Nationalrat beschließt Verkehrssicherheitspaket für E-Bikes, E-Scooter und E-Mopeds

Nationalrat beschließt Verkehrssicherheitspaket für E-Bikes, E-Scooter und E-Mopeds

Mehrheit für automatisierte Zufahrtskontrollen und neue Führerscheinregelungen

Wie bereits im Verkehrsausschuss stimmten auch im Plenum des Nationalrats die Abgeordneten der ÖVP, der SPÖ, der NEOS und der Grünen für eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO), die neue Bestimmungen für E-Bikes, E-Scooter und E-Mopeds bringt. Auch ein rechtlicher Rahmen für automationsgestützte Zufahrtskontrollen ist Teil des Gesetzespakets, von dem sich Verkehrsminister Peter Hanke mehr Verkehrssicherheit erhofft. Angenommen wurde die Novelle unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags der Koalitionsfraktionen, mit dem ein Zitierfehler behoben wurde.

Abgelehnt wurde ein Antrag der Freiheitlichen, der sich gegen eine allgemeine Helmpflicht ausspricht. In der Minderheit blieb auch ein weiterer FPÖ-Antrag, der sich gegen automationsgestützte Zufahrtskontrollen wendet.

Auch eine Novelle zum Führerscheingesetz erhielt die Stimmenmehrheit von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen, während die Freiheitlichen nicht mitgehen wollten. Zu den zahlreiche Detailänderungen gehören vereinheitlichte Bestimmungen über die Erteilung von Lenkberechtigungen für Personen über 60 und für das Lenken von Fahrzeugen der Feuerwehren und der Justizwache. Außerdem wird es ein schärferes Vorgehen gegen den technisch unterstützten Prüfungsbetrug bei der Führerscheinprüfung geben.

Die Grünen forderten, dass bei der Führerscheinausbildung eine spezielle Türgrifftechnik trainiert werden solle, die beim Aussteigen einen besseren Blick auf herannahende Radfahrende ermöglicht. Außerdem treten sie dafür ein, in Österreich nur mehr hauptamtliche Fahrprüferinnen und Fahrprüfer einzusetzen. Beide Anträge blieben in der Minderheit.

KEINE E-MOPEDS AUF FAHRRADWEGEN, KLARE HELMPFLICHTEN UND ZUFAHRTSKONTROLLEN SOLLEN VERKEHRSSICHERHEIT ERHÖHEN

Die 36. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) bringt eine Neukategorisierung von E-Scootern und E-Mopeds. Damit soll auf die zunehmende Zahl von schweren Verkehrsunfällen mit diesen neuen Fortbewegungsmitteln reagiert werden. E-Mopeds werden ab Oktober als Kraftfahrzeuge klassifiziert. Damit werden auch ein Verbot für die Benützung von Fahrradwegen sowie eine Helm-, Führerschein- und Versicherungspflicht eingeführt. Für E-Scooter gilt, dass Rollerfahrende unter 16 Jahren künftig einen Helm benützen müssen. Weiters wird geregelt, dass ausnahmslos nur eine Person auf dem E-Scooter fahren darf und dass keine Güter transportiert werden dürfen. Außerdem wird eine Alkoholgrenze im Blut von 0,5 Promille normiert. Ausrüstungstechnisch sind E-Scooter verpflichtend mit Klingeln und Blinklichtern auszustatten. Neu ist außerdem eine Helmpflicht für E-Bikes bis zu einem Alter von 14 Jahren.

Mit automationsgestützten Zufahrtskontrollen, wie sie etwa für die Wiener Innenstadt geplant sind, soll es möglich werden, Fahrzeuge ausfindig zu machen, die unerlaubterweise in verkehrsberuhigte Zonen einfahren. Genaue Datenschutzbestimmungen sollen sicherstellen, dass nur die unbedingt notwendigen Fahrzeugdaten, aber keine personenbezogenen Daten gespeichert und verarbeitet werden.

Die StVO müsse darauf reagieren, dass immer mehr Menschen alternative Fortbewegungsmittel benützen, sagte Wolfgang Moitzi (SPÖ). Neben dem Ausbau der Geh- und Radwege sei daher die Verbannung von E-Mopeds von Radwegen eine wichtige Maßnahme für mehr Verkehrssicherheit. Die Sicherheitsvorschriften für E-Scooter würden verschärft, da die Unfälle mit diesen Fahrzeugen massiv gestiegen seien. Vor allem die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen müsste geschützt werden, daher sei die Ausweitung der Helmpflicht ein wichtiger Schritt. Verkehrsberuhigte Innenstädte und Ortszentren seien ein Wunsch vieler Städte und Gemeinden, für sie schaffe man nun die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen.

Auch Roland Baumann (SPÖ) begrüßte es, dass die Novelle nun eine genau definierte Helmpflicht bringe. Damit schütze man besonders die jüngsten Verkehrsteilnehmer und -teilnehmerinnen. Bei der Zufahrtskontrolle sei umfassend auf den Datenschutz geachtet worden. Franz Jantscher (SPÖ) sagte, da es immer mehr schwere Verkehrsunfälle mit E-Scootern und E-Mopeds gebe, sei es wichtig, hier wieder „Ordnung zu machen“.

