Sozialausschuss gibt grünes Licht für kleine Sozialversicherungsnovelle

Sozialausschuss gibt grünes Licht für kleine Sozialversicherungsnovelle

Abgeordnete beraten außerdem über Tätigkeit der Arbeitsinspektion und Oppositionsanträge

Der Sozialausschuss des Nationalrats hat heute grünes Licht für eine kleine Sozialversicherungsnovelle gegeben. In erster Linie sollen damit diverse Klarstellungen und sprachliche Vereinheitlichungen vorgenommen sowie einzelne obsolete Bestimmungen aufgehoben werden. Außerdem wird normiert, dass Funktionärinnen und Funktionäre der Sozialversicherungsträger, die für ihre Tätigkeit als Mitglied in den Verwaltungskörpern lediglich eine Entschädigung bekommen, etwaige aus der Ausübung ihrer Funktion resultierende Verwaltungsstrafen künftig nicht mehr selbst zahlen müssen, sondern die Geldstrafen vom jeweiligen Versicherungsträger zu tragen sind. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln ist allerdings ein Regress möglich. Die Opposition ist dennoch skeptisch, eine von den Grünen verlangte Ausschussbegutachtung wurde von den Regierungsparteien jedoch abgelehnt. Man habe über diese Frage sehr umfassend mit Expertinnen und Experten beraten, machte Ausschussvorsitzender Josef Muchitsch (SPÖ) geltend.

Auf der Tagesordnung stand überdies der Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion für die Jahre 2023 und 2024: Demnach ging die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle zuletzt zurück, in 1.210 Fällen wurde eine Strafanzeige wegen Verletzung von Arbeitnehmerschutzbestimmungen erstattet. Befasst hat sich der Sozialausschuss darüber hinaus mit zahlreichen Oppositionsanträgen, die Beratungen darüber wurden durchwegs vertagt.

DETAILÄNDERUNGEN IM SOZIALVERSICHERUNGSRECHT

Basis für die beschlossenen Detailänderungen im Sozialversicherungsrecht bildete ein Gesetzesantrag (667/A), der von den Regierungsparteien ursprünglich ohne konkreten Inhalt eingebracht worden war und im Ausschuss mittels eines Abänderungsantrags ergänzt wurde. Die neue Regelung für Funktionärinnen und Funktionäre der Sozialversicherungsträger wird dabei damit begründet, dass Mitglieder der Verwaltungskörper – anders als etwa nach außen vertretungsbefugte Personen privatrechtlich organisierter juristischer Personen – kein Dienstverhältnis zum jeweiligen Sozialversicherungsträger haben und damit der Tragung von Geldstrafen in jeglicher Höhe keine Risikoabdeckung durch angemessenes Entgelt gegenüber stehe. Ein etwaiger Ersatzanspruch gegenüber den Betroffenen soll laut Gesetzesentwurf nach den Bestimmungen des Organhaftpflichtgesetzes beurteilt werden.

In der Debatte verteidigten sowohl Sozialministerin Korinna Schumann als auch Abgeordnete der Regierungsparteien diese Bestimmung. So wies Schumann etwa darauf hin, dass die Mitgliedschaft in einem Verwaltungskörper der Sozialversicherungen aufgrund einer öffentlichen Verpflichtung erfolge und den Mitgliedern für ihre ehrenamtliche Tätigkeit lediglich eine Entschädigung gebühre. Es sei nicht sachgerecht, wenn bei 49 Ꞓ Sitzungsgeld hohe Verwaltungsstrafen drohten, machte Verena Nussbaum (SPÖ) geltend. Laurenz Pöttinger (ÖVP) hob die Notwendigkeit hervor, den Mitgliedern dieser Organe „einen gewissen Schutz zu bieten“. Gleichzeitig wiesen Schumann und Nussbaum darauf hin, dass das Gesetz bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eine Regressmöglichkeit enthalte.

Das Problem sei schon länger bekannt, sagte Johannes Gasser (NEOS). Man habe bis zum Schluss darüber mit Experten diskutiert, um eine Lösung zu finden. Ausschussvorsitzender Josef Muchitsch (SPÖ) sah in diesem Sinn auch keine Notwendigkeit für eine Begutachtung der Novelle: Was vorliege, sei das Endergebnis umfangreicher Beratungen, „das wollen wir nicht schieben“. Laut Gasser befinden sich außerdem zwei Punkte aus dem von der Regierung vorgestellten Entbürokratisierungspaket im Gesetzesentwurf.

