Kinder- und Jugendanwält:innen warnen vor pauschalem Social-Media-Verbot

Kinder- und Jugendanwält:innen warnen vor pauschalem Social-Media-Verbot

STÄNKO in Salzburg fordert Plattformregulierung und mehr Medienkompetenz

Von 16. bis 18. März 2026 fand in Salzburg die Ständige Konferenz der Kinder- und Jugendanwält*innen Österreichs (STÄNKO) statt. Anlässlich der Konferenz luden die Kinder- und Jugendanwält*innen Österreichs zu einem Pressegespräch ein, bei dem auf die Dringlichkeit der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention hingewiesen wurde.

Im Zentrum der Tagung stand die aktuelle Debatte zum Social-Media-Verbot. Klar ist: Die Einhaltung der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) muss Maßstab allen staatlichen Handelns sein – auch in der Diskussion über ein allfälliges Social-Media-Verbot.

IN IHREM AKTUELLEN POSITIONSPAPIER ZUR DEBATTE ÜBER EIN SOCIAL-MEDIA-VERBOT WARNEN DIE KINDER- UND JUGENDANWALTSCHAFTEN ÖSTERREICHS VOR EINEM GENERELLEN SOCIAL-MEDIA-VERBOT FÜR JUNGE MENSCHEN. EIN SOLCHES VERBOT GREIFT MASSIV IN ZENTRALE KINDERRECHTE EIN. GEFORDERT WERDEN STATTDESSEN EINE KONSEQUENTE UMSETZUNG BESTEHENDER REGELUNGEN, PLATTFORMREGULIERUNG, EU-WEITE LÖSUNGEN UND EINE STÄRKUNG DER MEDIENKOMPETENZ.

SOCIAL-MEDIA-DEBATTE: BESTEHENDE GESETZE UMSETZEN STATT NEUE VERBOTE FORDERN

Ein in der aktuellen Debatte oft übersehener Fakt ist, dass der Zugang zu Social Media für Minderjährige auf nationaler und europäischer Ebene längst streng geregelt ist. Gemäß dem österreichischen Datenschutzgesetz (DSG) besteht faktisch bereits ein Verbot der eigenständigen Nutzung für unter 14-Jährige, sofern keine elterliche Zustimmung vorliegt. Zudem verpflichtet der europäische Digital Services Act (DSA) große Online-Plattformen explizit dazu, Risiken für Kinder gezielt zu minimieren und ein hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten.

PLATTFORMBETREIBER IN DIE PFLICHT NEHMEN

Dass Plattformanbieter das Alter der Nutzer*innen derzeit oftmals durch die Abfrage hochsensibler, personenbezogener Daten – wie etwa durch KI-gestützte Gesichtserkennung oder Ausweisscans – überprüfen, ist aus datenschutzrechtlichen Gründen strikt abzulehnen und erweist sich zudem als kontraproduktiv.

Sebastian Öhner, Kinder- und Jugendanwalt aus Wien, ist von einem pauschalen Verbot als Allheilmittel nicht überzeugt: „Die aktuellen Herausforderungen lösen wir nicht durch reine Verbotsdebatten, sondern indem wir Betreiber algorithmusbasierter Plattformen zwingend in die Pflicht nehmen. Regulierung muss gezielt dort ansetzen, wo konkrete Gefährdungspotenziale bestehen – insbesondere bei Plattformdesigns, die auf maximale Verweildauer und Aufmerksamkeitsbindung ausgerichtet sind.“

GEZIELTER SCHUTZ VOR CYBERMOBBING, HASSREDEN UND PSYCHISCHEN BELASTUNGEN

Zwar sind die Risiken im digitalen Raum – wie Cybermobbing, Hassrede oder psychischer Druck – reale Gefahren, die konsequente Schutzmaßnahmen erfordern. Ein pauschales Verbot würde junge Menschen jedoch von der gesellschaftlichen Teilhabe ausschließen und wichtige Kinderrechte, wie das Recht auf Information, freie Meinungsäußerung sowie Freizeit und Spiel, unverhältnismäßig einschränken.

„Alle reden über ein Social-Media-Verbot für unter 14-Jährige – bis jetzt fehlt uns jedoch eine Definition, welche Dienste von diesem Verbot umfasst sein sollen. Social Media reicht von problematischen Kurz-Videos bis hin zu seriöser Wissensvermittlung und Messenger-Diensten. Uns muss bewusst sein, dass es enorm schwierig wird, hier eine Trennlinie zwischen verbotenen Social-Media-Diensten und erlaubten – ja sogar erwünschten – Bildungs- und Teilhabeangeboten zu ziehen“, zeigt Salzburgs Kinder- und Jugendanwältin Johanna Fellinger auf.

MEDIENBILDUNG ALS SCHLÜSSEL ZUR ERMÄCHTIGUNG IM DIGITALEN RAUM

„Wir dürfen nicht versuchen, einen gesamtgesellschaftlichen Mangel an Medien- und Handlungskompetenz einseitig jungen Menschen oder deren familiärem Umfeld zuzuschreiben. Wirksamer Schutz wird nicht durch Ausgrenzung, sondern durch Befähigung und Aufklärung nachhaltig erreicht. Ein Ausschluss aus der digitalen Welt würde grundlegende Kinderrechte massiv beschneiden. Was wir dringend benötigen ist ein wirksamer Kinder- und Jugendschutz auf digitaler Ebene“, betont Steiermarks Kinder- und Jugendanwältin Denise Schiffrer-Barac.

