Hanke: EU will 2026 die im Verkehrsbereich anstehenden Verordnungsvorschläge abschließen
Hanke: EU will 2026 die im Verkehrsbereich anstehenden Verordnungsvorschläge abschließen
Verkehrsausschuss debattiert über EU-Vorhaben in den Bereichen Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Die Vorhaben der Europäischen Union in der Ressortzuständigkeit von Bundesminister Peter Hanke diskutierte der Verkehrsausschuss in seiner heutigen Sitzung. Laut dem Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) will die Europäische Kommission (EK) im Jahr 2026 zahlreiche Schritte setzen, um Europa souveräner und unabhängiger zu machen. Der EU-Ratsvorsitz von Zypern im ersten Halbjahr 2026 beschließt den aktuellen Dreiervorsitz, dem auch Polen und Dänemark angehören. Mit dem zweiten Halbjahr beginnt der Dreiervorsitz von Irland, Litauen und Griechenland. Die Kenntnisnahme des Berichts erfolgte mehrheitlich, ohne die Stimmen der Grünen.
In einer Entschließung des Nationalrats vom 26. März 2025 wurde vom Verkehrsminister eine Prüfung der noch nicht genehmigten ASFINAG-Neubauprojekte verlangt. Gefordert wurde, die Neubauprojekte hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Effizienz und volkswirtschaftlichen Impulssetzung zu prüfen und eine entsprechende Priorisierung durchzuführen. Zu fünf Projekten liegt nun ein positives Ergebnis vor. Der Bericht wurde mehrheitlich, ohne die Stimmen der Grünen, zur Kenntnis genommen.
EU PLANT 2026 KEINE NEUEN VORSCHLÄGE IM STRASSENVERKEHR
Ein wesentliches Ziel des Arbeitsprogramms der Europäischen Kommission sind laut der Jahresvorschau für 2026 (III-280 d.B.) bessere Rahmenbedingungen für nachhaltiges Wachstum und nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit. Angesichts der aktuellen Iran-Krise zeige es sich, dass das Thema der Energiepreise die Bundesregierung weiter beschäftigen müsse. Er könne versichern, so Hanke, dass die Bundesregierung die Menschen angesichts steigender Treibstoffpreise nicht im Stich lassen und Gegenmaßnahmen setzen werde.
Zu den EU-Vorhaben führte Bundesminister Hanke aus, dass im Verkehrsbereich für 2026 keine neuen EU-Vorschläge zu erwarten seien. Die EK und die Ratsvorsitzende wollten vielmehr die anhängigen Gesetzesvorhaben abarbeiten. Sein Ressort sei daher intensiv mit einer Vielzahl von Gesetzesinitiativen beschäftigt.
Die Überarbeitung der Richtlinie über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern („Pickerl“) soll laut dem Verkehrsministerium die Verkehrssicherheit verbessern und negative Umweltauswirkungen beschränken. FPÖ-Abgeordneter Maximilian Weinzierl erfuhr dazu, dass die neue Richtlinie bereits im Herbst dieses Jahres kommen werde.
Die Richtlinie über die technischen Unterwegskontrollen der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Nutzfahrzeugen, die in der Union am Straßenverkehr teilnehmen, steht vor der Überarbeitung. Hier sei bereits eine „Allgemeine Ausrichtung“ erzielt worden, die wichtige Probleme entschärfe, merkt das BMIMI an. Bedenken gebe es noch bei den verpflichtenden Messungen von Stickstoffoxyden (NOx). Auf Nachfragen von Elisabeth Götze (Grüne) und Maximilian Weinzierl (FPÖ) zu diesem Punkt wurde seitens des Ministeriums ausgeführt, dass es noch offene Frage zu verlässlichen Prüfverfahren gebe, die bei Unterwegskontrollen eingesetzt werden können.
ÖSTERREICH STELLT SICH WEITERHIN GEGEN GIGALINER
Überarbeiten will die EU auch die Richtlinie über höchstzulässige Abmessungen für bestimmte Straßenfahrzeuge im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr und zur Festlegung der höchstzulässigen Gewichte im grenzüberschreitenden Verkehr. Die Ziele der EU, stärkere Anreize für die Einführung emissionsfreier Fahrzeuge zu schaffen und den intermodalen Verkehr zu fördern, unterstütze Österreich, betonte Verkehrsminister Hanke gegenüber Janos Juvan (NEOS). In der Frage alternativer Kraftstoffe setze Österreich auf Technologieoffenheit. Derzeit befasse sich sein Ressort auch mit der Frage der Infrastruktur für elektrobetriebene Lastfahrzeuge. Die ASFINAG arbeite an einem Konzept für Autobahnraststätten.