OPPOSITION KRITISIERT VORGANGSWEISE

Kritik an der Vorgangsweise kam von der Opposition. Grünen-Abgeordneter Ralph Schallmeiner sieht zwar einen gewissen Handlungsbedarf, wenn „für 49 Ꞓ Entschädigung in einer Sitzung am Ende 77.000 Ꞓ Strafe herauskommen können“. Man müsse aber darauf achten, nicht über das Ziel hinauszuschießen, mahnte er. Er traue sich kein Urteil zu, ob das Ganze so unproblematisch sei, wie es dargestellt werde, sagte auch sein Fraktionskollege Markus Koza. Schließlich gehe es auch um Verantwortung. In diesem Sinn drängte er auf die Einholung von Expertenmeinungen.

Der von den Grünen eingebrachte Antrag auf Ausschussbegutachtung wurde auch von der FPÖ unterstützt. Ihre Fraktion sehe sich außerstande, in wenigen Stunden die Folgen dieser Bestimmung abzuschätzen, erklärte Dagmar Belakowitsch. Ihrer Meinung nach wäre es unseriös, der Novelle heute im Ausschuss zuzustimmen. Ähnlich argumentierte ihr Parteikollege Christoph Steiner.

TÄTIGKEITSBERICHT DER ARBEITSINSPEKTION

Wie aus dem Tätigkeitsbericht der Arbeitsinspektion für 2023 und 2024 (III-252 d.B.) hervorgeht, hat es 2024 mehr als 78.000 Arbeitsunfälle in Österreich gegeben. Davon endeten 60 tödlich. Damit war die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle erstmals seit 2020 wieder rückläufig. Auch die Zahl der anerkannten Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten ging zurück. Letzteres hat allerdings vorrangig mit der Corona-Pandemie zu tun, waren doch 2023 noch mehr als die Hälfte der anerkannten Berufskrankheiten COVID-19-Infektionen. Deutlich gestiegen ist hingegen die Zahl der Betriebskontrollen von 49.253 im Jahr 2022 und 52.253 im Jahr 2023 auf zuletzt 56.423. Bei 47,5 % der Kontrollen wurden laut Bericht Gesetzesübertretungen festgestellt, wobei die meisten der 107.169 Übertretungen den technischen und arbeitshygienischen Arbeitsschutz betrafen. Vor allem bei der Arbeitsstätten-Gestaltung samt Fluchtwegen, Erster Hilfe und Brandschutz und bei Baustellen sowie bei Prüfpflichten und Präventivdiensten wurden immer wieder Mängel festgestellt. In 1.210 Fällen haben die Arbeitsinspektorinnen und Arbeitsinspektoren Strafanzeige wegen Verletzung von Arbeitnehmerschutzbestimmungen erstattet, dazu kamen 27.057 schriftliche Aufforderungen.

Es sei ihr wichtig, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter guten Bedingungen arbeiten könnten, sagte Arbeitsministerin Korinna Schumann eingangs. Dabei habe die Bekämpfung von Gewalt und sexueller Belästigung eine hohe Bedeutung, betonte sie gegenüber Dagmar Belakowitsch (FPÖ). Eine etwaige Übergabe von Arbeitsinspektionsaufgaben an die AUVA sah die Ministerin auf die entsprechende Frage von Andrea Michaela Schartel (FPÖ) kritisch. Erhöhte Personalaufwendungen begründete Schuhmann gegenüber Manuel Pfeifer (FPÖ) mit den durch die Gehaltsabschlüsse gestiegenen Gehältern und der erfolgten Aufrollung von Vordienstzeiten. Einsparungen seien wiederum durch Auflassung von Standorten erreicht worden.

Als „Meilenstein“ bezeichnete Schumann die neue Hitzeschutz-Verordnung für Arbeiten im Freien gegenüber Norbert Sieber (ÖVP) und Reinhold Binder (SPÖ). Diese werde den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Hitze und UV-Strahlung verbessern. Im ersten Jahr der Umsetzung werde der Schwerpunkt auf Beratung der Betriebe gelegt.

Zu den Kontrollschwerpunkten gehörten im Berichtszeitraum unter anderem die Arbeitsbedingungen von Beschäftigten bei Paket- und Lieferdiensten. 2026 werde der Schwerpunkt auf die Bereiche Reinigung, gewerbliche Hausbetreuung sowie Green Jobs gelegt, berichtete Schumann an Barbara Teiber (SPÖ).

