Erstberatungen in den Schuldenberatungen ungebrochen hoch

Erstberatungen in den Schuldenberatungen ungebrochen hoch

16.145 Menschen haben 2025 zum ersten Mal eine Schuldenberatung in Anspruch genommen. Mit Ausnahme des Rekordwerts 2024 ist das der höchste Wert seit 15 Jahren.

Die Ursache für diese starke Nachfrage ist nach wie vor in Teuerungen, hoher Arbeitslosigkeit und multiplen Krisen zu sehen. Mit einem geringen Einkommen ist das Leben oft kaum mehr zu bewerkstelligen.

Das Einkommen von Klient*innen der Schuldenberatungen beträgt im Median 1.500 Euro. Mehr als ein Drittel der Klientel hat ein Einkommen unter dem Existenzminimum. Dieses lag im Vorjahr bei 1.273 Euro für eine alleinstehende Person. Bei den Frauen ist der Anteil noch höher: 4 von 10 Frauen in der Schuldenberatung haben ein Einkommen unter diesem Betrag. „Das Existenzminimum muss so weit angehoben werden, dass damit ein menschenwürdiges Leben geführt werden kann.“, betont Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen in Österreich. Die Armutsgefährdungsschwelle lag 2025 bei 1.661 Euro. Das bedeutet, dass alle Menschen mit Lohnpfändung oder im Privatkonkurs unter der Armutsgefährdungsschwelle leben müssen.

WEITERE SCHIEFLAGE FÜR FRAUEN DROHT

Im Juli droht eine Verschärfung für überschuldete Privatpersonen, sofern der Gesetzgeber nicht aktiv wird. Dann endet die Möglichkeit für nicht unternehmerisch tätig gewesene Privatpersonen, sich innerhalb von 3 Jahren entschulden zu können. Eine Entschuldung wird für sie wieder mindestens 5 Jahre dauern. Eines der zahlreichen Probleme dabei: Frauen sind seltener selbstständig tätig als Männer und damit stärker davon betroffen. 23 Prozent der Männer, die in eine Schuldenberatung kommen, geben eine ehemalige Selbstständigkeit als Überschuldungsgrund an. Bei den Frauen sind es lediglich 13 Prozent. „Zusätzlich zu strukturell benachteiligenden Faktoren wie Gender Pay Gap, Teilzeitarbeit, Karenz und unbezahlter Care-Arbeit wartet hier die nächste Benachteiligung für Frauen. Besonders absurd wird es in Fällen von privaten Bürgschaften für selbständig Tätige – was häufig Frauen betrifft. Künftig wäre es rechtens, dass etwa ein Mann mit seiner gescheiterten Selbstständigkeit nach 3 Jahren schuldenfrei ist, seine Frau, die für das Unternehmern gebürgt hat, hingegen erst nach 5 Jahren.“, erklärt Mitterlehner. Die Fachebene im Justizministerium hat sich bereits für eine Beibehaltung einer 3-jährigen Entschuldung für alle ausgesprochen. Die diesbezügliche Entscheidung innerhalb der Koalitionsregierung ist allerdings weiterhin völlig offen.

ÜBERSCHULDUNGSGRÜNDE UND PRIVATKONKURSE

Insgesamt sind die 3 häufigsten Überschuldungsgründe „Arbeitslosigkeit und Einkommensverschlechterung“ (36 Prozent), „Umgang mit Geld / mangelnde Finanzbildung“ (20 Prozent) sowie „ehemalige Selbstständigkeit“ (19 Prozent).

8.768 Privatkonkurse wurden 2025 eröffnet. 70 % davon wurden von einer staatlich anerkannten Schuldenberatung vorbereitet und die überschuldeten Personen vor Gericht begleitet oder vertreten.

56.000 EURO SCHULDEN

56.432 Euro beträgt der durchschnittliche Schuldenstand in der Gesamtklientel, 105.073 Euro bei der Gruppe der ehemals Selbstständigen. Frauen haben im Schnitt 46.284 Euro Schulden, Männer 63.354 Euro. Clemens Mitterlehner dazu: „Wir werden nicht müde zu betonen, dass dies in aller Regel nicht die ursprünglich gemachten Schulden sind. Wenn keine Rückzahlung erfolgt, verdreifachen sich ungeregelte Schulden etwa alle 8 Jahre. Daher ist es wichtig, bei Problemen rasch eine staatlich anerkannte Schuldenberatung aufzusuchen – diese ist immer kostenlos. In dem Zusammenhang fordern wir seit Jahren, dass sich Schulden ab Fälligstellung maximal verdoppeln dürfen. Denn oft ist der Kosten- und Zinseszins-Effekt schuld an der Überschuldung – nicht die betroffene Person“.

ASB Schuldnerberatungen GmbH
Mag. (FH) Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer
Telefon: 0732656599
E-Mail: clemens.mitterlehner@asb-gmbh.at

Mag.a Christiane Moser, Öffentlichkeitsarbeit, T. 0732-65 65 99, E.
christiane.moser@asb-gmbh.at

Kontakt zu den Leitungspersonen der Schuldenberatungen in den
Bundesländern:

Fonds Soziales Wien Schuldenberatung, Christian Neumayer, T. 01-24524
-60247, 0676-8289 60247, E. christian.neumayer@fsw.at

Schuldnerberatung Niederösterreich, Michael Lackenberger, T. 02742-35
54 20, E. st.poelten@sbnoe.at

SCHULDNERHILFE OÖ, Johannes Kletzl, BA, T. 0732-77 77 34, E. kletzl@
schuldner-hilfe.at

Schuldnerberatung Oberösterreich, Mag. Thomas Berghuber, T. 0732-77
55 11, 0699-1 777 555 0, E. t.berghuber@schuldnerberatung.at

Schuldenberatung Salzburg, Mag. Peter T. Niederreiter, T. 05-1734,
0676-50 75 200, E. peter.niederreiter@sbsbg.at

Schuldenberatung Tirol, Mag. Thomas Pachl, T. 0512-57 76 49-14, E.
thomas.pachl@sbtirol.at

ifs Schuldenberatung Vorarlberg, MMag.a Simone Strehle-Hechenberger,
T. 05-1755 4377, 0664-6088 4377, E. simone.strehle-hechenberger@
ifs.at

Schuldenberatung Steiermark, Kerstin Kogl, T. 0316-37 25 07, E.
kerstin.kogl@staf.or.at

Schuldnerberatung Kärnten, Andreas Pregl, T. 0463-51 56 39, E.
andreas.pregl@sb-ktn.at

Referat Schuldenberatung Burgenland, Dr.in Michaela Puhr, T. 057-600-
2149, E. post.schuldenberatung@bgld.gv.at

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