Konsumentenschutzausschuss: EU-Fluggastrechte sollen ausgewogen weiterentwickelt werden

Konsumentenschutzausschuss: EU-Fluggastrechte sollen ausgewogen weiterentwickelt werden

FPÖ spricht sich in Antrag dazu gegen Verschlechterungen der Konsumentenrechte aus, weitere Oppositionsanträge wurden vertagt

Da die Verhandlungen auf europäischer Ebene aktuell stocken würden, hat sich heute der Konsumentenschutzausschuss mehrheitlich für eine ausgewogene Weiterentwicklung der EU-Fluggastrechteverordnung ausgesprochen. Ziel sollte es sein, ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen Konsumentenschutz und der wirtschaftlichen Belastbarkeit der Luftfahrtunternehmen herzustellen, heißt es im Antrag der Regierungsparteien. Keine Zustimmung gab es von FPÖ und Grünen, die Verschlechterungen für die Konsumentinnen und Konsumenten befürchten. Ein dementsprechender Antrag der Freiheitlichen erhielt jedoch keine Mehrheit.

Die weiteren Entschließungsanträge der Oppositionsfraktionen wurden von ÖVP, SPÖ und NEOS vertagt. Das betrifft die FPÖ-Forderungen nach einem Verbot zum Lachgasverkauf in Automaten sowie die Ablehnung der Verlängerung des Ersatzintervalls für Hörgeräte. Die Grünen sprechen sich für einen besseren Schutz vor gefährlichen und schadstoffbelasteten Babyprodukten, für ein Sondermessprogramm zu Pestizid- und Schadstoffrückständen in verarbeiteten Lebensmitteln sowie für eine verpflichtende Zertifizierung für die Bio-Gastronomie und -hotellerie aus.

INITIATIVE ZUR WEITERENTWICKLUNG DER EU-FLUGGASTRECHTE

In einem von den Regierungsparteien vorgelegten Entschließungsantrag ersuchen sie die Bundesregierung, sich bei den aktuell auf europäischer Ebene laufenden Verhandlungen „mit Nachdruck für eine ausgewogene Weiterentwicklung der Fluggastrechteverordnung einzusetzen“ (817/A(E)). Diese legt insbesondere Ansprüche bei Nichtbeförderung, Flugannullierungen sowie erheblichen Verspätungen fest und sieht Ausgleichsleistungen abhängig von der Flugdistanz vor. Im Fokus der Verhandlungen stünden dabei die zeitlichen und betragsmäßigen Schwellen für Ausgleichsleistungen bei Flugverspätungen. Während nach der derzeit geltenden Rechtslage Ausgleichszahlungen bereits bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden zustehen würden, sehe der vom Rat vorgelegte Text eine Anpassung der Schwellenwerte auf vier beziehungsweise sechs Stunden sowie eine Vereinheitlichung der Entschädigungshöhe vor. Ziel sollte es sein, ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen Konsumentenschutz und der wirtschaftlichen Belastbarkeit der Luftfahrtunternehmen herzustellen, heißt es im von ÖVP, SPÖ und NEOS mehrheitlich angenommen Entschließungsantrag.

FPÖ GEGEN VERSCHLECHTERUNG DER EU-FLUGGASTRECHTE

Durch die Regierungsfraktionen mehrheitlich abgelehnt wurde eine FPÖ-Initiative, in der die Freiheitlichen vor der geplanten Reform der EU-Fluggastrechteverordnung warnen (719/A(E)). Anstatt Missstände für Flugreisende zu beheben, sehe der Reformvorschlag der Kommission „gravierende Einschränkungen“ vor. So sei etwa geplant, die Schwellenwerte für finanzielle Entschädigungen massiv anzuheben. Dies werde dazu führen, dass mehr als zwei Drittel aller Reisenden ihren bisher bestehenden Anspruch auf Entschädigung verlieren würden. Gerade in Zeiten zunehmender Unzuverlässigkeit im Luftverkehr, wachsender Streikfrequenz, Personalengpässen sowie steigender Ticketpreise sei deshalb ein Rückbau der bestehenden Passagierrechte „absolut unverständlich und inakzeptabel“, so die Kritik der FPÖ. Da es dazu aktuell zwischen dem Rat, der die Fluggastrechte schmälern wolle, und dem Europäischen Parlament keine Einigung gebe, fordert Antragsteller Peter Wurm die Bundesregierung auf, bei den Verhandlungen auf EU-Ebene, jede Form einer Verschlechterung der derzeit bestehenden EU-Fluggastrechte abzulehnen.

