Nationalrat: Sozialversicherungsnovelle bringt Risikominimierung für Funktionärinnen und Funktionäre
Nationalrat: Sozialversicherungsnovelle bringt Risikominimierung für Funktionärinnen und Funktionäre
Abgeordnete diskutieren außerdem über Probleme im Gesundheitswesen
Der Nationalrat hat in seiner heutigen Sitzung auch kleinere Änderungen im ASVG, im Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz und im Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz beschlossen. Ziel der Gesetzesnovelle ist es unter anderem, das Risiko für Mitglieder von Verwaltungskörpern der Sozialversicherungsträger zu minimieren. Außerdem werden diverse Klarstellungen und sprachliche Vereinheitlichungen vorgenommen sowie einzelne obsolete Bestimmungen aufgehoben. Kritik an der Novelle kommt von der Opposition, ein Antrag der Grünen auf Rückverweisung des Gesetzentwurfs in den Sozialausschuss blieb allerdings in der Minderheit.
Diskutiert wurde im Nationalrat außerdem über einen Monitoringbericht zum Bereich Gesundheitsfinanzierung, wobei die FPÖ die Debatte vor allem dazu nutzte, um scharfe Kritik an der österreichischen Gesundheitspolitik zu üben. Obwohl die staatlichen Gesundheitsausgaben steigen, hätten sich die Leistungen verschlechtert, beklagte FPÖ-Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak. Ein Entschließungsantrag der FPÖ, Asylwerberinnen und Asylwerbern künftig nur noch eine medizinische Basisversorgung zu gewähren, fand keine Mehrheit.
ÄNDERUNGEN IM SOZIALVERSICHERUNGSRECHT
Mit der Sozialversicherungsnovelle, die unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags mit den Stimmen der Koalitionsparteien angenommen wurde, wird unter anderem festgeschrieben, dass Geldbußen, die gegen Mitglieder eines Verwaltungskörpers verhängt werden, künftig vom betreffenden Sozialversicherungsträger zu tragen sind. Bei Vorsatz bzw. grob fahrlässigem Handeln ist allerdings ein Regress möglich. Sitzungsgelder von weniger als 50 Ꞓ würden in keinem Verhältnis zum Risiko stehen, für Geldstrafen in jeglicher Höhe aufkommen zu müssen, begründen ÖVP, SPÖ und NEOS diese Maßnahme. Zudem sollen verwaltungsstrafrechtliche Verurteilungen aus der Tätigkeit in einem Verwaltungskörper nur dann zum Verlust der Gewerbeberechtigung oder von berufsrechtlichen Befugnissen der Betroffenen führen können, wenn es einen eindeutigen Sachzusammenhang zwischen dem Strafgrund und dem Brotberuf gibt.
Mit dieser Bestimmung wollen die Koalitionsparteien die Selbstverwaltung der Sozialversicherungen absichern, wie sie in den Erläuterungen zum Abänderungsantrag festhalten. Sie befürchten, dass es schwierig würde, qualifizierte Unternehmerinnen bzw. Unternehmer für die Verwaltungskörper zu rekrutieren, wenn diese Angst davor haben müssten, im Falle einer verwaltungsstrafrechtlichen Verurteilung ihre Gewerbeberechtigung oder berufsrechtliche Befugnisse zu verlieren. Entscheidungen im Verwaltungsrat der Sozialversicherungen würden im Kollegialorgan erfolgen, zudem handle es sich um einen hochkomplexen Regelungsbereich, machen sie geltend.
FPÖ SIEHT „FREIBRIEF“ FÜR MITGLIEDER DES VERWALTUNGSRATS
Die Opposition sieht die Gesetzesnovelle allerdings kritisch. So ortet Dagmar Belakowitsch (FPÖ) etwa einen künftigen „Freibrief“ für die Mitglieder des Verwaltungsrats. Diese würden in Zukunft überhaupt keine Verantwortung mehr für ihr Tun und Handeln haben, klagte sie und plädierte in Einklang mit ihrem Fraktionskollegen Christoph Steiner dafür, das System generell zu ändern. Den Regierungsparteien gehe es lediglich darum, „die Pfründe“ der sozialpartnerschaftlich bestellten Funktionäre abzusichern, glaubt Steiner. FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm hob hervor, dass etwaige Strafen in Hinkunft „vom Steuerzahler“ bezahlt werden müssten. Belakowitsch befürchtet zudem eine Präzedenzwirkung für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, die auch nur Sitzungsgelder erhalten.
