Asylpolitik: Nationalrat weist FPÖ-Vorstöße zurück
Asylpolitik: Nationalrat weist FPÖ-Vorstöße zurück
Freiheitliche pochen auf „absoluten Asylstopp“ und wollen „Asylanten“ von Staatsbürgerschaft ausschließen
Mit asylpolitischen Grundsatzfragen beschäftigten sich die Abgeordneten in der heutigen Nationalratssitzung. Zur Debatte standen drei Initiativen der FPÖ zu Verschärfungen im Asyl- und Staatsbürgerschaftsrecht, die allesamt in der Minderheit blieben. Kernforderung der Freiheitlichen ist ein „absoluter Asylstopp“, mit dem die Partei die innere Sicherheit stärken und die Kontrolle über die Grenzen „unverzüglich und vollständig“ wiedererlangen will. Für diesen Vorstoß fand sich ebenso wenig eine Mehrheit wie für zwei FPÖ-Anträge auf eine „Asylstopp-Novelle“ des Asylgesetzes sowie auf eine Änderung des Staatsbürgerschaftsrechts, wonach „Asylanten“ kein Anrecht mehr auf die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft haben sollen. Während die FPÖ im Plenum insbesondere sicherheitspolitische Argumente ins Feld führte, begründeten die Koalitionsparteien und die Grünen ihre Ablehnung vor allem mit dem Verweis auf internationale Rechtsnormen.
FPÖ FORDERT „ABSOLUTEN ASYLSTOPP“ ALS BAUSTEIN FÜR „FESTUNG ÖSTERREICH“
Es scheine „völlig gleichgültig“ zu sein, dass illegale Migrantinnen und Migranten durch „zig sichere Staaten“ nach Österreich einwanderten, wenn sie nur das „Stichwort Asyl“ aussprechen würden, kritisieren FPÖ-Abgeordnete Gernot Darmann und Reinhold Maier in einem Entschließungsantrag. Um die Kontrolle über die Grenzen und das Asylsystem „unverzüglich und vollständig“ wiederzuerlangen und die innere Sicherheit dauerhaft zu gewährleisten, fordern sie einen „absoluten Asylstopp“.
Die gleiche Stoßrichtung hat die von der FPÖ vorgeschlagene “ Asylstopp-Novelle “ des Asylgesetzes. Gestellte Asylanträge sollen demnach als nicht eingebracht gelten und die Antragstellenden zurückgeführt werden, sofern ihr weiterer Aufenthalt im Bundesgebiet nicht aus sonstigen Gründen gerechtfertigt ist. Weiters sollen Fremde, die versuchen, in das Bundesgebiet einzureisen oder eingereist sind, zurückgewiesen werden, wenn die Einreise unrechtmäßig war oder nur durch die Stellung eines Asylantrags gerechtfertigt wird.
Diese Maßnahmen wären nach dem „Wasserrohrbruch von 2015 symbolische Bausteine für die Festung Österreich“, führte FPÖ-Abgeordneter Michael Schilchegger im Plenum aus. Seither seien durchschnittlich 53.000 Asylanträge pro Jahr gestellt worden, wie auch Markus Leinfellner (FPÖ) betonte. Dabei handle es sich laut Schilchegger um Armutszuwanderung mit allen damit einhergehenden Folgen für den Wohlstand und die Sicherheit in Österreich. So hätten aktuell rund 20 % der Einwohner und Einwohnerinnen Österreichs keine Staatbürgerschaft, diese machten jedoch 60 % der Insassen in heimischen Gefängnissen aus. Auf die Kriminalitätsstatistik bezog sich auch Reinhold Maier (FPÖ), der betonte, dass es die „erste und wichtigste Aufgabe“ eines Staates sei, sein Staatsgebiet und seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Stattdessen würden mit den Asylwerbenden eben jene Probleme ins Land kommen, vor denen diese geflüchtet seien.