Die Sozialdemokratie habe mit der Frage der E-Mopeds auch die im Zustellservice Beschäftigen im Auge, merkten die SPÖ-Abgeordneten Moitzi und Jantscher an. Die Arbeitsbedingungen für die in der Paket- und Essenszustellung Beschäftigten müssten dringend verbessert werden.

Automatisierte Zufahrtskontrollen seien eine zeitgemäße Form des Verkehrsmanagements, betonte Joachim Schnabel (ÖVP). Der Verkehrsfluss werde gelenkt, nicht verhindert. Einheitliche Umsetzungsstandards würden sicherstellen, dass kein „Fleckerlteppich“ an Regelungen entstehe. Damit der Persönlichkeitsschutz gewährleistet bleibe, gebe es genaue Vorgaben für die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung von Daten. Die Behandlung von E-Mopeds als Kraftfahrzeuge sei ein wichtiger Schritt zu mehr Verkehrssicherheit, zeigte Schnabel sich überzeugt. Eine Helmpflicht für Kinder und Jugendliche habe einen wichtigen erzieherischen Effekt, argumentierte Schnabel. Diese Sicht teilten auch Christoph Stark (ÖVP) und Johannes Schmuckenschlager. Die Helmpflicht für E-Scooter und die Verbannung von E-Mopeds von den Fahrradwegen sei die richtige Antwort auf die zunehmende Zahl von schweren Unfällen mit diesen Fahrzeugen, waren sie sich einig.

Dominik Oberhofer (NEOS) warf der FPÖ vor, in der Frage der Verkehrssicherheit eine inkonsistente Politik zu verfolgen. Sie setze sich zwar für Gigaliner ein, lehne aber Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit für Kinder und Jugendliche ab. Die Helmpflicht für E-Scooter sei ein wichtiger Beitrag dazu, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen.

Elisabeth Götze (Grüne) betonte, Zufahrtskontrollen seien wichtig, um eine Verkehrsberuhigung durchsetzen zu können und Fußgängerinnen und Fußgänger einen gebührenden Anteil am öffentlichen Raum zu sichern. Die Grünen hätten auf zahlreiche datenschutzrechtliche Probleme von Zufahrtskontrollen hingewiesen. Sie sei zufrieden, dass nun sichergestellt sei, dass nur die unbedingt notwendigen Daten erhoben und verarbeitet werden können.

Götze sprach sich aber auch dafür aus, dass die Bestimmungen über automatisierte Zufahrtskontrollen ausdrücklich den Schutz der Versammlungs- und Meinungsäußerungsfreiheit berücksichtigen sollten. Mit einem Abänderungsantrag ihrer Fraktion wollte sie erreichen, dass die bildverarbeitenden technischen Einrichtungen während Versammlungen, Sportveranstaltungen und ähnlichen Großereignissen, bei denen die betroffenen öffentlichen Verkehrsflächen für den regulären Verkehr gesperrt sind, in diesen Zonen erkennbar ausgeschaltet werden. Dieser Abänderungsantrag fand keine Mehrheit.

FREIHEITLICHE LEHNEN ZUFAHRTSKONTROLLEN ALS EINGRIFF IN GRUNDRECHTE AB

Negativ stehe die Freiheitlichen der StVO-Novelle gegenüber. Ein FPÖ-Antrag, der mit in Verhandlung stand, wendet sich dezidiert gegen automationsgestützte Zufahrtskontrollen. Aus Sicht der Freiheitlichen sind sie ein problematischer Eingriff in den Datenschutz und sollen eine allgemeine City-Maut vorbereiten.

Viele Expertinnen und Experten hätten in der Begutachtungsphase die Pläne der automatisierten Zufahrtskontrollen kritisiert, sagte Elisabeth Heiß (FPÖ). Hier würden massive Einschränkungen der Bewegungsfreiheit drohen. Die Regelungen würden zeigen, dass die Bundesregierung völlig den Kontakt zur Bevölkerung verloren habe.

Joachim Schnabel (ÖVP) widersprach der Darstellung der Freiheitlichen. Hier werde kein „chinesisches System“ der Überwachung des öffentlichen Raums geschaffen. Dominik Oberhofer (NEOS) betonte, die Regelungen hätten nichts mit einer City-Maut zu tun. Negative Stellungnahmen seien in der Erarbeitung des Gesetzestextes umfassend berücksichtigt worden.

Auch die Regelungen zur Helmpflicht sind für die Freiheitlichen ein Grund, die Novelle abzulehnen. Sie plädieren dafür, der Eigenverantwortung mehr Raum zu geben. Debattiert wurde zu diesem Thema ein Antrag der Freiheitlichen, der sich gegen eine allgemeine Helmpflicht ausspricht. Christofer Ranzmaier (FPÖ) kritisierte, drei unterschiedliche Altersgrenzen für die Helmpflicht seien nicht administrierbar und nur ein weiterer Schritt zur Bevormundung der Bürgerinnen und Bürger.

