Bundesjugendvertretung zu Obsorge ab Tag 1: Lücke im Kinderschutz endlich geschlossen

Bundesjugendvertretung zu Obsorge ab Tag 1: Lücke im Kinderschutz endlich geschlossen

BJV begrüßt Obsorge ab Tag 1 für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und fordert zugleich mehr Ressourcen in der Kinder- und Jugendhilfe für eine sichere Umsetzung.

Die Bundesjugendvertretung (BJV) begrüßt, dass für geflüchtete Kinder und Jugendliche künftig ab dem ersten Tag ihres Asylverfahrens die Obsorge der zuständigen Kinder- und Jugendhilfe obliegt. Ein längst überfälliger Schritt, sagt BJV-Vorsitzender Ahmed Naief: „Jahrelang wurden Asylverfahren von minderjährigen Geflüchteten eingestellt, weil die Kinder und Jugendlichen nicht mehr auffindbar waren. Das war aus kinderrechtlicher Sicht längst nicht mehr tragbar. Wir begrüßen, dass nun unserer Forderung nachgekommen wurde. Kinderrechte gelten überall, unabhängig davon, wo ein Kind herkommt oder welchen Aufenthaltsstatus es hat.“

MEHR FINANZIELLE MITTEL UND VERBINDLICHE QUALITÄTSSTANDARDS NOTWENDIG

Um die bestmögliche Umsetzung der Obsorge ab Tag 1 zu gewährleisten, ist es aus BJV-Sicht aber nun notwendig die Ressourcen in den Bundesländern zu erhöhen. „Wie erfolgreich das Gesetz unbegleitete Minderjährige schützt und unterstützt, hängt entscheidend davon ab, wie gut die zuständigen Kinder- und Jugendhilfen ausgestattet sind. Deshalb braucht es mehr personelle und finanzielle Mittel sowie eine bundesweit einheitliche Gesetzgebung und verbindliche Qualitätsstandards in der Kinder- und Jugendhilfe“, betont die BJV-Vorsitzende Lejla Visnjic.

REGELUNG BEI ZWEIFEL AN MINDERJÄHRIGKEIT NOCH UNKLAR

Handlungsbedarf sieht die BJV noch beim Prozess der Altersfeststellung. Besitzen Jugendliche keine verlässlichen Dokumente, die ihr Alter bestätigen, kommt es zunächst zu einer Einschätzung durch die Kinder- und Jugendhilfe, ob es Zweifel an der Minderjährigkeit gibt. Werden Jugendliche dann als volljährig eingeschätzt, müssen diese oft ohne gesetzliche Vertretung selbst ein Verfahren beantragen. Ein Prozess, der für ohnehin besonders schutzbedürftige Personen große Hürden mit sich bringt. „Deshalb ist es wichtig, dass bei einer Altersfeststellung alle Beteiligten unabhängig handeln, und es eine verpflichtende gerichtliche Klärung gibt, bei der die Kinder- und Jugendhilfe auch stets involviert bleibt, um den Schutz und die Vertretung der Jugendlichen sicherzustellen“, betonen Naief und Visnjic.

Bundesjugendvertretung
Kristina Veraszto
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