Bundesregierung missachtet das Forschungsfinanzierungsgesetz

Bundesregierung missachtet das Forschungsfinanzierungsgesetz

Fehlt und fällt damit die Grundlage für den Gehaltsabschluss der Beschäftigten an den Universitäten?

Die Gehaltsverhandlungen für die ca. 70.000 kollektivvertraglich Beschäftigten verliefen im Dezember 2025 sehr ungewöhnlich, insbesondere untypisch für sozialpartnerschaftliche Verhandlungen. Denn weder lässt sich das Ergebnis von nur fast der Hälfte der durchschnittlich abgerechneten Inflation bei der Lohnanpassung als „sozial“ bezeichnen, noch handelte es sich um partnerschaftliche Verhandlungen auf Augenhöhe, weil machtpolitisch klar war, dass mit dem Lohnverzicht ein erheblicher Teil der Finanzierung des Pakts zur Finanzierung von Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Pakt) einhergehen musste. Dieser erhebliche Beitrag des Personals wurde und wird in der öffentlichen Berichterstattung geflissentlich übersehen, wenn etwa die Vorsitzende der Universitätenkonferenz, Brigitte Hütter, von „Vorleistung“ der Universitäten spricht, als stünde hier eine besondere Managementleistung der Universitätsleitungen hinter der Finanzhilfe zugunsten des Wissenschaftsministeriums.

Nunmehr erhält das Universitätspersonal für 2026 1,65% Gehaltsanpassung für eine rollierende Inflation von 3,02%, während die Bundesregierung auf der anderen Seite – trotz Finanzhilfe von knapp 150 Mill. Euro – Mitte des Monats die Forschungsfinanzierung noch immer nicht beschlossen hat.

Zur Verdeutlichung:

Auf der einen Seite wurde den kollektivvertaglichen Dienstnehmer:innen an den Universitäten der in der Republik schlechteste Gehaltsabschluss für 2026 zugemutet, der seit den Herbstlohnrunden 2025 für alle österreichischen Arbeitnehmer:innen „erreicht“ wurde, damit angesichts prekärer Budgetlage die Forschungsförderung (Drittmittel!) nicht versiegt.

Auf der anderen Seite kommt die Bundesregierung ihrer Budgetverpflichtung trotzdem nicht nach und lässt die Finanzierung dieser Materie völlig offen.

Schon zur Zeit der Römer wurden Rechtsgrundsätze entwickelt, um solches Verhalten zu sanktionieren. Verträge sind anzupassen, wenn sich die Geschäftsgrundlage ändert und genau das ist gerade der Fall.

Der Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst hat gezeigt, wie schnell ein „Paket“, das schon im Gesetzesrang stand, mit politischem Willen wieder „aufgeschnürt“ werden kann.

Ganz offensichtlich liegt nun aber ein Fall vor, der die Rückabwicklung aus Sicht der kollektivvertraglich Beschäftigten rechtfertigt.

Der ULV – Verband des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals der österreichischen Universitäten – empfiehlt dringend, diesen Vorstoß einzuleiten, um die voreilige Einigung der Kollektivvertragsparteien mangels Gegenleistung wieder aufzuheben, neu zu verhandeln und aus dieser Erfahrung die Lehre zu ziehen, sich auf budgetpolitische Machtspiele auf dem Parkett der Regierungsebene nicht mehr einzulassen.

Verband des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals der
österreichischen Universitäten (ULV)
Dr. Stefan Schön, Pressesprecher
Telefon: +4369911240984
E-Mail: schoen@mdw.ac.at

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