„Bürgeranwalt“: Kein Geld für Feuerwehreinsatz?

„Bürgeranwalt“: Kein Geld für Feuerwehreinsatz?

Am 7. März um 17.55 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON

Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 7. März 2026, um 17.55 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON folgende Beiträge:

Kein Geld für Feuerwehreinsatz?

Da nach einem Unfall Spritzmittel ausgeronnen ist, wurde die Freiwillige Feuerwehr Gainfarn in Niederösterreich 2018 zu einem Einsatz gerufen, die Kosten betrugen mehr als 5.000 Euro. Doch die Versuche, dem für den Unfall Verantwortlichen eine Rechnung zukommen zu lassen, scheiterten – zunächst lehnte die Versicherung ab, dann wurde der Verursacher insolvent. Daher wandte sich die FF Gainfarn an die BH Baden, die den Einsatz beauftragt hatte. Doch diese lehnte eine Übernahme der Kosten ab, denn der Einsatz sei bereits verjährt, zuständig für derartige Einsätze sei das Landwirtschaftsministerium. Da man dort auch die Kostenübernahme ablehnte, haben sich nun Vertreter der FF Gainfarn an die Volksanwaltschaft gewandt.

Diskriminierende Gesetzeslücke

Viele Dokumente kann man mittlerweile rechtssicher mit dem Computer oder Handy mittels elektronischer Signatur unterschreiben. Aber: Es gibt einige Verwaltungsbereiche, bei denen das nicht geht. Volksbegehren zum Beispiel können nur mit eigenhändiger Unterschrift beim Innenministerium angemeldet werden. Das ist für Menschen, die – etwa wegen einer Behinderung – nicht eigenhändig unterschreiben können, ein Problem. Die Volksanwaltschaft sieht eine diskriminierende Gesetzeslücke.

Immer Ärger über die Post

Eine Postkundin aus Wien und ein Kunde aus Salzburg schildern, dass sie mit gravierenden Problemen bei der Postzustellung kämpfen und Briefsendungen bzw. Einschreiben wiederholt nicht zugestellt wurden oder bei der Abholung nicht auffindbar waren. Dadurch hätte man Fristen versäumt, die in einem Fall sogar in einer Exekutionsandrohung geendet hätten. Aber auch finanzielle Nachteile durch nicht bezahlte Rechnungen und Mahngebühren seien keine Seltenheit. Was beide ärgert: Angeblich fühlt sich niemand für ihre Beschwerden zuständig. Als Empfänger von Briefen sei man rechtlos und weder bei der Post noch bei der Schlichtungsstelle RTR fühle man sich ernst genommen.

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