Diakonie: Recht auf Kommunikation ist Gewaltschutz
Diakonie: Recht auf Kommunikation ist Gewaltschutz
Rechtsanspruch auf Kommunikationshilfen endlich umsetzen. Frauen mit Einschränkungen in der Lautsprache besonders stark von Gewalt bedroht
„Wer keine Lautsprache hat, erlebt oft doppelt Gewalt: zuerst, wenn Grenzen überschritten werden – und dann noch einmal, wenn das, was passiert ist, nicht zum Ausdruck gebracht werden kann und nicht verstanden und ernst genommen wird.“ So fasst Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser ein Problem zusammen, das Menschen ohne Lautsprache besonders betrifft. Und sie erinnert anlässlich des 5. Mai (Europäischer Protesttag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen) daran, dass in Österreich Menschen mit Einschränkungen in der Lautsprache nach wie vor kein gesetzlich verankertes Recht auf Kommunikationshilfen haben.
In Österreich leben rund 63.000 Menschen mit Einschränkungen in der Lautsprache. Trotz ratifizierter UN-Behindertenrechts-Konvention gibt es bis heute noch keinen Rechtsanspruch auf assistierende Technologien und Unterstützte Kommunikation, keine ausreichende bundesweit einheitliche Finanzierung und keine zentrale Anlaufstelle. Diese Forderungen erhebt die Diakonie schon seit langem, auch gemeinsam mit dem Stromanbieter VERBUND.
GEWALT TRIFFT MENSCHEN OHNE LAUTSPRACHE BESONDERS HART – FRAUEN SIND DOPPELT GEFÄHRDET
Studien belegen: Menschen mit Behinderungen sind deutlich häufiger von Gewalt betroffen als Menschen ohne Behinderungen, und Frauen mit Behinderungen erleben physische, psychische und sexuelle Gewalt öfter als Frauen ohne Behinderungen. Frauen mit Einschränkungen in der Lautsprache tragen eine mehrfache Last. Stehen ihnen keine Hilfsmittel zur Verfügung, haben sie noch größere Schwierigkeiten, Hilfe zu holen und Grenzüberschreitungen anzuzeigen.
RECHT AUF KOMMUNIKATION IST VORAUSSETZUNG FÜR GEWALTSCHUTZ
Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Österreich, Unterstützte Kommunikation und assistierende Technologien zu fördern und zugänglich zu machen. Dazu gehört das Recht, sich ausdrücken zu können, aber auch, vor Gericht und bei der Polizei gehört und verstanden zu werden. Die Forschung zeigt, dass Menschen mit Sprach- und Kommunikationsbehinderungen im Kontakt mit Polizei und Justiz besondere Hürden haben.
„Wer nicht sprechen kann, braucht Unterstützung, um ‚Nein‘ zu sagen, Hilfe zu rufen und vor Gericht gehört zu werden. Dass Österreich hier hinter der UN-Behindertenrechtskonvention zurückbleibt, ist menschenrechtlich nicht akzeptabel,“ so Diakonie-Direktorin Moser.
MENSCHENRECHTE NICHT DEM BUDGET UNTERORDNEN
„Trotz des derzeitigen Spardrucks bleibt die Politik gefordert, die Menschenrechte nicht dem Budget unterzuordnen“, betont Moser. Die Einführung von One-Stop-Shops für Heilbehelfe und Hilfsmittel – also jener zentralen Anlaufstelle, die die Diakonie seit Jahren fordert – wurde im Parlament politisch auf den Weg gebracht und endlich im Rahmen des Gesundheitsreformfonds budgetiert. „Wir hoffen nun auf eine rasche Umsetzung, damit Betroffene der unzumutbare Behördenmarathon erspart bleibt.“
Diakonie Österreich
Dr. Roberta Rastl
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