Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer hat Spritpreis-Verordnungen und Spritpreisrechner verlängert

Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer hat Spritpreis-Verordnungen und Spritpreisrechner verlängert

_„Gerade in einer Zeit, in der Preise stark schwanken und viele Menschen genau auf jeden Euro schauen müssen, bleibt eines entscheidend: Transparenz schützt vor unfairen Aufschlägen. Mit der Verlängerung der Spritpreis-Verordnungen sichern wir stabile Regeln, stärken den Wettbewerb und halten die Preise spürbar niedriger. Das ist gelebte Verantwortung für alle Verbraucherinnen und Verbraucher – und ein Beitrag zu fairen Bedingungen am Markt,“_ so WIRTSCHAFTSMINISTER WOLFGANG HATTMANNSDORFER.

Gerade jetzt sei es wichtig gewesen, die Verordnungen zu verlängern, betont HATTMANNSDORFER:_„Besonders in Krisenzeiten und Zeiten stärker schwankender Erdöl- und Treibstoffpreise sorgen wir mit der Verlängerung der Verordnungen weiterhin für Preistransparenz und erhalten damit notwendiges Vertrauen in eine faire Preisgestaltung.“ _

Die österreichischen Treibstoffpreise liegen dank der Spritpreis-Verordnungen merkbar unter dem Schnitt des Euroraumes. Besonders deutlich ist dies bei den Preisen für Benzin: Pro Liter Euro-Super zahlt man in Österreich durchschnittlich 17,7 Cent weniger. Im Vergleich zu Deutschland liegt der Preis für Euro-Super sogar 21,4 Cent niedriger. Der Liter Diesel ist mit einer Differenz von 5,7 Cent marginal günstiger als im Schnitt des Euroraumes.

Das war nicht immer so. Aufgrund von stark schwankenden Treibstoffpreisen wurde Mitte 2009 per Verordnung festgelegt, dass Preiserhöhungen nur zu Betriebsbeginn zulässig waren. Mit der Evaluierung und Novellierung der Regelung im Jahr 2011 wurde der Zeitpunkt der täglichen Preiserhöhungsmöglichkeit auf 12 Uhr mittags verschoben. Preissenkungen sind hingegen jederzeit und beliebig oft möglich.

Ohne eine Verlängerung wären die geltenden Verordnungen mit Ende des Jahres regulär ausgelaufen.

SPAREN DURCH PREISTRANSPARENZ UND DEN SPRITPREISRECHNER

Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus betreibt die E-Control zwei wesentliche Bestandteile der geltenden Regelung. Zum einen betreibt die E-Control die sogenannte Preistransparenzdatenbank, an die Tankstellenbetreiber seit 2011 verpflichtend ihre aktuellen Preise melden müssen. Darauf aufbauend betreibt die E-Control außerdem einen öffentlichen Preisvergleichsrechner – den beliebten Spritpreisrechner (www.spritpreisrechner.at). Über diesen können Verbraucherinnen und Verbraucher schnell und einfach die Preise in ihrer Umgebung vergleichen und das günstigste Angebot wählen.

ÖSTERREICHISCHES MODELL ALS VORREITER IN DER EU

Das österreichische Modell verpflichtet die Tankstellenbetreiber dazu, dass Preisänderungen immer an die Preistransparenzdatenbank der E-Control gemeldet werden müssen. Außerdem sind Preiserhöhungen nur einmal täglich, nämlich um 12 Uhr mittags, erlaubt. Preissenkungen können von den Tankstellenbetreibern jedoch beliebig oft vorgenommen werden. Diese Regelung und der Spritpreisrechner finden seit ihrer Einführung große Beachtung in der Europäischen Union. Ähnliche Regelungen wurden bisher in Deutschland und Frankreich eingeführt. In Großbritannien wird derzeit ebenfalls über die Einführung einer ähnlichen Regelung diskutiert.

Im Gegensatz zu Frankreich und Deutschland, wo alle Treibstoffpreise veröffentlicht werden, werden in Österreich jedoch nur die fünf günstigsten Preise im Umkreis angezeigt. Wettbewerbsanalysen haben gezeigt, dass eine auf die günstigsten Preise begrenzte Veröffentlichung am effektivsten ist, weil sich auch Tankstellenbetreiber an den günstigsten veröffentlichten Preisen orientieren. Damit wird der Preiswettbewerb nach unten gefördert.

VERLÄNGERUNGEN WIEDER AUF DREI JAHRE BEFRISTET

Wie schon in der Vergangenheit üblich, sind die Verordnungen erneut um einen Zeitraum von drei Jahren verlängert worden und werden mit 01.01.2026 in Geltung treten.

Man hat sich bewusst dafür entschieden die Verordnungen wieder zeitlich zu begrenzen. Zum einen bietet dieses Vorgehen einen regelmäßigen Anlass um zu evaluieren, ob die Regelungen noch notwendig und sinnvoll erscheinen. Zum anderen verhindern zeitliche Befristungen einen Wildwuchs an bürokratischen Strukturen und leisten damit einen wertvollen Beitrag zum Bürokratieabbau.

Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus

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