ARBÖ: Ab Sonntag sind nur noch Autobahnvignetten für 2026 gültig

ARBÖ: Ab Sonntag sind nur noch Autobahnvignetten für 2026 gültig

Ein letztes Mal heißt es „picken oder klicken“: Mit 1. Februar beginnt das neue Vignettenjahr, auf Österreichs Straßen sind dann ausschließlich Vignetten für 2026 gültig.

Mit Samstag, 31. Jänner 2026, endet das Vignettenjahr 2025 endgültig. Wer ab Sonntag mit dem Pkw, Motorrad oder leichtem Wohnmobil (bis 3,5 t) unterwegs ist, braucht daher eine gültige Vignette 2026, entweder digital oder ein letztes Mal analog. Der Tarif für die Jahresvignette beträgt 106,80 Ꞓ (Pkw) beziehungsweise 42,70 Ꞓ (Motorrad). Ebenfalls erhältlich sind die 2-Monatsvignette, die 10-Tagesvignette sowie die seit 2024 erhältliche Tagesvignette. Diese gibt es nur digital zu kaufen und sie kostet 2026 für Pkw 9,60 Ꞓ und für Motorräder 3,80 Ꞓ.

Wer den Kauf der digitalen Vignette vergessen hat und dennoch deren Vorteile nutzen will, fährt einfach ins nächste ARBÖ-Prüfzentrum und kann dort die sofort gültige Digitalvignette beziehen, denn die 18-tägige Wartefrist entfällt bei Kauf in einem der österreichweit 89 ARBÖ-Prüfzentrum. Die Öffnungszeiten der Prüfzentren sind unter www.arboe.at abrufbar. Bei der digitalen Vignette muss die Bestellbestätigung, auf der unter anderem das Kennzeichen angeführt ist, bis zum Ende des Verwendungszeitraums aufbewahrt werden, Mitführpflicht im Kraftfahrzeug besteht allerdings nicht.

Ebenso verhält es sich mit dem Kaufnachweis der Klebevignette: Der Nachweis sollte unbedingt aufbewahrt werden. Im Fall eines Totalschadens oder bei Bruch der Windschutzscheibe dient er als Beleg, mit dem eine Ersatzvignette beantragt werden kann. Aufgeklebt werden muss die Vignette am linken Windschutzscheibenrand oder hinter dem Rückspiegel. Der ARBÖ empfiehlt heimischen Lenkerinnen und Lenkern, nicht mehr als zwei Vignetten auf der Windschutzscheibe zu haben. Solange die Sicht nicht beeinträchtigt wird, gibt es jedoch keine gesetzliche Begrenzung der Anzahl.

Wer ohne gültige Vignette erwischt wird, hat in Österreich eine Ersatzmautzahlung zu leisten. Für einspurige Fahrzeuge beträgt diese 100 Ꞓ, für mehrspurige 200 Ꞓ. Wird der Betrag weiterhin nicht beglichen kommt es zu einer Verwaltungsstrafe, die von 300 Ꞓ bis zu 3.000 Ꞓ reichen kann. Die neue Jahresvignette ist bis 31. Jänner 2027 gültig.

ARBÖ-Presseabteilung
Sebastian Obrecht
Telefon: +43 664 60 123 244
E-Mail: sebastian.obrecht@arboe.at

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