Kulturausschuss: Breite Mehrheit für Maßnahmen gegen illegalen Handel mit Kulturgütern

Kulturausschuss: Breite Mehrheit für Maßnahmen gegen illegalen Handel mit Kulturgütern

FPÖ-Anträge zu deutschsprachigen Minderheiten und zum Musikstandort werden im Plenum weiter diskutiert

Die Europäische Union hat in den letzten Jahren Schritte für den Schutz des internationalen Kulturerbes vor unrechtmäßiger Aneignung und Plünderung gesetzt. Dazu gehört eine Verordnung zur Regelung der Einfuhr von Nicht-Unions-Kulturgütern, die den illegalen Handel eindämmen soll. Der Kulturausschuss des Nationalrats fasste dazu heute mit breiter Mehrheit – ohne die Stimmen der FPÖ – einen Beschluss zur vollständigen Umsetzung der EU-Verordnung. Konkret soll eine Novelle des Kulturgüterrückgabegesetzes die österreichischen Zollbestimmungen in Einklang mit den EU-Vorgaben bringen. Die FPÖ ortet unter anderem einen Anstieg an bürokratischem Aufwand und lehnte die Novelle ab.

Ein FPÖ-Antrag, um Mittel des internationalen Kulturaustausches für die Förderung der Kultur deutschsprachiger Minderheiten in Mittel- und Südosteuropa zu verwenden, wurde von den anderen Fraktionen abgelehnt. Ebenso in der Minderheit blieb ein Antrag der Freiheitlichen, mit dem sie auf eine Erarbeitung eines „Masterplan Musikstandort Österreich“ pochen. Diese beiden Anträge sollen – ebenso wie die Novelle zu den Kulturgütern – bereits im morgigen Nationalratsplenum weiterdiskutiert werden. Zu einem neuerlich debattierten Antrag der Grünen, arbeitslosen Kulturtätigen beim Zuverdienst Ausnahmen zu gewähren, brachten die Grünen selbst einen Abänderungsantrag ein. Der Antrag wurde allerdings ein weiteres Mal vertagt.

KAMPF GEGEN ILLEGALEN HANDEL MIT KULTURERBE

Mit Sorge sieht die EU, dass die Plünderung archäologischer Stätten gewerbsmäßige Ausmaße angenommen habe, wobei der illegale Handel mit Kulturgütern auch der Terrorismusfinanzierung diene. 2019 reagierte die EU darauf mit der Verordnung über die zollrechtliche Behandlung von Nicht-Unions-Kulturgütern, die außerhalb des Zollgebiets der Union geschaffen oder entdeckt wurden. Eine Genehmigungs- bzw. Erklärungspflicht bei Einfuhren soll diesen illegalen Handel eindämmen.

Die Gefährdung des Kulturerbes durch unrechtmäßige Ausfuhr und illegalen Handel sei teilweise dem geringen Kenntnisstand über die in den Herkunftsländern bestehenden rechtlichen und tatsächlichen Situationen geschuldet, wird seitens des Kulturministeriums festgehalten. Verbesserte Informationsmöglichkeiten sollen bei Sammlerinnen und Sammlern sowie Händlerinnen und Händlern zu einer Schärfung des Bewusstseins betreffend den illegalen Handel mit Kulturgütern führen. 2025 wurde dazu das zentrale elektronische Einfuhrsystem der EU für Kulturgüter (EKG-System) in Betrieb genommen. Damit sind die Voraussetzungen für die vollständige Umsetzung der EU-Verordnung gegeben. Österreich nimmt diese mit einer Novelle zum Kulturrückgabegesetz vor (292 d.B.).

Die EU-Verordnung unterteilt zu schützende Kulturgüter nach dem Grad ihrer Gefährdung in zwei Kategorien. Für am stärksten gefährdete Kulturgüter (archäologische Ausgrabungen, Teile künstlerischer oder geschichtlicher Denkmäler oder archäologischer Stätten sowie liturgische Ikonen und Statuen, die jeweils älter als 250 Jahre sind) muss unabhängig von deren Wert eine Einfuhrgenehmigung ausgestellt werden. Für die anderen Kulturgüter ist bei der Einfuhr eine Erklärung abzugeben, in der Unterlagen für den Nachweis der rechtmäßigen Herkunft anzugeben sind. Die Novelle soll eine sichere Rechtsgrundlage schaffen, um Anträge zu Einfuhrgenehmigungen für Kulturgüter entscheiden zu können. Sie benennt die in diesem Zusammenhang zuständigen Behörden, regelt die notwendige Erklärung zur Einfuhr, die Mitwirkung der Zollbehörden sowie die notwendige Datenverarbeitung.

Generell soll das Bundesdenkmalamt für die Erteilung von Einfuhrgenehmigungen zuständig sein. Das Österreichische Staatsarchiv solle nur insoweit als zuständige Behörde vorgesehen werden, als Archivalien gemäß § 25 Denkmalschutzgesetz betroffen seien. Geregelt werden auch die Sanktionen bei Verstößen gegen die Verordnung. Sie werden als Verwaltungsübertretungen definiert. Der bisher für Verstöße gegen das Kulturgüterrückgabegesetz geltende Strafrahmen einer Geldstrafe bis 50.000 Ꞓ soll laut dem Gesetzestext beibehalten werden.

