Hitzeschutz ab 2026: Mensch vor Termin. Punkt.
Hitzeschutz ab 2026: Mensch vor Termin. Punkt.
GBH: Wer Verantwortung trägt, schützt seine Beschäftigten – nicht nur Bauzeitpläne.
Die Hitzeschutzverordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft. Das ist ein wichtiger Schritt für alle, die draußen arbeiten. Vor allem am Bau. Hitze ist kein „Unwohlsein“. Hitze macht krank. Hitze ist gefährlich.
Dass es diese Verordnung braucht, zeigt eines ganz klar: Freiwilligkeit allein hat nicht gereicht.
Zwtl.: Was jetzt gilt
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Erstmals gibt es klare Vorgaben für Arbeit im Freien.
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Wenn Geosphere Austria Hitzestufe 2 (ab 30 Grad Celsius) ausruft, müssen Betriebe handeln. Nicht reden. HANDELN.
Dazu zählen:
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andere Arbeitszeiten
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mehr Pausen
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Schattenplätze
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klimatisierte Aufenthaltsräume
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Schutz vor Sonne und Hitze
Das schützt Beschäftigte. Und es schützt auch die Betriebe – weil weniger Menschen krank werden.
Zwtl.: Die Haltung der Gewerkschaft BAU-HOLZ (GBH) ist klar
GBH-Bundesvorsitzender Abg. z. NR Josef Muchitsch: „Wir sagen es deutlich: Wer Hitzeschutz ernst nimmt, schützt Menschen. Und ja: Das bedeutet an Hitzetagen auch weniger Arbeitszeit. Genau das wollten viele Arbeitgeber nicht. Sie haben gebremst. Sie haben blockiert. Umso wichtiger ist jetzt eines: Alternative Maßnahmen müssen konsequent umgesetzt werden. Auch wenn sie Aufwand bedeuten. Auch wenn sie Geld kosten. Denn: Der Mensch ist wichtiger als ein Fertigstellungstermin.”
Zwtl.: GBH: Klartext an Arbeitgeber
Wer Hitzeschutz nur vom Schreibtisch aus bewertet, hat ihn nicht verstanden. Nicht in gekühlten Büros sitzen und draußen harte Arbeit verlangen. Rausgehen. Mitgehen. Mitspüren. Dann reden. Hitzeschutz ist kein Bürokratiemonster. Hitzeschutz ist Verantwortung.
Zwtl.: Gewerkschaft wirkt
Dass diese Verordnung kommt, ist kein Zufall. Das ist Ergebnis von Druck, Verhandlungen und klarer Haltung von ÖGB und Gewerkschaft BAU-HOLZ. Muchitsch: „Wir bleiben dran. Damit Schutz nicht auf dem Papier endet, sondern auf der Baustelle ankommt.”
GBH-Presse
Thomas Trabi, M.A.
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