NEUE HERAUSFORDERUNGEN FÜR ARBEITSINSPEKTION DURCH DIGITALISIERUNG UND HITZE

Ein Experte des Ressorts erläuterte die Entwicklung der Kontrollen und der Arbeitsunfälle. Nur bei einer sehr geringen Zahl der rund 100.000 Übertretungen habe es infolge Bestrafungen gegeben, betonte er und hob die Bedeutung der Beratung der Betriebe hervor. Gegenüber Michaela Schartel (FPÖ) berichtete er von rund 2.500 eingegangenen Beschwerden jährlich, denen nachgegangen werde. Insgesamt habe die Bewusstseinsbildung für psychische Belastungen und Gewaltprävention an Bedeutung gewonnen, erläuterte er weiter. Zu den neuen Herausforderungen würden in der Arbeitsinspektion unter anderem die Veränderungen der Arbeitswelt durch die Digitalisierung aber auch das Thema Arbeiten bei Hitze zählen.

Als ein „gutes Beispiel für Entbürokratisierung und die Abschaffung von Doppelgleisigkeiten“ bezeichnete der Experte gegenüber Silvia Kumpan-Takacs (SPÖ) und Johannes Gasser (NEOS) einen Vorschlag hinsichtlich der Kontrolle von Feuerlöschern in Betrieben. Dadurch werde das Schutzniveau beim Brandschutz nicht gesenkt, betonte er.

Gegenüber Markus Koza (Grüne) berichtete er von den Herausforderungen im Bereich der Plattformarbeit und den dortigen verschwimmenden Grenzen zwischen Selbständigkeit und dem traditionellen Arbeitnehmerbegriff. Der Bericht wurde schließlich einstimmig zur Kenntnis genommen.

ZUVERDIENST ZUM ARBEITSLOSENGELD UND WEITERE ANLIEGEN DER OPPOSITION VERTAGT

Die Grünen pochen nach wie vor darauf, Ausnahmen vom Verbot des Zuverdiensts zum Arbeitslosengeld zu schaffen. Ihr Antrag auf Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes wurde aber vertagt (678/A). Vor dem Sommer 2025 hat der Nationalrat deutliche Einschränkungen bei der Zuverdienstmöglichkeit beschlossen. Die Grünen wollen den geringfügigen Zuverdienst nun für Personen aus Kunst, Wissenschaft und Lehre sowie für Alleinerziehende ermöglichen. Dazuverdienen sollen auch Personen können, die zahlungsunfähig sind oder ein Insolvenzverfahren vorbereiten. Das AMS soll zudem auch bei „sonstigen gewichtigen Gründen“ einen Zuverdienst genehmigen dürfen.

Das Gesetz werde wieder geändert werden müssen, „das wissen wir in Wirklichkeit alle“, war sich Markus Koza (Grüne) sicher. Es brauche sinnvolle Ausnahmeregelungen. Für Laurenz Pöttinger (ÖVP) müsse das Arbeitslosengeld eine Übergangsleistung und keine dauerhafte Teilfinanzierung für geringfügige Beschäftigungen sein. Es gelte, die derzeitige Regelung und ihre Wirkung nach einiger Zeit zu überprüfen.

Erneut vertagt wurde ein Entschließungsantrag (166/A(E)), mit dem die Grünen auf eine rasche Umsetzung einer EU-Richtlinie für Plattformarbeit drängen. Die Verhandlungen über die Umsetzung seien im Laufen, begründete Johannes Gasser (NEOS) die Vertagung. Die Richtlinie soll die Arbeitsbedingungen von Personen in Plattformarbeit verbessern.

Die FPÖ wendete sich erneut dagegen, die Kriterien für die Rot-Weiß-Rot-Karte weiter zu lockern. Statt „unkontrollierter Zuwanderung unqualifizierter Arbeitskräfte nach Österreich“ sollte mehr in die Qualifizierung und Weiterbildung inländischer Arbeitskräfte investiert werden, heißt es dazu in einem Entschließungsantrag (434/A(E)), der ebenfalls vertagt wurde. Der österreichische Arbeitsmarkt würde keine zusätzlichen Personen mehr vertragen, begründete Dagmar Belakowitsch (FPÖ) die Initiative. Vonseiten der Koalitionsparteien verwiesen Johannes Gasser (NEOS) und Ernst Gödl (ÖVP) in diesem Zusammenhang auf die angekündigte Fachkräftestrategie. (Fortsetzung Sozialausschuss) gs/pst/kar

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