LEICHTFRIED, KOALITION UND GRÜNE VERWEISEN AUF NATIONALE UND INTERNATIONALE RECHTSNORMEN
Die Umsetzung der FPÖ-Anträge würde sowohl österreichischer Rechtsstaatlichkeit als auch dem EU-Recht widersprechen, entgegnete Staatssekretär Jörg Leichtfried. In diesem Bereich brauche es eine „gute europäische Einbettung“, die mit dem EU-Asyl- und Migrationspakt auch gelungen sei. Vorgesehen seien damit etwa beschleunigte Verfahren an den EU-Außengrenzen, ein gemeinsames Rückkehrsystem und mehr Mitwirkungspflichten für Asylwerbende.
Widersprüche zu nationalen und internationalen Rechtsnormen orteten auch die ÖVP-Abgeordneten Ernst Gödl, Andreas Minnich und Lukas Brandweiner. Die FPÖ stelle diese Anträge lediglich aus „schlechtem Gewissen“, das sie dem „Stopp des Familiennachzugs“ im letzten Jahr nicht zugestimmt habe und dieser nun Wirkung zeige, erklärte Gödl. Zudem setze man auf Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern, die Bekämpfung der Schlepper und habe 2025 rund 14.000 Personen außer Landes gebracht. Die Bundesregierung stehe zum Asylrecht für Menschen „in echter Not“, zeige jedoch „null Toleranz“ bei Missbrauchsfällen, sagte Minnich.
Die Politik dürfe in Einwanderungs- und Asylfragen weder dramatisieren noch verharmlosen, sondern müsse „präzise“ sein, führte Robert Laimer (SPÖ) aus. Die FPÖ agiere „brandgefährlich“, da sie mit ihren Forderungen Erwartungen wecke, die insbesondere aufgrund rechtsstaatlicher Erfordernisse zwangsweise enttäuscht werden müssten.
Sophie Marie Wotschke von den NEOS beklagte eine „nicht faktenbasierte“ Debatte und verwies ebenfalls auf den europäischen Rechtsrahmen, der auch gelten würde, sollte das nationale Asylrecht im Sinne der FPÖ abgeändert werden. Zudem werde der EU-Asyl- und Migrationspakt dem „Chaos“ im Asylbereich etwa durch Kontingentierungssysteme entgegenwirken. Auch an weiteren Rückführungsabkommen werde ständig gearbeitet, so Wotschke.
Nicht nur im Fremdenrecht wolle die FPÖ den Rechtsstaat „niedermähen“ und sämtliche Grundrechte „über den Haufen werfen“, wandte sich Grünen-Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer gegen die Freiheitlichen. Es beunruhige sie, dass diese immer wieder „ausreizen, wie weit sie gehen können“, bis der Rechtsstaat „kapituliert“.
Am Ende der Debatte erklärte FPÖ-Mandatar Gernot Darmann, dass die Forderungen seiner Fraktion keineswegs rechtswidrig seien. Er verwies etwa auf die Dublin-II-Verordnung, wonach Österreich ohnehin für keine Asylanträge von Personen zuständig sei, die über den Landweg nach Österreich kommen. Auch würden weder die Genfer Flüchtlingskonvention noch die Europäische Menschenrechtskonvention vorsehen, dass Menschen „über tausende Kilometer durch sichere Drittstaaten“ reisen könnten, um schließlich in Österreich „dem Steuerzahler auf der Tasche zu liegen“. Außerdem sehe der EU-Asyl- und Migrationspakt im Rahmen einer Krisenverordnung selbst vor, dass Asylanträge als „nicht eingebracht“ gewertet werden könnten, so Darmann.
