Nationalrat stimmt mehrheitlich für Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz von Gesundheitseinrichtungen

Nationalrat stimmt mehrheitlich für Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz von Gesundheitseinrichtungen

Forderung der Grünen nach sofortiger Errichtung von Schutzzonen abgelehnt

Im Nationalrat wurde heute ein Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen mehrheitlich angenommen, der die Regierung ersucht, die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz von Gesundheitseinrichtungen zu prüfen. Anlass dafür sind sogenannte „Gehsteigbelästigungen“, die Patientinnen den Zugang zu medizinischen Einrichtungen erschweren, insbesondere zu jenen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

Die Freiheitlichen sahen diesbezüglich keinen Handlungsbedarf. Mit einem von ihnen in der Debatte eingebrachten Entschließungsantrag forderten sie unter anderem mehr Unterstützung für Schwangere sowie eine verpflichtende Bedenkzeit vor Schwangerschaftsabbrüchen. Ihr Antrag blieb mit ihren eigenen Stimmen in der Minderheit.

Den Grünen ging die Entschließung der Regierungsfraktionen nicht weit genug. Sie forderten die sofortig Etablierung von entsprechenden Schutzzonen. Keine Zustimmung fand jedoch ihr Gesetzesantrag, mit dem sie für eine Novellierung des Sicherheitspolizeigesetzes eintraten, um im Umkreis von 150 Metern von Einrichtungen und Beratungsstellen für Schwangerschaftsabbrüche Schutzzonen errichten zu können. Auch ein im Zuge der Debatte von ihnen eingebrachter Entschließungsantrag betreffend „wirksamer Schutzzonen“ vor Abtreibungsgegnerinnen und Abtreibungsgegner wurde abgelehnt.

HOLZLEITNER: FRAUEN BEI SCHWANGERSCHAFTSABBRÜCHEN NICHT IN DIE „ILLEGALITÄT JAGEN“

Der Schutz von Frauen und ihrer körperlichen Selbstbestimmung sei ein „extrem hohes Gut“, sagte Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner. Dies habe man bereits vor mehr als 50 Jahren erkannt, als die sogenannte Fristenregelung eingeführt werde. Doch noch immer sei der Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen nicht ausreichend gesichert. Sie sei überzeugt, dass die Streichung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch und die Überführung in gesundheitsrechtliche Regelungen das Ziel bleiben müsse, so Holzleitner. Neben der Selbstbestimmung von Frauen sei der Schutz von Gesundheitseinrichtungen, die medizinische Leistungen im Rahmen der Fristenregelung anbieten, zentral. Denn Schwangerschaftsabbrüche würden immer stattfinden, die wesentliche Unterscheidung sei jedoch, ob man Frauen dabei „in die Illegalität“ jage und ihr Leben damit gefährde, oder ob man sie unterstütze und ihnen Sicherheit und Schutz biete, so Holzleitner.

FPÖ: „KRITIK“ DARF NICHT VERBOTEN WERDEN

Der vorliegende Antrag sei kein „harmloser Prüfantrag“, sondern der „nächste Versuch Lebensschützer, Mahnwachen, stilles Gebet und legale Kundgebungen aus dem öffentlichen Raum zu drängen“, sagte Rosa Ecker (FPÖ). Ihre Fraktion bekenne sich zur Fristenlösung, dies bedeute jedoch nicht, dass man „Kritik verbieten“ und „Grundrechte beiseite“ schieben dürfe, so Ecker. Die im Antrag der Regierungsfraktionen geschilderte Problemlage würde es gar nicht geben, meinte Ricarda Berger (FPÖ). Denn es gebe keine polizeilich dokumentierten Vorfälle und entsprechende Anzeigen. Sie sei überzeugt, dass auch das ungeborene Leben schützenswert sei und ihrer Meinung nach ende das Selbstbestimmungsrecht der Frau dort, wo ein anderes, eigenständiges Leben beginne, sagte Berger. Es müsse erlaubt sein, „seine Meinung friedlich kundzutun“ und dieses Recht zur freien Meinungsäußerung müsse man auch an einer Örtlichkeit wahrnehmen können, welche „unmittelbar von dieser Meinung betroffen“ sei, sagte Irene Eisenhut (FPÖ). Sebastian Schwaighofer (FPÖ) meinte, dass es „nicht der Realität entsprechen“ würde, dass „in Abtreibungskliniken Schutzzonen notwendig“ seien. Seine Fraktionskollegin Lisa Schuch-Gubik sprach sich für „echte Unterstützung“ für schwangere Frauen aus. Mit einem von ihr eingebrachten Entschließungsantrag forderte sie die Bundesregierung zum Ausbau der Beratung und Unterstützung für Schwangere auf und forderte „verbesserte finanzielle Rahmenbedingungen“ sowie eine „verpflichtende Bedenkzeit vor Schwangerschaftsabbrüchen“.