HANKE: MODERNE MOBILITÄT BRAUCHT PASSENDES REGELWERK

Verkehrsminister Peter Hanke sagte, die StVO-Novelle trage der Modernisierung der Mobilität mit einem adäquaten Regelwerk Rechnung. Die im Begutachtungsprozess geäußerten Bedenken seien umfassend berücksichtigt worden. Indem man die E-Mopeds ins Kraftfahrgesetz aufnehme, würden für sie künftig die gleichen Regeln wie für andere Mopeds gelten. Zustellunternehmen werde ausreichend Zeit gegeben, um gegebenenfalls ihren Fuhrpark umzustellen. Mit dem kamerabasierten Zufahrtsmanagement gebe man den Bezirkshauptmannschaften ein wichtiges Instrument an die Hand, um die Verkehrssicherheit in Innenstädten und Ortszentren sicherzustellen.

FÜHRERSCHEINGESETZ: SANKTIONEN FÜR PRÜFUNGSBETRUG

Zahlreiche Detailänderungen bringt eine Novelle zum Führerscheingesetz. So werden Bestimmungen über die Erteilung von Lenkberechtigungen vereinheitlicht und das Vorgehen gegen den technisch unterstützten Prüfungsbetrug bei der Führerscheinprüfung verschärft. Wer beim Schummeln ertappt wird, muss künftig 18 statt neun Monate auf einen Wiederantritt bei der Prüfung warten. Zudem drohen Verwaltungsstrafen für Personen, die im Hintergrund den Betrug organisieren.

Die Grünen sprechen sich darüber hinaus dafür aus, dass bei der Führerscheinausbildung eine Türgrifftechnik für das Aussteigen aus Fahrzeugen trainiert werden muss. Der „holländische Griff“ erlaube es, herannahende Radfahrende besser im Blick zu behalten und dementsprechend Unfälle zu vermeiden. Außerdem treten sie dafür ein, in Österreich nur mehr hauptamtliche Fahrprüferinnen und Fahrprüfer einzusetzen.

Das unachtsame Öffnen von Autotüren sei besonders gefährlich für Menschen auf Fahrrädern oder Mopeds, betonte Elisabeth Götze (Grüne). Der „holländische Griff“ sei eine Maßnahme zur Unfallvermeidung, die nichts koste und Menschenleben retten könne und sollte daher in die Führerscheinausbildung aufgenommen werden. Nina Tomaselli (Grüne) sagte, angesichts von immer wieder auftauchender Willkür bei der Durchführung von Fahrprüfungen sei es wichtig, dass endlich ein europäischen Standards entsprechendes System etabliert werde.

Maximilian Weinzierl (FPÖ) hielt den Grünen entgegen, es gebe keine Belege dafür, dass der „holländische Griff“ schwere Unfälle verhindere. Der Verkehrsbereich habe jedenfalls ganz andere Probleme. Die Beschäftigten im öffentlichen Verkehr seien mit steigender Gewalt konfrontiert. Den Antrag der Freiheitlichen, der Maßnahmen dagegen fordere, sei vom Ausschuss aber vertagt worden. Offenbar wolle die Koalition wichtige Themen nur hinter verschlossenen Türen diskutieren.

Dominik Oberhofer (NEOS) betonte, die Führerscheinnovelle setze eine Reihe notwendiger Entbürokratisierungsschritte. Die Herstellung von Transparenz und fairen Prüfungsbedingungen bei Fahrprüfungen sei auch ihm ein Anliegen. Das Thema werde Inhalt eines weiteren Gesetzespakets sein. Die Vorschläge der Grünen dazu halte er allerdings nicht für praktikabel.

Bernhard Herzog (SPÖ) sah in der Novelle zahlreiche Verbesserungen. Sie schaffe unnötige Bürokratie bei der Ausstellung von Führerscheinen oder Verlustbestätigungen und nicht mehr zeitgemäße Regelungen ab. Eine schärfere Bestrafung von Betrugsversuchen bei der Führerscheinprüfung sei auch ein Beitrag zur Verkehrssicherheit. Auch Franz Hörl (ÖVP) sah es als gerechtfertigt, schärfer gegen Betrug bei Führerscheinprüfungen vorzugehen.

Die Novelle beseitige einige Ungerechtigkeiten, zeigte sich Joachim Schnabel (ÖVP) zufrieden. Für Menschen über 60 sei es nicht mehr notwendig, Führerscheine der Klassen C und D alle zwei Jahre zu verlängern, die Frist werde nun auf fünf Jahre ausgeweitet. Auch erfolge die wichtige Klarstellung, dass Mannschafts- und Transportfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren und Fahrzeuge der Justizwache mit B-Führerscheinen gelenkt werden können. Auch Lukas Brandweiner (ÖVP) begrüßte die Klarstellungen für freiwillige Feuerwehren und die Schaffung praxisorientierter Lösungen.

Verkehrsminister Hanke betonte, die Führerscheinnovelle habe das Ziel, die Verkehrs- und Rechtssicherheit zu erhöhen und bürokratische Hürden zu beseitigen. (Fortsetzung Nationalrat) sox

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