Prüfung Übernahme der 20 Unimarkt-Standorte durch REWE abgeschlossen: 10 Standorte unter Auflagen gestellt, 10 Standorte freigegeben

Prüfung Übernahme der 20 Unimarkt-Standorte durch REWE abgeschlossen: 10 Standorte unter Auflagen gestellt, 10 Standorte freigegeben

Die Bundeswettbewerbsbehörde hat die Prüfung der angemeldeten Unimarkt Standorte durch REWE International AG abgeschlossen. Für 10 der 20 Standorte hat REWE Auflagen abgegeben.

FOLGENDE STANDORTE KÖNNEN DAHER VON REWE (DAVON 10 MIT AUFLAGEN) ÜBERNOMMEN WERDEN:

* Hauptstraße 33, 4770 ANDORF _(Auflagenstandort)_
* Auleitenstraße 1, 4890 FRANKENMARKT _(Auflagenstandort)_
* Hauptstraße 63, 4673 GASPOLTSHOFEN
* Vogeltennstraße 2, 4293 GUTAU
* An der Kreuzstraße 2, 4792 MÜNZKIRCHEN
* Linzerstraße 24, 4501 NEUHOFEN AN DER KREMS
* Bahnhofstraße 11, 4720 NEUMARKT IM HAUSRUCKKREIS
* Kammer, 4974 ORT IM INNKREIS
* Marktstraße 3, 4760 RAAB _(Auflagenstandort)_
* Linzer Straße 15, 4840 VÖCKLABRUCK
* Stelzhamerstraße 17, 4870 VÖCKLAMARKT
* Markt 23f, 4391 WALDHAUSEN _(Auflagenstandort)_
* Weitersfelden 116, 4272 WEITERSFELDEN _(Auflagenstandort)_
* Roseggerstraße 19, 8184 ANGER _(Auflagenstandort)_
* Eibiswald 477, 8552 EIBISWALD
* Hausmannstättener Straße 78, 8072 FERNITZ _(Auflagenstandort)_
* St. Oswald 65, 8113 ST. OSWALD OB PLANKENWARTH _(Auflagenstandort)_
* Dietmannsdorferstraße 346, 8181 ST. RUPRECHT _(Auflagenstandort)_
* Schwarzer Weg 1, 3363 NEUFURTH
* Moidrams 99, 3910 ZWETTL _(Auflagenstandort)_

REWE hat am 28.01.2026 die geplante Übernahme des Standorts Grazerstraße 30, Lebring aus unternehmensinternen Gründen zurückgezogen, sodass nur mehr 20 Standorte durch REWE übernommen werden.

MARKTABGRENZUNG – ANALYSE DER WETTBEWERBSSITUATION

Zentraler Punkt der wettbewerblichen Prüfung waren beide Seiten des Lebensmitteleinzelhandelsmarktes: die Auswirkungen auf Konsumentinnen und Konsumenten einerseits sowie auf regionale Lieferantinnen und Lieferanten andererseits. Die Prüfung umfasste die jeweiligen lokalen Märkte. Je nach Region wurden relevante Einzugsgebiete rund um einen Zielstandort analysiert.

Die BWB erstellte für jeden einzelnen der 20 Standorte eine eigene wettbewerbliche Beurteilung. Bei der Analyse wurden insbesondere die Gebietsstruktur, Anzahl und Erreichbarkeit von Alternativen, das Kundinnen- und Kundenverhalten (inkl. Verhalten von Pendlerinnen und Pendlern), die örtlichen Gegebenheiten sowie die Nähe zu anderen Lebensmittelhandelsstandorten berücksichtigt. Hierzu wurden alle Wettbewerber sowie selbstständige ADEG-Kaufleute in ganz Österreich und andere Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer wie bspw. regionale und lokale Lieferantinnen und Lieferanten mittels umfangreichen Auskunftsverlangen befragt.