Anlass für die Gesetzesänderung ist die Verhängung von Verwaltungsstrafen in der Höhe von jeweils rund 76.000 Ꞓ für elf Mitglieder des Verwaltungsrats der AUVA, wie mehrere Abgeordnete erläuterten. Laut Belakowitsch wurden feuerschutztechnische Vorgaben für das Lorenz-Böhler-Krankenhaus nicht fristgerecht umgesetzt. Es handle sich aber noch um einen anhängigen Streitfall, betonte sie. Für die Eile der Regierungsfraktionen zeigte sie in diesem Sinn kein Verständnis, man hätte genug Zeit gehabt, um ein Begutachtungsverfahren durchzuführen.
Das sieht auch Grünen-Abgeordneter Ralph Schallmeiner so. Es sei schon fragwürdig gewesen, was im Sozialausschuss passiert sei, mit dem heute eingebrachten Abänderungsantrag sei es noch fragwürdiger geworden, meinte er. Die Koalition wolle den Gesetzesentwurf in einer „Husch-Pfusch-Aktion durchdrücken“. Offen sei, welche Auswirkungen die Novelle haben werde. Schallmeiner räumte ein, dass „Sitzungsgelder von 49 Ꞓ in keiner Relation zu Strafen von 77.000 Ꞓ stehen“, darüber bauche man nicht zu diskutieren. Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle wird ihm zufolge aber der Kern des Problems nicht angegangen. Es gelte klar zu regeln, wer für was Verantwortung zu übernehmen habe.
KOALITION VERWEIST AUF REGRESSMÖGLICHKEIT
SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch wies die Darstellung der FPÖ zurück, wonach die Novelle einen „Freibrief“ für Mitglieder des Verwaltungsrats bringe. Nur wenn diese guten Gewissens gehandelt hätten, müssten sie nicht für Geldbußen aufkommen, unterstrich er. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sei ein Regress vorgesehen. Darauf verwiesen auch die beiden ÖVP-Abgeordneten Laurenz Pöttinger und Tanja Graf sowie NEOS-Abgeordneter Johannes Gasser. Die Gesetzesänderung sei „sicher kein Blankoscheck für verantwortungsloses Handeln“, sagte Gasser. Sorgfaltspflichten müssten selbstverständlich weiterhin eingehalten werden. Auch gelte das Organhaftpflichtgesetz. Es gebe überhaupt keinen Anlass, „Unternehmer-Bashing“ zu betreiben, hielt Pöttinger fest.
Sowohl Pöttinger als auch SPÖ-Abgeordnete Verena Nussbaum betonten, dass Österreich mit dem seit Jahrzehnten existierenden System der Selbstverwaltung der Sozialversicherung „gut gefahren“ sei. Es brauche faire Regeln und eine gewisse Verhältnismäßigkeit zwischen Sitzungsgeldern und Geldstrafen, machten sie geltend. Ansonsten werde man niemanden mehr finden, der diese ehrenamtliche Arbeit, die neben dem eigentlichen Beruf ausgeübt werde, leiste. NEOS-Abgeordneter Gasser sieht dennoch einen gewissen Reformbedarf: Seiner Ansicht nach braucht es klare und professionelle Managementstrukturen in der Selbstverwaltung, um Vorkommnisse wie bei der AUVA zu vermeiden.