Die EU-Pläne, mehr Fahrzeuge mit höheren Gewichten im Straßenverkehr zuzulassen, sehe er weiterhin kritisch. Die österreichische Haltung habe sich hier nicht verändert, betonte der Verkehrsminister gegenüber Abgeordnetem Christoph Stark (ÖVP). Selbst eine nur geringe Gewichtserhöhung im „European Modular System“ (EMS), bekannt als „Gigaliner“, würde deutliche Mehrkosten für die Erhaltung der Infrastruktur bedeuten und sich negativ auf eine umweltfreundliche Verkehrsverlagerung und auf die Verkehrssicherheit auswirken. Österreich habe daher der „Allgemeinen Ausrichtung“ dazu im Dezember 2025 nicht zustimmen können.
Mehr Anreize für die Nutzung emissionsarmer Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen sollen laut dem BMIMI auch neue Gebührenregelungen für schwere Nutzfahrzeuge erzielen, die die Auswirkung von Anhängern auf die CO2-Emissionen von Lastkraftwagenkombinationen einbeziehen sollen. Da es Bedenken in Hinblick auf die Praktikabilität der Einbeziehung von Anhängern gebe, wäre es aber besser, den sie betreffenden Teil des Vorschlags zu streichen. Vielmehr sollte auf eine Vereinfachung der Richtlinie zur CO2-emissionsabhängigen Differenzierung der Infrastruktur- und Benutzungsgebühren für schwere Nutzfahrzeuge hingearbeitet werden. Die Diskussion um die Wegekostenrichtlinie der EU sei noch im Laufen, erfuhr Barbara Neßler (Grüne).
EINHEITLICHER EUROPÄISCHER EISENBAHNRAUM SOLL AUSGEBAUT WERDEN
Für die geplanten Schritte zur Weiterentwicklung des gemeinsamen europäischen Eisenbahnraums interessierten sich die Abgeordneten Christoph Stark (ÖVP), Alois Schroll (SPÖ) und Gerhard Deimek (FPÖ).
Hanke stimmte SPÖ-Abgeordnetem Schroll zu, dass die wichtige österreichische Bahnindustrie vor Billiganbietern aus Drittstaaten, bei denen es sich meist um hochsubventionierte Staatsbetriebe handle, geschützt werden müsse. Immer mehr EU-Staaten würden ebenfalls diese Meinung vertreten. Er habe das Thema daher auch auf die Tagesordnung des Rats der EU-Verkehrsminister setzen lassen. Die Bahnindustrie sei auch Teil der EU-Industriestrategie.
Von der Verordnung zur Nutzung von Fahrwegkapazitäten der Eisenbahn erwarte sich Österreich eine Verbesserung des grenzüberschreitenden Schienenverkehrs, teilte Hanke mit. Diese solle die bestehende Richtlinie zum einheitlichen europäischen Eisenbahnraum abändern und die bisherige EU-Verordnung über Schienengüterverkehrskorridore ersetzen. Geplant seien Maßnahmen zur besseren Planung, Steuerung und Koordinierung des Personen- und Güterschienenverkehrs.
Österreich begrüße in diesem Zusammenhang auch die geplanten verbindlichen strategischen Leitlinien im Schienenverkehr. Diese würden einen integrierten Taktfahrplan sowie die Umsetzung von Systemtrassen ermöglichen. Auch der Einführung überarbeiteter Kapazitätsmanagementprozesse stehe Österreich positiv gegenüber, sagte Hanke auf eine Frage von Christofer Ranzmaier (FPÖ).
STÄRKUNG DER FAHR- UND FLUGGASTRECHTE
Diskussionen gebe es noch über erweiterte Rechte von Fahr- und Fluggästen, ist der EU-Vorschau zu entnehmen. Elisabeth Götze (Grüne) wies darauf hin, dass laut der EK auch „Anliegen der Unternehmen“ berücksichtigt werden sollen. Aus ihrer Sicht dürfe es dabei zu keiner Schwächung der Passagier- und Fahrgastrechte kommen.
Bundesminister Hanke führte aus, dass mit der Revision der Bestimmungen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) berücksichtigt werde. Österreich trete hier für eine Balance zwischen dem besseren Schutz der Interessen von Konsumentinnen und Konsumenten und den Anliegen der Luftfahrtunternehmen ein. Der Konsumentenschutz habe dabei Priorität, eine Verschlechterung von bestehenden Rechten komme für Österreich jedenfalls nicht in Frage, betonte Hanke.
Nach einer längeren Unterbrechung der Verhandlungen sei es 2025 zu einer politischen Einigung über gemeinsame EU-Regelungen gekommen. Konkret gehe es um Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung bzw. bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen. Des Weiteren solle die Verordnung adaptiert werden, die die Haftung von Luftfahrtunternehmen bei der Beförderung von Fluggästen und deren Gepäck im Luftverkehr regelt.