Eine neue Herausforderung stellt mit Sicherheit auch die Nutzung KI-gestützter Algorithmen und Inhalte dar, die zunehmend die digitale Umgebung von Kindern und Jugendlichen und deren Informationsflüsse beeinflussen. Desinformation und Manipulation bergen immense Risiken und es braucht geeignete Maßnahmen, um Kinder und Jugendliche auch im Umgang mit KI zu schützen und zu stärken. Gerade der Umgang mit Künstlicher Intelligenz sollte eine schulische Kernaufgabe werden, damit ungleiche Bildungschancen nicht zusätzlich befeuert werden.

Abschließend verweist Johanna Fellinger auf das zentrale Kinderrecht der Partizipation_: „Wir als Kinder- und Jugendanwaltschaften haben nicht festgestellt, dass junge Menschen in den aktuellen, schon sehr weit fortgeschrittenen politischen Diskurs miteinbezogen wurden. Das wäre aber essentiell, da sie das verfassungsrechtlich verankerte Recht auf Beteiligung in dieser Debatte haben: Denn sie sind in erster Linie betroffen.“_

DIE ZENTRALEN FORDERUNGEN UND FAKTEN DES POSITIONSPAPIERS IM ÜBERBLICK:

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FAKTISCHES VERBOT UNTER 14 JAHREN BESTEHT BEREITS: Der Zugang zu Social Media ist gesetzlich bereits geregelt. Durch das österreichische Datenschutzgesetz (DSG) ist die Verarbeitung personenbezogener Daten von unter 14-Jährigen ohne elterliche Zustimmung ohnehin unzulässig. Es braucht keine neuen Verbote, sondern eine niederschwellige, bessere Information und Unterstützung für Eltern und Erziehende.

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KLARE DEFINITION UND PLATTFORMREGULIERUNG: Es fehlt eine klare Definition dessen, was unter „Social Media“ verstanden wird. Der europäische Digital Services Act (DSA) muss darüber hinaus konsequent umgesetzt werden, um große Online-Plattformen beim Schutz Minderjähriger verstärkt in die Pflicht zu nehmen.

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KEINE BIOMETRISCHE ÜBERWACHUNG: Altersnachweise durch KI-gestützte Gesichtserkennung oder Scans von Ausweisdokumenten bergen erhebliche Risiken für die Privatsphäre und sind datenschutzrechtlich strikt abzulehnen. Es gilt, auf sichere, EU-weite Regelungen wie die _European Digital Identity Wallet_ zu warten, um rechtliche Insellösungen zu vermeiden.

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GESAMTGESELLSCHAFTLICHE MEDIENBILDUNG: Medienbildung ist ein zentrales Kinderrecht und darf nicht allein auf die Schule abgewälzt werden. Die Politik ist gefordert, Programme zur Förderung der Medienkompetenz für alle Altersgruppen zu initiieren sowie die Erwachsenenbildung zu stärken.

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SICHERE RÄUME SCHAFFEN: Kinder und Jugendliche benötigen präventive Erlebnisräume – online wie offline –, in denen sie Selbstkompetenz, Selbstwertgefühl und Resilienz entwickeln können. Wichtig ist zudem die Bereitstellung altersgerechter Angebote.

GEEINTER APPELL AN DIE POLITIK

In den vergangenen zwei Jahren hat sich das Netzwerk der österreichischen Kinder- und Jugendanwaltschaften personell stark erneuert: In fünf von neun Bundesländern stehen mittlerweile neue Kinder- und Jugendanwält*innen an der Spitze der jeweiligen Landeseinrichtungen. Doch dieser Wechsel ändert nichts an der unerschütterlichen gemeinsamen Mission: Die kijas Österreichs treten weiterhin als geeinte, schlagkräftige Lobby für die Rechte der Jüngsten auf.

Das große gemeinsame Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass Kinderrechte bundesweit und über alle Landesgrenzen hinweg konsequent geachtet und umgesetzt werden. Die neun Kinder- und Jugendanwält*innen betonen unisono: _„Wir werden nicht lockerlassen und weiterhin geeint, laut und beharrlich für die Rechte der Kinder und Jugendlichen eintreten. Die UN-Kinderrechtskonvention muss in ganz Österreich die unumstößliche Basis unseres Zusammenlebens sein.“_

In Zeiten multipler Krisen und knapper Kassen zeigt sich der wahre Stellenwert der Kinderrechte in unserer Gesellschaft. Derzeit wächst bundesweit der politische Druck, angesichts angespannter Budgets auch bei sozialen Ausgaben den Rotstift anzusetzen. Doch gerade jetzt, wenn finanzielle und personelle Ressourcen enger geschnürt werden und gesellschaftliche Spannungen zunehmen, muss der Fokus kompromisslos auf der Wahrung und Stärkung menschen- und kinderrechtlicher Standards liegen.

Die neun österreichischen Kinder- und Jugendanwält*innen fordern Bund und Länder auf, bei anstehenden Gesetzesreformen und Budgetentscheidungen die UN-Kinderrechtskonvention nicht als unverbindliche Empfehlung, sondern als verbindlichen Maßstab anzuwenden.

Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) Salzburg
Johanna Fellinger
Telefon: 06648284242
E-Mail: johanna.fellinger@salzburg.gv.at

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