Finanzminister Marterbauer plädiert für sachliche Debatte über Erbschaftssteuern: „Wird letztlich erfolgreich sein“

Finanzminister Marterbauer plädiert für sachliche Debatte über Erbschaftssteuern: „Wird letztlich erfolgreich sein“

Finanzminister: „Steuer auf Millionenerbschaften besonders leistungsfreundlich“ – Kommt nicht in dieser Legislaturperiode, aber danach

Finanzminister Markus Marterbauer hat heute, Mittwoch, im Nationalrat für eine Versachlichung der Debatte über Steuern auf Millionenerbschaften plädiert: „Eine Steuer auf Millionenerbschaften ist besonders leistungsfreundlich. Denn derzeit wird Arbeitseinkommen hoch und leistungsloses Einkommen gar nicht besteuert – eine Steuer auf Millionenerbschaften würde das kompensieren. Eine sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema wird letztlich erfolgreich sein. In dieser Legislaturperiode wird die Steuer auf Millionenerbschaften noch nicht kommen, aber danach.“ Das Erbvolumen werde in den kommenden Jahrzehnten stark auf 40 bis 50 Mrd. Euro pro Jahr ansteigen – würde das reichste Prozent von der Steuer betroffen sein, könne man mit einem Aufkommen von deutlich mehr als 1 Mrd. Euro rechnen „und damit eine gute Pflege für alle, Chancengleichheit für alle Kinder und geringere Steuern auf Leistungseinkommen möglich machen“, so Marterbauer. Mit einer sachlichen Auseinandersetzung auf Grundlage von Fakten und Studien sei ein Fortschritt möglich und das österreichische Erfolgsmodell des sozialen Ausgleichs und der gerechten Wirtschaftsordnung könne weiterhin erfolgreich sein. ****

Marterbauer entkräftete im Nationalrat gängige Argumente gegen die Erbschaftssteuer und nannte hier etwa das oft vorgebrachte Argument, dass es sich dabei um eine Doppel- und Mehrfachbesteuerung handle. „Die arbeitende Bevölkerung erlebt Doppelbesteuerung mehrfach, weil sie mit versteuertem Einkommen konsumiert. Für sie ist eine Mehrfachbesteuerung normal, aber für Erben soll das nicht gelten? Das ist sachlich wenig stichhaltig.“ Oft höre man auch, dass von einer Erbschaftssteuer das „Häuschen der Oma“ erfasst werde, dabei seien in allen internationalen Modellen hohe Freibeträge und Ausnahmen vorgesehen. Das gleiche gelte auch für das Argument, dass die Übergabe von Unternehmen durch eine Erbschaftssteuer verhindert würde – „alle bekannten Systeme sehen dafür Ausnahmen vor“. Auch das Argument, die breite Masse wäre betroffen, entkräftigte der Finanzminister: „Das Volumen der Erbschaften konzentriert sich auf die reichsten Top 1 Prozent, eine sehr schmale Generation von Millionenerben.“ Und auch der Verwaltungsaufwand für eine Erbschaftssteuer wäre überschaubar.

Finanzminister Marterbauer erinnerte daran, dass die Vorgängerregierungen Maßnahmen wie die Senkung der Körperschaftsteuer umgesetzt haben, von denen einseitig Konzerne und Spitzenverdiener profitiert haben und die ein Milliarden-Budgetloch hinterlassen haben. „Wir haben positive Maßnahmen durchgesetzt wie die Anhebung der Stiftungssteuern, die Erhöhung der Bankenabgabe und das Schließen von Steuerschlupflöchern – all das bringt deutlich mehr als 1 Mrd. Euro“, so Marterbauer. Der Finanzminister plädierte dafür, an einem Steuersystem zu arbeiten, zu dem alle gemäß ihrer Leistungsfähigkeit beitragen, das gerecht ist und das auch den ökonomischen Herausforderungen gerecht wird. (Schluss) bj/mb

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