Skulpturen-Urheberrechtsstreit: OGH entscheidet letztinstanzlich zugunsten von KARE
Skulpturen-Urheberrechtsstreit: OGH entscheidet letztinstanzlich zugunsten von KARE
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Rechtsstreit um angebliche Urheberrechtsverletzungen durch den Vertrieb von menschenähnlichen Dekorationsfiguren letztinstanzlich zugunsten des renommierten Möbelunternehmens KARE entschieden. Das durch die Kanzlei Salomonowitz Rechtsanwälte (RA Florian Rath) vertretene Möbelunternehmen KARE hatte gegen die Entscheidung der Vorinstanzen erfolgreich außerordentlichen Revisionsrekurs erhoben. Der OGH gab dem Rechtsmittel statt und wies den Sicherungsantrag des Klägers vollständig ab.
Der Fall hatte im Jahr 2025 mediale Aufmerksamkeit erlangt, nachdem zunächst eine einstweilige Verfügung erlassen worden war. Auf Grundlage dieser vorläufigen Entscheidung entstand in mehreren Medienberichten der unrichtige Eindruck, KARE habe Plagiate von Skulpturen des chinesischen Künstlers Xiaowu Gao vertrieben. Der Kläger machte geltend, dass die Figuren von KARE seine Urheberrechte verletzen würden.
Der Oberste Gerichtshof bestätigte zwar, dass die Skulpturen des Klägers grundsätzlich urheberrechtlichen Schutz genießen können; die Dekorationsfiguren von KARE verletzen die Urheberrechte jedoch nicht. Entscheidend ist, ob die konkret geschützten kreative Gestaltungselemente des Originalwerks übernommen wurden. Dies war gegenständlich nicht der Fall. Die Figuren unterscheiden sich ausreichend deutlich u.a. hinsichtlich der Kopfform, Mimik, Körperproportionen und Ausprägung der Haltung. Es liegt daher auch kein Plagiat vor.
„Wir begrüßen die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs. Sie bestätigt, dass KARE stets rechtskonform gehandelt und keine Plagiate vertrieben hat“, so PETER SCHÖNHOFEN, GRÜNDER UND GESCHÄFTSFÜHRER VON KARE.
Salomonowitz Rechtsanwälte
Florian Rath, LL.M. (WU), BSc (WU)
Telefon: 01532040411
E-Mail: rath@salomonowitz.at
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