Brau Union gab Verpflichtungserklärung gegenüber BWB ab und schließt neuen Logistikpartnerrahmenvertrag ab
Brau Union gab Verpflichtungserklärung gegenüber BWB ab und schließt neuen Logistikpartnerrahmenvertrag ab
BWB modifizierte Anträge vor dem Kartellgericht
Die BRAU UNION Österreich Aktiengesellschaft und BRAU UNION AG (iF Brau Union) setzen wichtige Schritte und schließen neue Logistikpartnerrahmenverträge mit ausgewählten Getränkehändlerinnen und -händlern (in Folge Logistikpartnerinnen und Logistikpartner) ab, um die von der BWB im Verfahren erhobenen Vorwürfe zu adressieren. Mit den neuen vertraglichen Bedingungen wird ein wichtiger Baustein zur Abstellung der zuletzt vorgebrachten Vorwürfe der BWB umgesetzt. Insbesondere werden Logistikpartnerinnen und -partner nicht im Absatz von Produkten anderer Brauereien eingeschränkt. Der Antrag auf Geldbuße der BWB bleibt weiterhin vollumfänglich aufrecht.
„_Ein erstes wichtiges Ziel des Verfahrens ist damit durch die BWB rasch erreicht worden, nämlich die Sicherstellung von Fairness für die Zukunft. Das ist besonders wichtig für alle Markteilnehmerinnen und Marktteilnehmer, vor allem die kleineren und mittelgroßen Unternehmen,“ _erklärt Natalie Harsdorf, Generaldirektorin der BWB
Der neue Logistikrahmenvertrag regelt die Erbringung von logistischen Dienstleistungen wie Bierzustellungen für Brau Union-Kundinnen und Kunden durch unabhängige Logistikpartnerinnen und -partner, ohne dass dadurch ihr Eigengeschäft oder der Wettbewerb zwischen Brau Union und den Logistikpartnerinnen und -partner eingeschränkt wird. Er ersetzt sämtliche mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen der historischen Verkaufspartnerschaft. Die Verpflichtungserklärung beinhaltet insbesondere folgende Punkte:
1.UNABHÄNGIGKEIT DES EIGENGESCHÄFTS DER LOGISTIKPARTNERINNEN UND -PARTNER
Logistikpartnerinnen und -partner von Brau Union steht es im Eigengeschäft frei, über ihr Produktsortiment, ihr Verkaufsgebiet und die von ihnen belieferten Kundinnen und Kunden eigenständig zu entscheiden.
2.KEINE INFORMATIONSPFLICHTEN IN BEZUG AUF DAS EIGENGESCHÄFT
Logistikpartnerinnen und -partner haben bei deren Eigengeschäft keine Informationspflichten gegenüber der Brau Union.
Bundeswettbewerbsbehörde
Sarah Fürlinger, LL.M., LL.M. | Referatsleiterin Information und
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