Hitzeschutzverordnung in Kraft getreten: Warum Betriebe schon jetzt an den April denken müssen
Hitzeschutzverordnung in Kraft getreten: Warum Betriebe schon jetzt an den April denken müssen
Neue Verordnung regelt Arbeiten bei Hitze und UV-Belastung. AUVA startet Beratungsoffensive, da kritische UV-Werte oft schon im Frühling erreicht werden
Während der Winter Österreich fest im Griff hat, blickt die AUVA (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt) bereits auf das Frühjahr. Der Grund: Die am 1. Jänner in Kraft getretene Hitzeschutzverordnung. Sie konkretisiert die Fürsorgepflichten für Arbeitgeber:innen und schafft neue Maßstäbe für betrieblichen Hitzeschutz und damit für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten.
HITZE ALS UNTERSCHÄTZTER UNFALLTREIBER
„Die neue Hitzeschutzverordnung ist weit mehr als eine bloße administrative Neuerung; sie ist die notwendige Antwort auf die klimatische Realität an österreichischen Arbeitsplätzen. Die Datenlage ist mittlerweile erdrückend: Ab einer Tageshöchsttemperatur von 30 Grad steigt das Risiko für Arbeitsunfälle signifikant um rund sieben Prozent“, erklärt CAROLINE KRAMMER, Präventionsdirektorin der AUVA.
„Hitze ist ein schleichender, oft unterschätzter Risikofaktor, der die Konzentration massiv beeinträchtigt und das Unfallrisiko erhöht. Die Verordnung schafft nun endlich die dringend benötigte Klarheit. Wichtig ist jetzt, dass Rechtssicherheit für Betriebe geschaffen wird. Die AUVA unterstützt Betriebe bzw. Arbeitgeber:innen dabei, das neue Regelwerk umzusetzen, um die Gesundheit der Beschäftigten und damit die Produktivität der Unternehmen nachhaltig zu sichern.“
UV-SCHUTZ: DIE GEFAHR BEGINNT FRÜHER ALS MAN DENKT
Die neue Verordnung rückt insbesondere Tätigkeiten im Freien in den Fokus. Die AUVA warnt davor, den Schutz vor solarer UV-Strahlung auf den Hochsommer zu vertagen. „Die UV-Belastung erreicht oft schon im April kritische Werte. Bestimmter durch UV-Strahlung verursachter heller Hautkrebs ist seit März 2024 als Berufskrankheit anerkannt. Prävention ist hier keine Option, sondern eine Notwendigkeit!“, so AUVA-Arbeitsmediziner GERHARD ORSOLITS.
AUVA – Allgemeine Unfallversicherungsanstalt
Christoph Luke
Telefon: +43 676 833 95 4082
E-Mail: kommunikation@auva.at
Website: https://www.auva.at
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