ÖVP: RECHTLICHE PRÜFUNG ZUM SCHUTZ DER FRAUEN UND DES GESUNDHEITSPERSONALS

Es handle sich um ein schwieriges Thema, sagte Juliane Bogner-Strauß (ÖVP). Denn es gehe einerseits um die Wahrung von Grundrechten wie der Versammlungs- und Meinungsfreiheit und andererseits müsse man sich fragen, wo Gewalt, Belästigung sowie psychische Belastung und Einschüchterung anfange. Für jede Frau die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden habe, sei es schwer genug diesen Weg zu gehen – auf dem sie dann möglicherweise belästigt und eingeschüchtert werde, sagte Bogner-Strauß. Deshalb müsse man die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz dieser Einrichtungen prüfen. Dabei gehe es nicht nur um den Schutz der Patientinnen, sondern auch um jenen des Gesundheitspersonals, betonte sie.

SPÖ: MIT SCHUTZZONEN „EINEN KLAREN RAHMEN“ SETZEN UND FRAUEN SCHÜTZEN

„Gehsteigbelästigungen“ seien Einschüchterungsversuche, bei denen Schwangere massiv unter Druck gesetzt würden, sagte Mario Lindner (SPÖ). Es handle sich dabei um „unzumutbaren, psychischen Druck auf Frauen“ und „Psychoterror“, den eine aufgeklärte Gesellschaft nicht akzeptieren dürfe, so Lindner. Das Demonstrationsrecht und die Versammlungsfreiheit würden für pseudoreligiös-motivierte Übergriffe auf Schwangere missbraucht, sagte er und forderte Schutzzonen rund um Gesundheitseinrichtungen für einen besseren Schutz von Frauen sowie für das Personal von Gesundheitseinrichtungen. Lindner betonte, dass es um das Selbstbestimmungsrecht von Frauen gehe. Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche seien medizinische Einrichtungen und keine politischen Bühnen, sagte Verena Nussbaum (SPÖ). Die Etablierung von Schutzzonen bedeute nicht die Einschränkung von Meinungsfreiheit, sondern das Setzen eines „klaren Rahmens“. Denn Demonstrationen und Meinungsäußerungen blieben möglich, jedoch in einem Abstand, der sicherstelle, dass Frauen nicht gestört oder unter Druck gesetzt werden, so Nussbaum.

NEOS FÜR SCHUTZZONEN UND SELBSTBESTIMMUNG

Über einen Schwangerschaftsabbruch müsse jede Frau selbst entscheiden können, sagte Johannes Gasser (NEOS). Demonstrationen gegen Abtreibungen sollen an anderen Orten stattfinden, aber nicht dort, wo Frauen in ihren selbstständigen Entscheidungen beeinflusst werden. Daher müsse die Möglichkeit geschaffen werden, einen besseren Schutz von Gesundheitseinrichtungen sicherzustellen, um rechtliche Lücken zu schließen. Es gehe um Schutz und Würde und Selbstbestimmung, so Gasser. Es dürfe kein Spießrutenlauf sein, wenn man eine medizinische Behandlung in Anspruch nehme, doch für viele Frauen sehe dies in der Realität anders aus, sagte Henrike Brandstötter (NEOS). Denn diese würden beschimpft und bedrängt und es würden ihnen Bilder entgegen gehalten, die verstören, verletzen und auch einschüchtern sollen, so Brandstötter. Sie betonte, dass Schutzzonen wichtig seien, denn es gehe neben den Frauen auch um das medizinische Personal, das bei Protesten auch „oft zur Zielscheibe“ würde.

GRÜNE: EINSCHÜCHTERUNG VOR KLINIKEN IST „NATÜRLICH GEWALT“

Der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen sei in Österreich immer noch nicht gewährleistet, kritisierte Meri Disoski (Grüne). Denn dieser sei zwar straffrei, aber nicht legal, könne nicht überall vorgenommen werden und sei privat zu finanzieren. Einschüchterung von Frauen vor Kliniken, sei „natürlich Gewalt“, so Disoski, denn es handle sich dabei nicht um den Schutz von Leben, sondern um den „Versuch, Kontrolle über Frauen auszuüben“. Sie forderte die Einrichtung von Schutzzonen und brachte einen entsprechenden Entschließungsantrag ein. (Fortsetzung Nationalrat) bea

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