IV warnt: Staatliche Preiseingriffe in Spritpreise gefährden Wettbewerb und Versorgungssicherheit
IV warnt: Staatliche Preiseingriffe in Spritpreise gefährden Wettbewerb und Versorgungssicherheit
Risiken für Wettbewerb, Versorgung und Marktstabilität bei staatlichen Preismaßnahmen
Die Industriellenvereinigung (IV) sieht den geplanten Versuch der Bundesregierung, die Spritpreise zu dämpfen, kritisch. Wenngleich die Intention, inflationsdämpfend zu wirken und kurzfristige Entlastung zu schaffen, grundsätzlich nachvollziehbar ist, warnt die IV vor den Nebenwirkungen staatlicher Eingriffe in sensible Marktmechanismen. Maßnahmen der Bundesregierung dürfen nicht dazu führen, dass funktionierende Marktmechanismen ausgehebelt werden.
Kritisch sieht die IV insbesondere die vorgesehene Margenbegrenzung für Raffinerien und Tankstellen. Margen entstehen im Spannungsfeld von Angebot und Nachfrage und werden laufend an die jeweilige Marktsituation angepasst. In diesen Mechanismus einzugreifen, ist ein hochsensibler Schritt und widerspricht den marktwirtschaftlichen Grundsätzen. Zusätzliche Beschränkungen könnten Marktverzerrungen verstärken und im schlimmsten Fall negative Auswirkungen auf Wettbewerb und Versorgungssicherheit haben. Wenn Österreich für internationale Anbieter an Attraktivität verliert, besteht die Gefahr, dass Lieferströme umgelenkt werden. Das würde die Versorgungssicherheit schwächen und könnte mittelfristig sogar zu höheren Preisen führen.
Zur geplanten Möglichkeit einer Senkung der Mineralölsteuer hält die IV fest, dass steuerliche Maßnahmen stets zielgerichtet und strukturell durchdacht sein müssen. Entlastungen sollten nicht aus einer kurzfristigen Ad-hoc-Reaktion heraus erfolgen, sondern klar begründet, transparent und nachvollziehbar gestaltet sein. Die vorgesehene Befristung sowie eine Evaluierung nach zwei Monaten sind dabei grundsätzlich nachvollziehbar. Für die Industriellenvereinigung ist entscheidend, dass die Umsetzung insgesamt budgetneutral, verhältnismäßig und mit Blick auf funktionierende Märkte erfolgt. Kurzfristige Entlastung darf nicht zulasten von Wettbewerbsfähigkeit, Planungssicherheit und wirtschaftlicher Stabilität gehen.
Industriellenvereinigung
Marlena Mayer, BA
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