Reformpartnerschaft: Bund, Länder, Städte und Gemeinden beschließen AVG-Novelle zur digitalen Verwaltung

Reformpartnerschaft: Bund, Länder, Städte und Gemeinden beschließen AVG-Novelle zur digitalen Verwaltung

AVG-Novelle schafft rechtliche Grundlagen für den Einsatz digitaler Technologien in Behörden – Vier zentrale Reformpunkte: Von Chatbots bis hin zu Online-Banking

Im Rahmen der Reformpartnerschaft präsentiert die Bundesregierung gemeinsam mit dem Land Tirol als aktuellem LH-Vorsitz die Novelle des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG) zur digitalen Verwaltung. Die Reform schafft die rechtlichen Grundlagen, damit Behörden digitale Technologien künftig rechtssicher einsetzen können. Ziel ist eine bürgerfreundlichere, effizientere und für alle zugängliche Verwaltung.

„Mit den geplanten Änderungen im Verwaltungsverfahrensrecht schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Behörden digitale Technologien stärker und sinnvoll einsetzen können. Wer weniger Formulare ausfüllen muss, Anträge rund um die Uhr stellen kann und Leistungen automatisch bekommt, die ihm zustehen, der erlebt, dass Verwaltung auch anders geht. Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern Mittel zu einem klaren Ziel: ein öffentlicher Dienst, der so funktioniert, wie die Menschen heute leben“, sagt Digitalisierungsstaatssekretär ALEXANDER PRÖLL.

„Wer Vertrauen in staatliche Institutionen stärken will, muss dafür sorgen, dass der Kontakt mit Behörden keine Zumutung ist. Diese AVG-Novelle ist ein klares Signal: Wir nehmen die Anliegen der Menschen ernst und vereinfachen Behördenwege. Ein funktionierender, effizienter öffentlicher Sektor ist das Fundament eines gerechten Gemeinwesens. Effizienz ist Bürgerservice“, so Staatssekretär JÖRG LEICHTFRIED.

„Viele Menschen haben das Gefühl, dass unser Staat oft komplizierter funktioniert, als er eigentlich müsste. Genau deshalb arbeiten Bund, Länder und Gemeinden in der Reformpartnerschaft daran, Zuständigkeiten zu klären, Doppelstrukturen abzubauen und Verwaltung einfacher und digitaler zu machen. Jetzt ist der Moment, in dem es einen Mutausbruch braucht, um strukturell schlanker, schlauer und schneller zu werden“, ergänzt Staatssekretär SEPP SCHELLHORN.

Auch JAKOB WOLF, Verhandlungsvertreter des Landes Tirol, betont die Wichtigkeit der beschlossenen Novelle: „Gerade aus Sicht der Länder und Gemeinden ist diese Novelle ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen, praxistauglichen Verwaltung. Unser Anspruch muss sein, Behördenwege so einfach, verständlich und effizient wie möglich zu gestalten. Die AVG-Novelle schafft dafür die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen und sorgt gleichzeitig dafür, dass digitale Lösungen bürgernah, barrierefrei und rechtssicher eingesetzt werden können.“

DIE VIER ZENTRALEN REFORMPUNKTE
1. CHATBOT-ANBRINGEN UND MANUDUKTION

Bundeskanzleramt, Büro STS Alexander Pröll, LLM.
Antonia Pettauer, 2.Pressesprecherin
Telefon: +43 677 62047348
E-Mail: antonia.pettauer@bka.gv.at
Website: https://www.bundeskanzleramt.gv.at

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