KEINE ÖSTERREICHISCHE STAATSBÜRGERSCHAFT FÜR „ASYLANTEN“
In einem weiteren Entschließungsantrag fordert FPÖ-Abgeordneter Gernot Darmann, dass „Asylanten“ kein Anrecht mehr auf die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft für sich in Anspruch nehmen können sollen. Nach geltender Gesetzeslage könnte all jenen, die im Jahr 2015 als asylberechtigt anerkannt worden sind, nach zehnjährigem Aufenthalt die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen werden. Dabei handle es sich laut Darmann um einen „Systemfehler per se“, da Asyl Schutz auf Zeit bedeute und keine Grundlage für den Erwerb der Staatsbürgerschaft sein könne.
Bei diesem Antrag sollte man die einhellige Zustimmung aller Fraktionen annehmen können, wie Darmann im Plenum erklärte, doch leider müsse man „die Bevölkerung enttäuschen“. Die anderen Parteien seien dafür, dass das „hohe Gut“ der Staatsbürgerschaft weiterhin jedem „nachgeschmissen“ werden könne, der „über die Grenze stolpert und Asyl schreit“. Asyl dürfe jedoch nicht zur „Eintrittskarte“ für die Staatsbürgerschaft werden, argumentierte Alois Kainz (FPÖ). Umso weniger, als seit 2015 „keine Ärzte und Atomphysiker“ nach Österreich gekommen seien, wie Markus Leinfellner (FPÖ) ergänzte, sondern eher „Terrorexperten und Rechtsstaatsverweigerer“. So habe sich die Zahl der islamistischen Gefährder in Österreich seit 2022 von einer zweistelligen Zahl auf eine dreistellige erhöht, gab Michael Schilchegger (FPÖ) zu bedenken. Christoph Ranzmaier (FPÖ) vermutet hinter dem „Leuchtturmprojekt Bevölkerungsaustausch“ und der Einbürgerungspolitik der „Einheitspartei“ deren Absicht, ihre „längst davongelaufenen Wähler“ zu ersetzen.
Es gebe keinen Automatismus bei der Verleihung der Staatsbürgerschaft nach zehn Jahren, hielt Staatssekretär Jörg Leichtfried der FPÖ entgegen. Das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht gehöre zu den „strengsten der Welt“ und sehe ebenso strenge Voraussetzung für die Einbürgerung vor. Dazu gehörten unter anderem ein gesicherter Lebensunterhalt, Deutschkenntnisse und Unbescholtenheit, wie Ernst Gödl (ÖVP) ausführte. Bei Erfüllung dieser Kriterien werde erst nach einer Einzelfallprüfung über die Einbürgerung entschieden. Sowohl Leichtfried als auch Gödl und Maximilian Köllner (SPÖ) bemängelten die Verwendung des Begriffs „Asylanten“ im FPÖ-Antrag, da dieser zu unpräzise sei und in der Fachsprache nicht vorkomme. Der Antrag sei unehrlich und diene „rein der Stimmungsmache“, befand auch Wolfgang Gerstl (ÖVP). Laut ihm widerspreche er zudem dem verfassungsrechtlichen Verbot der Rassendiskriminierung. Als „menschen- und integrationsfeindlich“ sieht Melanie Ersaim (SPÖ) die FPÖ-Initiative. Erasim, Köllner und Gödl drückten ihr Unverständnis darüber aus, dass Menschen, die alle Kriterien erfüllen und zur Gesellschaft in Österreich beitragen würden, laut FPÖ trotzdem nicht eingebürgert werden sollen. Sophie Marie Wotschke (NEOS) sprach von einem „völlig unernsten Antrag“ der FPÖ und verwies so wie Leichtfried auf internationale Rechtsnormen.
Laut Agnes Sirkka Prammer diene der FPÖ-Antrag nur dazu, Asylwerbende als „Sündenböcke“ zu gebrauchen. Für die Verleihung der Staatsbürgerschaft müsse relevant sein, was die jeweilige Person zur Gesellschaft beitrage und nicht, auf welche Art diese eingereist sei. (Schluss Nationalrat) wit
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