FPÖ – Kolm zu EU-Bargeldobergrenze: „Mit Generalverdacht gegen Unternehmen und Bürger schränkt EU nächste Freiheit ein“
FPÖ – Kolm zu EU-Bargeldobergrenze: „Mit Generalverdacht gegen Unternehmen und Bürger schränkt EU nächste Freiheit ein“
EU-Bargeldobergrenze ab 2027 ist Einstieg in organisierte Misstrauensökonomie und Beschneidung nationaler Souveränität
„Die beschlossene EU-Bargeldobergrenze ab Juli 2027 ist keine bloße Geldwäschemaßnahme, sondern ein massiver Eingriff in die unternehmerische und individuelle Freiheit“, erklärte FPÖ-Wirtschaftssprecherin NAbg. Dr. Barbara Kolm und knüpfte damit an ihre frühere Kritik an EU-Bargeldbeschränkungen an. „Was hier unter dem Vorwand der Terrorismus- und Geldwäschebekämpfung aufgesetzt wird, ist ein grundlegender ordnungspolitischer Kurswechsel zulasten aller redlichen Betriebe und Bürger. In der Abwägung zwischen dem Nutzen für das Gemeinwohl und dem Eingriff in Grundrechte und Freiheiten ist diese EU-Regulatorik unverhältnismäßig.“
Besonders problematisch sei der grundlegende Ansatz der EU: „Die Bargeldobergrenze basiert auf einem Generalverdacht gegen alle Unternehmer, denn die EU begründet diese Maßnahme mit Stichworten wie Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche, organisierte Kriminalität. Wer so argumentiert, erklärt pauschal jeden Betrieb für potenziell unredlich“, stellte Kolm klar. „Wir Freiheitliche gehen aber zuerst vom unbescholtenen, rechtstreuen Unternehmer und Bürger aus. Wir stellen mit unserer Politik nicht 33 Millionen europäische Unternehmen unter Generalverdacht. Wir begrüßen Instrumente, die tatsächliche Täter und Verdächtige treffen, nicht pauschal alle Unternehmer und Bürger.“
Zusätzlich zur 10.000-Euro-Bargeldobergrenze sieht die EU-Geldwäscheverordnung bereits ab 3.000 Euro eine Identifikations- und Dokumentationspflicht vor: „Verkauft ein Unternehmen einer Privatperson für 3.000 Euro oder mehr bar, muss künftig die Identität des Kunden festgestellt werden – Ausweisprüfung, Datenerfassung und Aufbewahrung sind verpflichtend“, so Kolm. Die erhobenen Daten müssten vollständig dokumentiert mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden. „Besteht auch nur der Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, muss das Unternehmen eine Verdachtsmeldung an die nationale Finanzbehörde erstatten. Unterlassen Unternehmen eine solche Meldung, drohen empfindliche verwaltungs-, zivil- und strafrechtliche Folgen“, warnte Kolm. „Unternehmen haften damit für das, was sie hätten erkennen sollen: Fehlende Vorsicht wird bestraft. Wenig überraschend wird die logische Folge sein, dass viele Betriebe lieber zu viel melden werden, um ihr Haftungsrisiko zu reduzieren.“
Aus ordnungspolitischer Sicht bedeute die neue Bargeldgrenze einen Systembruch: „Bargeld verliert mit Beträgen über 3.000 Euro seine funktionale Gleichwertigkeit gegenüber elektronischem Geld. Der Zahlungsverkehr wird faktisch lückenlos nachvollziehbar und in Echtzeit regulierbar und dabei reden wir hier noch gar nicht vom digitalen Euro“, so Kolm. Bargeld sei aber in Österreich kulturell auch bei größeren Anschaffungen akzeptiert. „Österreich hatte bislang daher keine Bargeldobergrenze, diese Freiheit wird nun auf EU-Ebene ausgehebelt. Das ist ein weiterer problematischer Kompetenztransfer von nationaler Zahlungsautonomie hin zu Brüssel. Das kontrollsüchtige Brüssel wird mit dem Generalverdacht auch vor der Privatsphäre haltmachen: Was heute für Unternehmer beginnt, gilt morgen für alle.“
Abschließend verwies die FPÖ-Wirtschaftssprecherin auf zusätzliche Bürokratiekosten der Privatwirtschaft aus den Dokumentationspflichten und Kontrollauflagen. „Die politische Mitverantwortung für diese EU-Bargeldregelung liegt bei der ÖVP und dem damaligen ÖVP-Finanzminister Magnus Brunner, der im EU-Ministerrat der EU-Geldwäscheverordnung im Mai 2024 zugestimmt hat. Wir Freiheitliche akzeptieren diesen schrittweisen Abbau von unternehmerischer Freiheit, wirtschaftlicher Eigenverantwortung und nationaler Souveränität nicht“, stellte Kolm erneut klar.
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