Vizekanzler und Kulturminister Andreas Babler unterstrich, dass Österreich seine Verantwortung im Kampf gegen den illegalen Handel mit Kulturgütern übernehme. Das Thema Kulturgüter sei ein großes Anliegen, dem illegalen Handel sei entschieden entgegenzutreten. Im Zusammenhang mit dem illegalen Handel gehe es im schlimmsten Fall auch um Terrorismus und andere Systeme, die jetzt verhindert werden sollten, so Katrin Auer (SPÖ). Die Novelle sei ein notwendiger und sehr sinnvoller Schritt. Auch Rudolf Taschner (ÖVP) bekräftigte, es sei inhaltlich von großem Interesse, dass der Handel von Kulturgütern nun geregelt werde.

Kritischer sah das Christoph Steiner (FPÖ), aus dessen Sicht sich durch die Regelungen viel bürokratischer Aufwand ergeben könnte. Außerdem ortet er eine nunmehrige Beweislastumkehr beim Handel mit Kulturgütern und hinterfragte, ob die neuen Bestimmungen den Kunsthandelsstandort Österreich attraktiver oder unattraktiver machen werden. Marie-Christine Giuliani-Sterrer (FPÖ) bemängelte, dass vor dem Vorwand des illegalen Handels mehr Kontrolle und immer mehr Einschränkungen im Leben der Menschen eingezogen würden. Wenn rechtmäßig erworbene Kulturgüter vom Zoll beschlagnahmt werden würden, könne man von einem massiven Eingriff ins Eigentumsrecht sprechen.

Zwischen Kulturgütern und Kunsthandel sei zu unterscheiden, meinte dazu Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS). Überbürokratie könne sie nicht erkennen. Vielmehr soll dem illegalen Handel in diesem Bereich ein Riegel vorgeschoben werden. Lukas Hammer (Grüne) wies etwa darauf hin, dass es für den Bereich der Datenverarbeitung auch um die sinnvolle Möglichkeit der behördlichen Zusammenarbeit gehe.

FPÖ: KULTUR VON DEUTSCHSPRACHIGEN MINDERHEITEN BEWAHREN

FPÖ-Abgeordneter Wendelin Mölzer spricht sich mit einem Antrag für neue Initiativen aus, um das kulturelle Erbe deutschsprachiger Minderheiten im Ausland zu bewahren und zu fördern (665/A(E)). Die überlieferte Kultur deutschsprachiger Minderheiten in Mittel- und Südosteuropa, insbesondere der Sudetendeutschen, Gottscheer, Siebenbürger Sachsen und Banater Schwaben, stehe unter starkem Druck. In einem Entschließungsantrag fordert Mölzer Budgetmittel für das deutschsprachige Kulturerbe in Europa, insbesondere für Feste, Bräuche und Sprachprojekte. Mittel dafür könnten mit einer Umschichtung des Budgets für internationalen Kulturaustausch bereitgestellt werden, meinte Marie-Christine Giuliani-Sterrer (FPÖ) im Ausschuss. Bisher würden die strukturellen Benachteiligungen etwa kulturelle Initiativen erschweren. So gebe es etwa in Slowenien bis heute keine offiziell anerkannte deutschsprachige Minderheit. Ausschussvorsitzender Wendelin Mölzer (FPÖ) sprach sich für die Entwicklung eines gemeinsamen Antrags aus, um Slowenien dazu aufzufordern, die deutschsprachige Minderheit anzuerkennen.

Silvia Kumpan-Takacs (SPÖ) hielt fest, dass es bereits eine Förderung der deutschsprachigen Minderheiten im Ausland gebe, und zwar für jene in Slowenien seit 2008. Eine Umschichtung würde er für einen Fehler halten, weil sie andere erfolgreiche Projekte gefährden könnte, meinte Lukas Hammer (Grüne) zum FPÖ-Antrag. Gertraud Auinger-Oberzaucher (NEOS) sprach sich für einen differenzierten Blick aus. So betreffe die Anerkennung der Minderheit in Slowenien eben Slowenien und sei „nicht unsere Angelegenheit“.

FPÖ DRÄNGT AUF MASTERPLAN FÜR DEN MUSIKSTANDORT

Wieder aufgenommen wurde vom Ausschuss die Diskussion über die Forderung des Abgeordneten Wendelin Mölzer nach Erarbeitung eines „Masterplans Musikstandort Österreich“ (234/A(E)). Mölzer erinnerte an das im Kulturausschuss bereits gegebene Versprechen der Koalition, einen solchen Masterplan bald zu erarbeiten, um die heimische Musikindustrie entsprechend ihrer Bedeutung für Österreich zu unterstützen. Eine Grundlage für den Plan sehen die Freiheitlichen in den Ergebnissen und Empfehlungen der Studie „Wertschöpfung der Musikwirtschaft in Österreich“ vom Mai 2024. Außerdem wies Thomas Spalt (FPÖ) auf eine einstimmige Entschließung im Nationalratsplenum aus dem Jahr 2025 hin. Es fehle zur Umsetzung dessen aber sowohl an Geschwindigkeit als auch an Transparenz. Spalt erinnerte an einen FPÖ-Antrag zu diesem Thema von vor zwei Jahren und bemängelte, dass seither nichts passiert sei.

