FPÖ – Dieringer zu EuGH-Urteil gegen Ungarn: „Frontalangriff auf die nationale Souveränität und das Elternrecht“
FPÖ – Dieringer zu EuGH-Urteil gegen Ungarn: „Frontalangriff auf die nationale Souveränität und das Elternrecht“
FPÖ-EU-Abgeordnete kritisiert Urteil als politisch motivierte Rechtsprechung und Eingriff in die Erziehungshoheit der Mitgliedsstaaten
Als „schwarzen Tag für die Souveränität der EU-Mitgliedsstaaten“ bezeichnete heute Elisabeth Dieringer, EU-Abgeordnete der FPÖ, das aktuelle Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) gegen Ungarn. Der Gerichtshof hatte entschieden, dass das ungarische Gesetz zum Schutz von Kindern gegen das Unionsrecht verstößt, da es den Zugang zu LGBTI+-Inhalten für Minderjährige beschränkt.
Besonders scharf kritisiert Dieringer, dass der EuGH erstmals einen eigenständigen Verstoß gegen Artikel 2 EUV feststellt, in dem die Werte der Union verankert sind. „Hier wird ein politischer Gummiparagraf zum juristischen Vorschlaghammer umfunktioniert, um eine konservative Regierung in die Knie zu zwingen. Wenn Brüssel nun beginnt, über den Umweg der ‚Werte‘ die nationale Gesetzgebung im Bildungs- und Kinderschutzbereich auszuhebeln, ist die rote Linie endgültig überschritten“, so die FPÖ-Abgeordnete.
Aus Sicht von Dieringer verteidigt Ungarn lediglich das Recht der Eltern, die Erziehung ihrer Kinder entsprechend ihren eigenen Überzeugungen sicherzustellen – ein Recht, das eigentlich durch die Charta der Grundrechte garantiert wird. Dass der Gerichtshof dieses Ziel nun als unzureichend abtut und von einer „Stigmatisierung“ spricht, sei ein Affront gegen alle Eltern, die ihre Kinder vor einer verfrühten Sexualisierung schützen wollen.
Dieringer weist zudem die Argumentation des Gerichtshofs zurück, wonach Ungarn sich nicht auf seine nationale Identität berufen könne, um dieses Gesetz zu rechtfertigen. „Es ist paradox: Der EuGH spricht von einer Gesellschaft des Pluralismus, verlangt aber gleichzeitig eine ideologische Gleichschaltung aller Mitgliedsstaaten. Das Urteil zeigt einmal mehr, dass die EU unter dem Deckmantel des Rechts ihre Kompetenzen massiv überschreitet und die Vielfalt der nationalen Kulturen und Traditionen mit Füßen tritt“, schließt Dieringer.
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