SCHUMANN: GELDSTRAFEN KÖNNEN EXISTENZBEDROHENDE HÖHE ERREICHEN
Sozialministerin Korinna Schumann hielt fest, dass es um mehr als um eine technische Haftungsfrage gehe. Es gehe um Fairness gegenüber Menschen, die bereit seien, Verantwortung für Millionen andere zu übernehmen, meinte sie. Die Mitglieder des Verwaltungsrats würden dafür Sorge tragen, dass Entscheidungen nahe an den Versicherten getroffen werden. Sie täten das nebenberuflich auf Grundlage eines öffentlichen Ehrenamts. In diesem Sinn hält sie es für unfair, wenn Geldstrafen eine existenzbedrohende Höhe erreichen könnten. Die Gesetzesänderung schaffe keine Straffreiheit und entbinde die Mitglieder der Verwaltungsräte nicht von ihrer Verantwortung, schloss sich Schumann den Aussagen der Koalitionsabgeordneten an. Vielmehr sorge man für eine faire Risikoverteilung mit einer klaren Möglichkeit des Rückgriffs bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Damit bleibe die persönliche Verantwortung erhalten.
MONITORINGBERICHT ZUR GESUNDHEITSFINANZIERUNG
Dem von der Gesundheitsministerin vorgelegten Monitoringbericht zur „Zielsteuerung Gesundheit“ ist unter anderem zu entnehmen, wie sich die Gesundheitsausgaben in Österreich bis zum Jahr 2024 entwickelt haben und inwieweit vereinbarte Ausgabenobergrenzen eingehalten wurden, wobei es bei der Zielerreichung laut Bericht erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern gibt. Das gilt auch für andere Steuerungsbereiche.
Für FPÖ-Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak zeigt der Bericht den „katastrophalen Zustand des österreichischen Gesundheitssystems“. „Es ist eine Dokumentation des Scheiterns“, sagte er. Auch nach dem Corona-Jahr 2020 seien die vereinbarten Ausgabenobergrenzen überschritten worden, und zwar um 16, 13 und 14 Prozent. Sanktionen habe es keine gegeben, in weiterer Folge habe man das Ausgabenlimit einfach erhöht. Auch falsche Annahmen beim Wirtschaftswachstum tragen laut Kaniak dazu bei, dass die Vereinbarungen nicht eingehalten werden können. Trotz hoher Ausgaben sind ihm zufolge die Leistungen im Gesundheitsbereich aber nicht gestiegen. So sei etwa die Zahl der Kassenärztinnen und Kassenärzte trotz steigender Bevölkerungszahlen gleich geblieben, während die Zahl der Wahlärzte „explodiert“ sei.
MEDIZINISCHE VERSORGUNG VON MIGRANTEN UND ASYLWERBERN
Mitverantwortlich für lange Wartezeiten in Spitälern und Ordinationen macht die FPÖ die medizinische Versorgung von Ausländerinnen und Ausländern, wobei das Thema unter anderem von Katayun Pracher-Hilander, Christoph Steiner, Irene Eisenhut und Peter Wurm angesprochen wurde. Eine medizinische Basisversorgung für Asylwerberinnen und Asylwerber wäre laut Wurm ein erster Schritt für mehr Fairness im Gesundheitssystem. Der von ihm dazu eingebrachte Entschließungsantrag fand allerdings keine Mehrheit.
Wenig Verständnis für die diesbezüglichen Ausführungen der Freiheitlichen zeigte Grünen-Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner. Er warf der FPÖ Ausländer-Bashing und Rassismus vor. Auch viele Migrantinnen und Migranten würden in Österreich in das Sozialsystem einzahlen, gab er zu bedenken. So liege die Erwerbsquote unter türkischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern sogar leicht über dem Schnitt der Österreicherinnen und Österreicher. Was notwendige Reformen im Gesundheitsbereich betrifft, mahnte Schallmeiner mehr Bewegung bei einigen Bundesländern und bei der Ärztekammer ein.
