Bundes-Zielsteuerungskommission: Keine Zustimmung für Herzchirurgie-Standort in Oberwart

Bundes-Zielsteuerungskommission: Keine Zustimmung für Herzchirurgie-Standort in Oberwart

Qualitätsvorgaben des ÖSG werden nicht eingehalten – Fokus auf Patient:innensicherheit; Finanzierung der Langzeitbeatmung beschlossen – Koordinierungsstelle für Qualitätssicherung

In der heutigen Sitzung der Bundes-Zielsteuerungskommission – bestehend aus Bund, Ländern und Sozialversicherung – hat es keine Zustimmung zum Ansuchen des Landes Burgenland betreffend den Betrieb der Herzchirurgie am Standort Oberwart im Burgenland gegeben. Ausschlaggebend für diese Entscheidung ist, dass ein zusätzlicher Standort eine wesentliche Änderung der Überregionalen Versorgungsplanung (ÜRVP) darstellen würde, ohne dass ein entsprechender zusätzlicher Bedarf gegeben ist. Das Einzugsgebiet der Klinik Oberwart umfasst rund 377.000 Einwohner:innen und liegt damit deutlich unter dem im Österreichischen Strukturplan Gesundheit (ÖSG) festgelegten Mindesteinzugsgebiet von 800.000 Einwohner:innen.

„Unsere Aufgabe ist es, eine qualitativ hochwertige Versorgung für alle Patientinnen und Patienten in Österreich sicherzustellen. In der Herzchirurgie gilt: Qualität hängt maßgeblich von Routine, Erfahrung und ausreichend hohen Fallzahlen ab. Genau deshalb halten wir an der gemeinsam abgestimmten, Überregionalen Versorgungsplanung fest, die sich am tatsächlichen Bedarf und an strengen Qualitätskriterien orientiert“, betont Gesundheitsstaatssekretärin und Vorsitzende der Bundes-Zielsteuerungskommission, Ulrike Königsberger-Ludwig.

Die Herzchirurgie zählt zu den hochspezialisierten Bereichen der Medizin und ist zentraler Bestandteil der Überregionalen Versorgungsplanung. Diese sieht bewusst eine Konzentration der Leistungen auf wenige, besonders leistungsfähige Standorte vor – derzeit neun in ganz Österreich. Ziel ist es, durch die Bündelung von Expertise und Ressourcen eine konstant hohe Behandlungsqualität sicherzustellen.

Die Grundlage dafür bildet der Österreichische Strukturplan Gesundheit (ÖSG), der verbindliche Qualitätskriterien definiert. Dazu zählen neben dem Einzugsgebiet von mindestens 800.000 Einwohner:innen pro Standort auch eine Erreichbarkeit innerhalb von 2 Stunden sowie eine jährliche Mindestzahl von 500 Eingriffen pro Standort. Exakt diese Vorgaben gewährleisten ein konstant hohes Versorgungsniveau und tragen maßgeblich zur Patient:innensicherheit bei.

Ein zusätzlicher herzchirurgischer Standort würde erhebliche Risiken für die bestehende Versorgungsstruktur mit sich bringen. Insbesondere wäre mit einer Ausdünnung der Fallzahlen an den bestehenden Standorten zu rechnen, was potenziell Qualitätseinbußen nach sich ziehen könnte. Darüber hinaus würde ein weiterer Standort einen zusätzlichen Bedarf an hochqualifiziertem Personal erzeugen, der angesichts der begrenzten personellen Ressourcen nur schwer zu decken wäre. Betroffen wären insbesondere Fachärzt:innen für Herzchirurgie, Anästhesist:innen und Kardiotechniker:innen sowie Pflegepersonal.

Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung liegt der Fokus darauf, die personelle Versorgung an den bestehenden Standorten langfristig zu sichern, um die hohe Qualität der herzchirurgischen Versorgung in Österreich nachhaltig zu gewährleisten.

Cornelia Hagele, Vorsitzende der Gesundheitsreferent:innenkonferenz, betont: „Politik bedeutet auch, den Mut zu haben, Nein zu sagen, wenn es die Vernunft verlangt. Ein weiterer Standort würde unsere knappen personellen Ressourcen unnötig verteilen und die Routine an bestehenden Kliniken schwächen. Moderner Fortschritt heißt für mich die Qualität zu bündeln statt Wildwuchs bei den Standorten. Wir investieren unsere Energie lieber in die Sicherheit der Patienten und in zukunftsweisende Projekte wie die neue Finanzierung der Heimbeatmung. Das ist moderne Versorgung, die sich an den Fakten orientiert und trotzdem ganz nah bei den Menschen bleibt.“

Peter McDonald, Kuriensprecher der Sozialversicherungen, ergänzt: „Als Sozialversicherung haben wir den Auftrag für unsere Versicherten österreichweit eine sichere medizinische Qualität im Versorgungsfall – auch im Spital – zu gewährleisten. Es ist aber ein Trugschluss, dass diese Versorgungsqualität durch eine höhere Spitalsdichte erreicht wird. Eine zerklüftete Spitalslandschaft mit geringen Auslastungszahlen erhöht zwar dem Anschein nach die Verfügbarkeit, bringt aber real Risiken für die Qualität der Behandlungen mit sich, weil höhere Fallzahlen je Standort verhindert werden, die unmittelbaren Einfluss auf niedrigere Komplikationsraten und bessere OP-Ergebnisse haben. Der zusätzliche Herzchirurgie-Standort in Oberwart ist angesichts der erwarteten Auslastungszahlen nicht begründbar und für unsere Versicherten auch nicht empfehlbar. Wir orientieren uns unverändert an der gemeinsam beschlossenen überregionalen Versorgungsplanung mit dem Fokus auf die Behandlungsqualität.“

GEMEINSAME FINANZIERUNG DER HEIMBEATMUNG BESCHLOSSEN

Mit einer Kostenteilung auf Basis 50:50 zwischen Ländern und Sozialversicherung wurde bereits in der Sitzung der Bundes-Zielsteuerungskommission vom 12. Dezember 2025 eine gemeinsame Finanzierung der außerklinischen Langzeitbeatmung im häuslichen Setting mit Wirkung zum 1. Jänner 2026 beschlossen.

Die Voraussetzung dafür war jedoch, dass eine Einigung über die Ein- und Ausschlusskriterien – u.a. die Erfüllung der medizinischen Kriterien, die adäquate fachliche Betreuung und die erforderliche Infrastruktur zu Hause – erzielt wird. Dies wurde bis zur heutigen Sitzung der Bundes-Zielsteuerungskommission erfolgreich durchgeführt und final beschlossen.

Darüber hinaus ist vorgesehen, transparente und einheitliche Kriterien zu entwickeln. Zu diesem Zweck wird eine Koordinierungsstelle eingerichtet, die als zentrale Schnittstelle zur Feststellung des Versorgungsbedarfs fungiert. Sie wirkt bei der medizinischen und pflegerischen Beurteilung mit, bereitet fundierte Entscheidungsgrundlagen auf und übernimmt die regelmäßige Qualitätssicherung sowie das Monitoring des Versorgungs- und Pflegeprozesses.

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz (BMASGPK)
Karin Zeiler
Telefon: +43 664 88777550
E-Mail: Karin.Zeiler@sozialministerium.gv.at
Website: https://sozialministerium.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender