ME/CFS: KOBV Österreich fordert Maßnahmen zur Versorgungsverbesserung
ME/CFS: KOBV Österreich fordert Maßnahmen zur Versorgungsverbesserung
Fachliche Schulungen, spezialisierte Versorgungszentren und die Überarbeitung der Einschätzungsverordnung sind dringend notwendig
Der KOBV Österreich – Der Behindertenverband und seine Landesverbände erleben bei ihrer täglichen Arbeit die Herausforderungen von Patient:innen mit ME/CFS (Myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue-Syndrom), die immer zahlreicher Unterstützung suchen. Wie auch aus einem Bericht des Rechnungshofes (RH) hervorgeht, ist in Österreich der Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Versorgung von Patient:innen mit ME/CFS groß.
So gibt es beispielsweise zu wenige Ärzt:innen, die Expert:innen für die chronische Multisystemerkrankung sind. Insbesondere Kassenärzt:innen fehlen, wodurch es zu langen Wartezeiten kommt. Darüber hinaus ist ME/CFS schlecht erforscht, schwer zu diagnostizieren und zu therapieren, weshalb der KOBV Österreich – Der Behindertenverband die Einrichtung von spezialisierten Versorgungszentren als dringend notwendig erachtet. Dort erstellte Befunde könnten gegebenenfalls auch bei Verfahren betreffend Pflegegeld, Rehabilitationsgeld, Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension sowie Feststellung des Grades der Behinderung zum Einsatz kommen.
FORTBILDUNG ALS WICHTIGE MASSNAHME
„Verfahren sind für Menschen mit ME/CFS sehr belastend, da sie in der Regel lange dauern“, erklärt Mag.a Carmen Mucha, Leiterin der Sozialrechtsabteilung des KOBV – Der Behindertenverband. Ein Grund dafür ist, dass es nur wenige Gerichtssachverständige gibt, die sich gut mit ME/CFS auskennen. Gezielte Schulungen für sie sowie Ärzt:innen der PVA und anderer Sozialversicherungsträger, wie sie auch der RH empfiehlt, sind daher schnellstmöglich umzusetzen.
Eine weitere Maßnahme, die der KOBV Österreich – Der Behindertenverband in Einklang mit dem RH fordert, sind gesetzlich festgelegte und einheitliche Kriterien für Hausbegutachtungen der Sozialversicherungsträger und des Sozialministeriumservices. „Diese Kriterien müssen definieren, wann Hausbegutachtungen jedenfalls durchzuführen sind. Einheitliche Regelungen kommen nicht nur Patient:innen mit ME/CFS zugute, sondern allen Menschen mit Behinderungen, die sich schwertun, außer Haus zu gehen oder dazu gar nicht in der Lage sind“, sagt Mucha.
EINSCHÄTZUNGSVERORDNUNG MUSS ÜBERARBEITET WERDEN
Während ME/CFS als eigene Diagnose in der ICD (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) der WHO aufscheint, ist ME/CFS in der in Österreich geltenden Einschätzungsverordnung für die Feststellung des Grades der Behinderung per se nicht gelistet. Gerechtfertigt wird dies damit, dass ME/CFS durch andere Positionen in der Einschätzungsverordnung abgedeckt sei. Die Einschränkungen der ME/CFS-Betroffenen sind dadurch jedoch in keiner Weise ausreichend berücksichtigt.
„Der KOBV Österreich – Der Behindertenverband spricht sich für die Aufnahme von ME/CFS als eigenständige Position in die Anlage zur Einschätzungsverordnung aus. Darüber hinaus ist ihre grundsätzliche Überarbeitung und eine der UN-Behindertenrechtskonvention entsprechende Weiterentwicklung im Sinne des sozialen Modells unter Einbeziehung von Fachgruppen und Expert:innen von Behindertenverbänden unabdingbar“, drängt Generalsekretärin Dr.in Regina Baumgartl.
ÜBER DEN KOBV:
Der KOBV – Behindertenverband Österreich setzt sich seit 1945 für die Rechte und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ein. Unser Ziel ist eine barrierefreie, inklusive und sozial gerechte Gesellschaft für alle.
KOBV Österreich – Der Behindertenverband
Natalie Schmidt, BA
Telefon: 0043 (1) 406 15 86 79
E-Mail: n.schmidt@kobv.at / kommunikation@kobv.at
Website: https://www.kobv.at
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