ÖVP: MONITORINGBERICHT ENTHÄLT AUCH GUTE NACHRICHTEN
Seitens der Regierungsparteien hielt ÖVP-Abgeordnete Juliane Bogner-Strauß der FPÖ entgegen, dass der vorliegende Monitoringbericht nicht nur schlechte Daten enthalte, sondern auch „voll mit guten Nachrichten“ sei. So sei die Verweildauer in Spitälern gesunken, während die ambulanten Leistungen zugenommen hätten. Auch die Gesundheitshotline 1450 funktioniere und bei der Diabetiker-Behandlung sei man gut aufgestellt, wobei es Bogner-Strauß zufolge erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern gibt. Dort, wo Verbesserungsbedarf besteht, gilt es ihr zufolge, die Daten und Fakten in den Gesundheitsreformprozess einfließen zu lassen, der bereits in Angriff genommen worden sei.
SPÖ-Abgeordnete Rudolf Silvan machte die FPÖ mitverantwortlich für die Lage im Gesundheitssystem, wobei er insbesondere „Privatisierungstendenzen“ kritisierte. Die SPÖ ist ihm zufolge nun angetreten, „das solidarische Gesundheitssystem wieder auf Kurs zu bringen“. So seien in ersten Schritten etwa Gratis-Impfungen erweitert und der Mutter-Kind-Pass ausgeweitet worden. Silvan verwies zudem auf den Ausbau von Primärversorgungszentren. Die Gesundheitsversorgung habe ab 2019 „Risse bekommen“, diese Schieflage gelte es nun zu beseitigen, hielt auch seine Fraktionskollegin Verena Nussbaum fest. Es müsse die E-Card und nicht die Kreditkarte zählen. Mario Lindner machte Sexismus gegen Ärztinnen zum Thema.
Christoph Pramhofer (NEOS) betonte, es sei wichtig, das Geld effizient auszugeben und Patientenströme besser zu steuern. So sieht er etwa große Unterschiede zwischen den Bundesländern bei der Nutzung der Hotline 1450. Dass es bei der Masernimpfung deutliche Rückgänge gibt und dadurch die Zahl der Infektionen „dramatisch“ gestiegen sei, sieht er als ein Ergebnis der „impfkritischen Debatte der letzten Jahre“, für die er die FPÖ mitverantwortlich machte. Es gehe hier auch um Todesfälle, mahnte er. Um das Gesamtsystem zu verbessern, setzt sein Fraktionskollege Johannes Gasser auf die Reformpartnerschaft Gesundheit, wobei er als Ziel unter anderem „die Finanzierung aus einer Hand“ nannte. Zudem brauche man bei der Zielsteuerung mehr Verbindlichkeit.
KÖNIGSBERGER-LUDWIG: ZIELSTEUERUNG GESUNDHEIT IST ZENTRALES STEUERUNGSINSTRUMENT
Gesundheitsstaatsekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig wies darauf hin, dass der vorliegende Bericht einen Zeitraum umfasse, der vor dem Antritt der jetzigen Regierung liege. Für sie ist die Zielsteuerung Gesundheit das zentrale Steuerungsinstrument im Gesundheitsbereich. Es gehe um eine gemeinsame Verantwortung von Bund, Ländern und Sozialversicherung, bekräftigte sie. Ziel sei eine gute Gesundheitsversorgung der Bevölkerung und eine effiziente Mittelverwendung.
Laut Königsberger-Ludwig zeigt der vorliegende Bericht nicht nur Herausforderungen, sondern auch einige positive Entwicklungen auf, etwa was den Ausbau der Primärversorgungszentren (PVEs) betrifft. Auch bei der „Ambulantisierung“ gebe es Fortschritte, wobei die Verlegung der Gesundheitsversorgung in den ambulanten Bereich regional sehr unterschiedlich verlaufe. Hier brauche es verbindliche Vorgaben, betonte sie. Zudem müsse man alles daran setzen, junge Ärztinnen und Ärzte in den öffentlichen Gesundheitsbereich zu bringen. Auch bei der Digitalisierung und der Nutzung von Daten muss Österreich Königsberger-Ludwig zufolge besser werden. (Fortsetzung Nationalrat) gs
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