Eine weitere Verordnung liege zur Durchsetzung der Fahr- und Fluggastrechte in der Union vor, berichtete der Verkehrsminister. Sie solle Mängel bei der Umsetzung der bestehenden Regelungen beheben, schaffe aber keine neuen Rechte, ist der Vorschau zu entnehmen. Eine tatsächliche Stärkung der Fahr- bzw. Fluggastrechte solle jedoch eine Verordnung zum Thema multimodale Reisen bringen. Hier gehe es etwa um die Nichtdiskriminierung bei den Beförderungsbedingungen, insbesondere auch für Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität, um präzise Mindestinformationen, Rechte bei verpassten Anschlüssen zwischen verschiedenen Verkehrsträgern oder auch um die vereinfachte Rückerstattungen des gesamten Ticketpreises bei Annullierungen.
EINHEITLICHE UND KLARE STANDARDS FÜR WELTRAUMTÄTIGKEITEN
Für den EU-Vorschlag für eine Verordnung über die Sicherheit, Resilienz und Nachhaltigkeit von Weltraumtätigkeiten in der Union, interessierte sich Elisabeth Götze (Grüne). Laut EU-Vorschau sollen unter anderem die Entstehung von neuem Weltraummüll begrenzt und Umweltauswirkungen von Weltraumaktivitäten nach einheitlichen Kriterien gemessen werden. Diese Ziele seien zu begrüßen, sagte die Abgeordnete.
Von einheitlichen Standards und klaren Zuständigkeiten würden insbesondere KMU, Start-ups sowie Forschungs- und Bildungseinrichtungen profitieren. Österreich besitze hervorragende Unternehmen in diesem Bereich, betonte Bundesminister Hanke.
VERKEHRSMINISTERIUM LEGT PRÜFBERICHT 2025 MIT POSITIVER BEWERTUNG VON FÜNF ASFINAG-NEUBAUPROJEKTEN VOR
Der Prüfbericht des Verkehrsministeriums 2025 zu Straßenprojekten der ASFINAG (III-254 d.B.) gibt für fünf Neubauprojekte eine positive Bewertung der Auswirkungen ihrer Umsetzung. Die Projekte sind die A 5 Nord/Weinviertel Autobahn, die S 1 Wiener Außenring Schnellstraße, die S 10 Mühlviertler Schnellstraße, die S 34 Traisental Schnellstraße sowie die S 36 Murtal Schnellstraße. Für eine Reihe von weiteren ASFINAG-Projekten ist es laut Verkehrsminister Peter Hanke derzeit noch nicht möglich, sie nach den Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Effizienz und der angestrebten volkswirtschaftliche Impulssetzung zu beurteilen.
Laut Verkehrsminister Hanke ergab die Überprüfung der genannten Vorhaben, dass bei ihnen die geforderten Voraussetzungen gegeben sind. In Hinblick auf die Nachhaltigkeit sei von der Realisierung der Projekte eine Entlastung der Bevölkerung und eine Erhöhung der Verkehrssicherheit zu erwarten. Zudem sei bei der Setzung entsprechender baulicher Maßnahmen auch eine umweltverträgliche Umsetzung möglich.
Abgeordneter Joachim Schnabel (ÖVP) erfuhr, dass die Straßenbauprojekte in Angriff genommen werden sollen, sobald die weiteren Planungsschritte umgesetzt sind. Die Inbetriebnahme werde für den Zeitraum 2032 bis 2034 erwartet. Eine Ausnahme bilde die Traisental Schnellstraße. Da hier noch Gerichtsverfahren anhängig seien, werde die ASFINAG derzeit keine weiteren Planungsschritte setzen.
Elisabeth Götze (Grüne) zog die Evaluierungsergebnisse in Zweifel. In einigen Fällen würden die Einschätzungen, ob das Projekt notwendig sei, von überholten Prämissen oder unkonkreten Vermutungen über weitere Entwicklungen ausgehen. Hier entstehe der Eindruck von Gefälligkeitsgutachten, meinte Götze. Die Annahme, dass mehr Straßen eine Verkehrsentlastung bedeuten würden, sei ebenfalls seit langem widerlegt. Vielmehr würden bessere Straßen auch mehr Transit nach ziehen.
SPÖ-Abgeordneter Alois Schroll wies darauf hin, dass die Staubelastung der A 23 immer schlimmer werde. Daher seien Entlastungsmaßnahmen dringend notwendig. Diese Sicht teilte der Verkehrsminister. (Fortsetzung Verkehrsausschuss) sox
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