ORF-Stellungnahme zu Rechnungshof-Bericht zur OBS
ORF-Stellungnahme zu Rechnungshof-Bericht zur OBS
Der Rechnungshof prüfte zwischen Oktober 2024 und März 2025 die Einhebung des ORF-Beitrags. ORF und OBS bedanken sich für die konstruktive Zusammenarbeit.
Mit 1. Jänner 2024 ersetzte der mit 15,30 EUR günstigere ORF-Beitrag das bisherige Programmentgelt (GIS). Die kurzfristige Umstellung des Finanzierungssystems des ORF von einem gerätebasierten Gebührenmodell auf ein Haushaltsabgabe-System in Form des ORF-Beitrags in nur vier Monaten stellte die OBS wie den ORF vor große Herausforderungen. Für ähnliche Umstellungen in der Schweiz oder in Deutschland standen im Vergleich mehrere Jahre zu Verfügung.
RH-Empfehlungen größtenteils bereits umgesetzt
ORF und OBS analysierten den Rechnungshof-Rohbericht von August 2025 genau. Dabei wurden sämtliche Empfehlungen auf Umsetzbarkeit geprüft und zwischenzeitlich bereits umgesetzt bzw. wurde mit der Umsetzung begonnen.
Umfassendes Maßnahmenpaket in Umsetzung
ORF und OBS teilen die Auffassung des Rechnungshofes in den allermeisten Fällen. Der ORF hat schon vor Vorliegen des Rohberichtes nach interner Evaluierung im Rahmen einer Task-Force Maßnahmen ergriffen, die zu einem großen Teil deckungsgleich mit den Empfehlungen des Rechnungshofes sind.
* So wurde bereits im Sommer 2025 eine neue OBS-Geschäftsführung eingesetzt.
* Alle Beratungsverträge wurden evaluiert und gekündigt, wenn diese nicht zweckmäßig waren.
* Die OBS hat den Aufbau internen Know-hows vor allem in den Bereichen IT und Kommunikation bereits umgesetzt.
* Die Nutzung von Synergien zwischen ORF und OBS wurde in allen Bereichen verstärkt, von der IT über den Einkauf bis zur Kundenkommunikation.
* Das Kundenservice der OBS wurde verstärkt und der Fokus auf Kundenorientierung und Klarheit in der Information gelegt.
Der vom Rechnungshof angemerkte Anstieg der Aufwendungen der OBS erklärt sich unter anderem aus der Kurzfristigkeit der Umstellung sowie der mangelhaften Datenqualität des Zentralen Melderegisters (ZMR) und des Unternehmensserviceportals (USP). Durch die ergriffenen Gegensteuerungsmaßnahmen ist sichergestellt, dass die Aufwendungen der OBS in den kommenden Jahren sinken werden.
Kurzfristigkeit der Umstellung:
Mit rund vier Monaten (von der Ratifizierung des Gesetzes am 8. September 2023 bis zum Inkrafttreten am 1. Jänner 2024) war die für die Umstellung zur Verfügung stehende Frist äußerst knapp bemessen. In Deutschland und in der Schweiz standen für vergleichbare Systemumstellungen mehrere Jahre zur Verfügung. Eine umfassende Anpassung etwa der IT-Systeme war in dieser kurzen Zeit nicht möglich. Die Systemumstellung musste auf Basis der bestehenden IT-Infrastruktur und Prozesse – die dafür nicht ausgelegt waren – sowie im laufenden Betrieb vorgenommen werden. In der Zwischenzeit wurde die Erneuerung der technischen Infrastruktur der OBS bereits eingeleitet.
Mangelhafte Datenqualität ZMR und USP
Wie der Rechnungshof richtig erkennt, musste im Zuge der Umstellung festgestellt werden, dass die Qualität der angelieferten Daten aus dem Zentralen Melderegister (ZMR) und dem Unternehmensserviceportal (USP) nicht den Anforderungen für eine effiziente Einhebung des ORF-Beitrags entsprochen hat. Dies führte zu wesentlich mehr Interaktionen mit den Beitragspflichtigen als erwartet und damit zu Rückständen in der Bearbeitung. Zwischenzeitlich konnten die Rückstände merklich reduziert werden und das Service der OBS verfügt wieder über gute Erreichbarkeit.
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