teurer? (Teil 1 – Verkehrswirtschaft)

ÖAMTC: Was ändert sich 2026 im österreichischen Straßenverkehr? Wo wird’s teurer? (Teil 1 – Verkehrswirtschaft)

Erhöhungen bei motorbezogener Versicherungssteuer, NoVA, Vignette und Öffi-Tickets; Entlastung durch Erhöhung von Verkehrsabsetzbetrag und Pendlereuro

2026 kommen auf die Verkehrsteilnehmer:innen in Österreich einige Neuerungen zu. Der ÖAMTC gibt einen Überblick, was schon jetzt bekannt bzw. absehbar ist.

_Zwtl.: Inflationsangleichung bei Vignette, Preiserhöhungen bei Öffis _

2026 wird es zum letzten Mal eine Klebevignette in Österreich geben. Der Preis steigt gemäß der Inflationsrate: Die Jahresvignette kostet dann für einen Pkw 106,80 Euro (drei Euro mehr als 2025), für ein Motorrad 42,70 Euro (plus 1,20 Euro). Auch die unterjährigen Varianten (2-Monats-, 10-Tages- und Tagesvignette) werden entsprechend valorisiert.

Teurer werden auch die Öffis: Nach der Erhöhung im August steigt der Preis für das österreichweite Klimaticket mit Jahreswechsel ein weiteres Mal binnen weniger Monate, und zwar von 1.300 auf 1.400 Euro. Auch die regionalen Klimatickets werden mit Jahreswechsel zum Teil teurer. Besonders drastisch ist der Preisanstieg für die Jahreskarte der Wiener Linien: Diese wird um 102 Euro und damit 28 Prozent teurer und kostet per Jahreswechsel 467 Euro (digital: 461 Euro) pro Jahr.

_Zwtl.: Motorbezogene Versicherungssteuer – Erhöhungen für Neuzulassungen_

Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich bei der motorbezogenen Versicherungssteuer nichts. Bei neuzugelassenen Pkw kann es hingegen – abhängig vom Antrieb – zu einer höheren Belastung kommen.

* Verbrenner: Bei neuen Pkw mit Verbrennungsmotor, die nicht extern aufgeladen werden können, steigt die Steuer meist um rund 35 Euro pro Jahr gegenüber einer Erstzulassung im Jahr 2025. Nur bei sehr effizienten bzw. leistungsschwachen Pkw kommt es zu einer geringeren Steuererhöhung.

* Plugin-Hybride: Bei der Ermittlung der CO2-Emissionen für die Papiere von neuen Plugin-Hybriden wird mit der strengeren Abgasnorm „Euro-6E-bis“ angenommen, dass diese im Realbetrieb weniger elektrisch gefahren werden. Hat der Hersteller nicht ausreichend gegengesteuert – z. B. mit einer größeren Batterie –, fallen durch die verpflichtende Abgasnorm auch die CO2-Emissionen in den Papieren höher aus. Obwohl diese Steigerung bei der motorbezogenen Versicherungssteuer im kommenden Jahr berücksichtigt wurde, sollten sich insbesondere Käufer:innen von Plugin-Hybriden vorab über die Höhe der laufend zu zahlenden Steuer informieren.

* E-Autos: Bei reinen E-Autos gibt es keine Änderung der seit April 2025 gütigen motorbezogenen Versicherungssteuer. Wie bei allen Antrieben gilt es auch hier, die laufende Belastung vorab zu berechnen, um keine böse Überraschung zu erleben.

Wer sich also ein neues Fahrzeug anschafft, sollte vorab klären, wie hoch die regelmäßig zu zahlende Steuer ausfallen wird. So bietet zum Beispiel der Club auf online einen Rechner an: Motorbezogene Versicherungssteuer | ÖAMTC.

_Zwtl.: NoVA (Normverbrauchsabgabe) – Aus für Rückerstattung, jährliche Erhöhung_

Die NoVA, die einmalig zu zahlen ist, steigt mit Jahreswechsel für viele Neufahrzeuge, bei etlichen ändert sich nichts. Entscheidend ist das einzelne Gramm CO2, das in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Für vereinzelte Hybrid-Modelle, das Gros an Plug-In-Hybriden und alle Elektroautos zahlt man aufgrund der geringen oder gänzlich fehlenden CO2-Emissionen auf der Straße weiterhin keine NoVA.

Auch für 2026 gilt eine Übergangsregelung: Wer für ein NoVA-pflichtiges Neufahrzeug einen unwiderruflichen schriftlichen Kaufvertrag bis 1. Dezember 2025 abgeschlossen hat, zahlt noch die niedrigere NoVA gemäß den Werten von 2025, sofern das Fahrzeug bis zum 1. April 2026 geliefert wird.

Neu ist das Aus für die Rückerstattung bei älteren Fahrzeugen: Ab Mitte nächsten Jahres kann man sich die anteilige NoVA beim Verkauf oder der Verbringung ins Ausland nicht mehr zurückholen, außer es handelt sich um ein Fahrzeug dessen Erstzulassung maximal vier Jahre her ist. Neu ist auch: Least man ein neues Auto bei einem Leasingunternehmen in einem anderen EU-Mitgliedsstaat (bzw. EWR) über maximal 4 Jahre und geht das Fahrzeug anschließend wieder gesichert ins Ausland, muss man vorab nur die anteilige NoVA für den Nutzungszeitraum zahlen.

_Zwtl.: CO2-Bepreisung unverändert_

Die nationale CO2-Bepreisung, die u. a. beim Tanken fällig wird, bleibt im kommenden Jahr bei 55 Euro je Tonne. Mit dem Entfall des Klimabonus wirkt sie weiterhin wie eine Mineralölsteuer-Erhöhung. Damit gehen an der Zapfsäule inklusive Umsatzsteuer 16,5 Cent je Liter Diesel und 15 Cent je Liter Benzin auf die CO2-Bepreisung zurück.

_Zwtl.: Entlastung durch Erhöhung von Verkehrsabsetzbetrag und Pendlereuro _

Der Verkehrsabsetzbetrag, der automatisch jährlich von der Lohnsteuer abgezogen wird und durch den die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pauschal abgegolten werden, steigt 2026 auf 496 Euro. Auch für jene, die wenig oder gar keine Einkommensteuer bezahlen, steigt hier die Entlastung.

Durch eine Verdreifachung des Pendlereuros kommt es zudem für Pendler:innen zu einer Teilkompensation des gestrichenen Klimabonus. 2026 werden so für jeden Kilometer Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Wohnort sechs Euro von der jährlich zu zahlenden Lohnsteuer abgezogen. Diese Erhöhung unterstützt alle Bezieher:innen der Pendlerpauschale, egal ob sie mit Pkw, Rad oder Öffis in die Arbeit fahren.

_Zwtl.: Laden des E-Firmenautos zu Hause _

Für das Laden des E-Firmenautos zu Hause können im Jahr 2026 von Arbeitgeber:innen 32,806 Cent je Kilowattstunde steuerfrei ersetzt werden.

Eine Übersicht aller Neuerungen findet man unter www.oeamtc.at/neuerungen2026.

ÖAMTC-Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +43 (0) 1 711 99-21218
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