Verordnungen zur Spritpreisbremse tritt mit 1. April in Kraft. Preissenkung greift ab 2. April, 12 Uhr.

Verordnungen zur Spritpreisbremse tritt mit 1. April in Kraft. Preissenkung greift ab 2. April, 12 Uhr.

_„Die internationale Krise trifft auch Österreich. Wir werden nicht verhindern können, dass die Spritpreise international weiter steigen. Aber wir können verhindern, dass die Inflation ungebremst durchrauscht. Wir senken deshalb die Spritpreise um 10 Cent je Liter und senken so die Inflation um rund einen Viertel Prozentpunkt. Genau darum geht es bei der Spritpreisbremse: nicht um einen Preisdeckel, der die Versorgung gefährden würde, sondern um einen gezielte, befristete und verantwortungsvolle Dämpfung von reinen Krisenmargen und eine Senkung der Mineralölsteuer,“_ so WIRTSCHAFTS- UND ENERGIEMINISTER WOLFGANG HATTMANNSDORFER.

_„In Krisensituationen braucht es gezielte Maßnahmen, um die Inflation abzufedern. Die befristete Senkung der Mineralölsteuer um 5 Cent hat einen dämpfenden Effekt auf die Treibstoffpreise und sorgt dafür, dass die zusätzlichen Umsatzsteuer-Einnahmen aufgrund der gestiegenen Spritpreise wieder den Autofahrern und Autofahrerinnen zu Gute kommen.“_ so FINANZMINISTER MARKUS MARTERBAUER.

_„Energiepolitik ist längst Teil unserer geopolitischen Realität. Dauerhafte Preisstabilität erreichen wir nur durch Energiesouveränität und den raschen Ausbau erneuerbarer Energien in Europa. Weniger Abhängigkeit heißt mehr Sicherheit.“_ so STAATSSEKRETÄR SEPP SCHELLHORN.

GRUNDLAGE UND VORAUSSETZUNG DER VERORDNUNGSERMÄCHTIGUNGEN

Nachdem sowohl das Mineralölsteuergesetz, als auch das Preisgesetz letzteres mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit – in der vergangenen Woche geändert wurde, verfügt die Bundesregierung nun über die Möglichkeit, bei außergewöhnlichen Marktverschiebungen per Verordnungen befristet einzugreifen. Ein solcher Mechanismus greift dann, wenn die im Weekly Oil Bulletin der Europäischen Kommission ausgewiesenen Netto-Preise für Benzin oder Diesel innerhalb von zwei Monaten um mehr als 30 Prozent steigen. Genau diese Voraussetzung ist nun erfüllt. Deshalb wird mit Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlage zugleich von den in den beiden Gesetzen enthaltenen Verordnungsermächtigungen Gebrauch gemacht. Die entsprechenden Verordnungen der Bundesregierung sind fertig und treten mit 1. April 2026 in Kraft. Die Preissenkungen greifen ab 2. April um 12:00 Uhr.

DETAILS ZU DEN VERORDNUNGEN

* VERORDNUNG DES FINANZMINISTERS ZUR SENKUNG DER MINERALÖLSTEUER

Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
Telefon: +4366488760814
E-Mail: presse.wirtschaft@bmwet.gv.at
Website: https://www.bmwet.gv.at/

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