Die BWB definiert den SACHLICH RELEVANTEN MARKT als vollsortierten Lebensmitteleinzelhandel. Dazu zählen Unternehmen, die ein umfassendes Sortiment an Gütern des täglichen Bedarfs an Konsumentinnen und Konsumenten verkaufen, insbesondere Verbrauchermärkte, Supermärkte und Diskonter. Tankstellenshops, Kioske und ähnliche kleine Verkaufsstellen sowie Warengruppen, die üblicherweise nicht im Lebensmittelhandel angeboten werden (zB Werkzeuge oder Sportartikel), werden nicht berücksichtigt.

Räumlich erfolgt im Lebensmitteleinzelhandel die MARKTABGRENZUNG LOKAL, da Konsumentinnen und Konsumenten meist nahegelegene Alternativen wählen. Der lokale Markt wird anhand von Einzugsbereichen bestimmt, die die zumutbare Fahrzeit mit dem Auto widerspiegeln. Im vorliegenden Fall wird – abhängig von der ländlichen Struktur – von Einzugsbereichen zwischen 10 und 20 Autominuten ausgegangen. Diese Abgrenzung stellt den Ausgangspunkt im Lebensmitteleinzelhandel im ländlichen Bereich dar, wobei der konkrete Einzugsbereich pro Standort davon auch abweichen kann. Bei Standorten in urbaner Nähe wird von einem geringeren Einzugsbereich ausgegangen, da Kundinnen und Kunden mehrere Alternativen in kürzerer Zeit zur Verfügung haben.

Der Bundeskartellanwalt war bei der Verhandlung der Auflagen eingebunden und hat die Anmeldung ebenfalls freigegeben.

AUFLAGEN

REWE hat folgende Auflagen für die Standorte in den Bundesländern Oberösterreich, Niederösterreich und Steiermark abgegeben:

ADEG-KAUFLEUTE-AUFLAGE

REWE verpflichtet sich bei 10 der 20 angemeldeten Standorten zu einer sogenannten „Kaufleute-Auflage“:

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Andorf

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Frankenmarkt

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Raab

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Waldhausen

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Weitersfelden

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Anger

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Fernitz

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St. Oswald

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St. Ruprecht

*
Zwettl

Die Auflage stellt sicher, dass die übernommenen Standorte über einen langfristigen Zeitraum von selbstständigen ADEG-Kaufleuten betrieben werden. Diese können weitgehend eigenständig über Preise und Sortimentsauswahl entscheiden und stärken dadurch nicht nur den Wettbewerb zu anderen Lebensmittelseinzelhändlern, sondern auch zu REWE Eigenfilialen und anderen selbstständigen ADEG-Kaufleuten. Durch die Sortimentsfreiheit bleibt auch die Belieferung durch regionale und lokale Lieferantinnen und Lieferanten weiterhin in vollem Umfang möglich. So können Kaufleute durch ihre Sortimentsgestaltung gezielt auf die Bedürfnisse der lokalen Kundinnen und Kunden eingehen und die regionale Vielfalt erhalten. Die Auflage schützt damit nicht nur Konsumentinnen und Konsumenten, sondern auch kleinere regionale Betriebe und stellt sicher, dass diese auch nach der Übernahme weiterhin auf regionalen Ebene Abnehmer haben.

Die Auflagen gelten für 10 Jahre und schaffen langfristige Planungssicherheit für Kaufleute sowie regionale und lokale Lieferantinnen und Lieferanten.

FALLBERICHT

Es erfolgt zeitnah ein ausführlicher Fallbericht zu diesem Zusammenschluss auf der Homepage der BWB, in dem detaillierte Informationen zum Verfahrensgang und zur wettbewerblichen Analyse jedes einzelnen Standorts nachzulesen sind.

Bundeswettbewerbsbehörde
Sarah Fürlinger, LL.M., LL.M. | Referatsleiterin Information und
Publikationen | Pressesprecherin
Telefon: +43 1 245 08 815352
E-Mail: kommunikation@bwb.gv.at

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