Demgegenüber wies Vizekanzler Babler auf einen laufenden, sehr transparenten Prozess hin, der unter „Musikstrategie“ auch auf der Website des Ministeriums einsehbar sei. Man sei mit einer breiten Onlineumfrage bis Dezember letzten Jahres gestartet, an der sich über 6.000 Personen aus der Branche beteiligt hätten, so Babler. Er berichtete von den weiteren Schritten, wonach die Musikstrategie ihm zufolge dann ab Herbst 2026 vorliegen soll. Wichtig sei, dass alle Akteure aus dem Bereich eingebunden seien.

Der Prozess zur Strategie sei mit allen Parteien abgestimmt und am Laufen, so Ines Holzegger (NEOS). Wenn man 6.000 Menschen aus der Branche mitnehme, brauche das auch etwas Zeit. Von einem „sportlichen und transparenten Programm“ unter Einbindung der Stakeholder, das im Herbst 2026 vorgestellt werden soll, sprach Antonio Della Rossa (SPÖ). Die Musikwirtschaft stelle in Österreich einen der stärksten Wirtschaftssektoren dar, erinnerte Agnes Totter (ÖVP). Das reiche vom kleinsten Projekt im ländlichen Raum bis hin zu den großen Kulturhäusern im städtischen Umfeld. Der Prozess für die Musikstandortstrategie sei aufgesetzt und die Projektphasen definiert, hielt sie fest. Sie gehe davon aus, dass der Beschluss der Abgeordneten aus dem Jahr 2025 umgesetzt werde.

Ausschussvorsitzender Wendelin Mölzer (FPÖ) meinte dazu, er höre zum ersten Mal einen konkreten Zeitplan zu diesem Thema. Zumindest sei erfreulich, das Thema nun auch im Plenum weiter zu diskutieren.

GRÜNE FORDERN WEITERHIN AUSNAHMEN FÜR ZUVERDIENST VON KULTURTÄTIGEN

Erneut auf der Tagesordnung stand auch die Forderung der Grünen nach Erleichterungen für arbeitslose Kulturtätige beim Zuverdienst (246/A(E)). Seit 2026 dürfen Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe nur in Ausnahmefällen zu den Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung etwas hinzuverdienen. Der Kultursprecher der Grünen Werner Kogler argumentierte, dass angesichts der Realitäten im Kulturbetrieb eine Ausnahmeregelung notwendig sei. Der Antrag wurde mit den Stimmen der Dreierkoalition vertagt, wobei Kogler noch einen Abänderungsantrag einbrachte. Eine Rücknahme der Verschlechterungen, zumindest klare und umfassende gesetzliche Ausnahmen für geringfügige Tätigkeiten in Kunst und Kultur – sowohl im unselbstständigen als auch im selbstständigen Bereich – sowie Verbesserungen bei der Ruhendmeldung und bei der Abgrenzung selbstständiger Einkünfte seien unverzichtbar, heißt es im Abänderungsantrag. Abgezielt wird damit unter anderem darauf, dass „zumindest“ sämtliche vorübergehenden, geringfügigen unselbstständigen Beschäftigungen sowie kurzfristigen selbstständigen Aufträge, die in Verbindung mit künstlerischer oder kulturbezogener Tätigkeit stehen, ausdrücklich und dauerhaft von einem allfälligen Zuverdienstverbot ausgenommen werden sollen. Besonders in der Kultur würden oftmals prekäre Bedingungen herrschen, so Kogler. Er kritisierte die Systematik, dass demgegenüber in einer Art „Subventionswirtschaft“ Branchen wie der Tourismus und die Baubranche „durchgefüttert“ würden.

Rosa Ecker (FPÖ) stieß sich am Begriff des „Durchfütterns“, zumal die neuen Reglungen alle betreffen würden und man auch in den genannten Branchen oft nicht wisse, wie es weitergehe. Marie-Christine Giuliani-Sterrer (FPÖ) stellte in den Raum, dass es bei den Kunstschaffenden zu Möglichkeiten für „Umgehungskonstruktionen“ kommen könnte, wenn man den Antrag der Grünen umsetze. Klaus Seltenheim (SPÖ) wies auf eine Arbeitsgruppe zu dem Thema hin. Es gehe dabei auch um andere Themen wie etwa Fair Pay.

Mit der Novelle zum Arbeitslosengeld-Zuverdienst habe man sich zum Ziel gesetzt, Menschen in stabile Beschäftigungsverhältnisse zu bringen, erörterte Vizekanzler Babler. Er sei sich aber bewusst, dass das nicht-typische Erwerbsleben in Kunst und Kultur spezielle Lösungen brauche. Daher sei seit November die interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt, um sowohl die soziale Absicherung als auch faire Bezahlung sowie weitere Rahmenbedingungen mitzudenken. (Schluss Kulturausschuss) mbu/sox

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