Mit ihrem Antrag gehe es den Regierungsparteien um eine Weiterentwicklung der Fluggastrechte, ohne Einschränkungen für die Konsumentinnen und Konsumenten, jedoch dürfe man nicht die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Realitäten der Flugbranche außer Acht lassen, hielten Michael Seemayer und Christoph Matznetter (beide SPÖ) fest.

Es sei Aufgabe der Politik, für ausreichend Wettbewerb zu Sorgen, betonte Ines Holzegger (NEOS). Die Konsumentinnen und Konsumenten hätten nichts davon, wenn es zu wenig Angebot und dementsprechend hohe Flugpreise gebe. Dem schloss sich Andreas Kühberger (ÖVP) an. Man wolle keine Verschlechterungen, es brauche im Flugverkehr aber genügend Wettbewerb.

Die FPÖ stehe auf der Seite des Konsumenten- anstatt des Konzernschutzes, unterstrich Sebastian Schwaighofer für seine Fraktion. Da der Antrag der Regierungsparteien nicht über die auf EU-Ebene geführte Diskussion hinausgehe, gebe es seitens der FPÖ keine Zustimmung. Es gehe in seinem Antrag darum, wie sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen auf EU-Ebene verhalten solle, ergänzte Ausschussvorsitzender Peter Wurm (FPÖ).

Alma Zadić (Grüne) konnte – im Gegensatz zum Antrag der Freiheitlichen – der Initiative von ÖVP, SPÖ und NEOS ebenfalls wenig abgewinnen. Es sei nicht fair, dass die Konsumentinnen und Konsumenten Verschlechterungen ihrer Rechte in Kauf nehmen müssten, wenn es den Fluggesellschaften schlecht gehe.

Seitens der Bundesregierung setze man sich für den Erhalt des hohen Schutzniveaus der Fluggastrechte ein, erklärte die für Konsumentenschutz zuständige Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig. Es brauche aber auch Fluglinien, „die tatsächlich fliegen“, so die Staatssekretärin.

FPÖ FÜR MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ VON KINDERN UND JUGENDLICHEN VOR LACHGASMISSBRAUCH

Die Freiheitlichen weisen in einem von den Regierungsfraktionen vertagten Entschließungsantrag darauf hin, dass Lachgas nicht nur für legitime technische oder haushaltsbezogene Zwecke verwendet, sondern zunehmend auch als Rauschmittel missbräuchlich konsumiert werde (843/A(E)). Als besonders problematisch erscheint ihnen dabei die niederschwellige Verfügbarkeit über frei zugängliche Verkaufsautomaten, zumal Lachgas vor allem für Kinder und Jugendliche ein großes gesundheitliches Risiko darstelle. Außerdem werden mögliche Langzeitfolgen einer missbräuchlichen Verwendung ins Treffen geführt, die von Nervenschäden bis Lähmungserscheinungen reichen können. Antragsteller Peter Wurm setzt sich daher dafür ein, dass der Verkauf von Lachgas über frei zugängliche Automaten untersagt wird, dass die Abgabe von entsprechenden Produkten an Minderjährige wirksam verhindert und die rechtmäßige Abgabe für zulässige Zwecke klar geregelt wird.

Lachgas verursache „verheerende gesundheitliche Langzeitfolgen bei Jugendlichen“, zeigte sich Elisabeth Heiß (FPÖ) besorgt. Um die neue Droge in den Griff zu bekommen, brauche es ein Verbot für den frei zugänglichen Verkauf in Automaten.

Andreas Kühberger (ÖVP) argumentierte die Vertagung des Antrags mit einer 2027 in Kraft tretenden EU-Regelung. Ab dann sei der aktuell mögliche Automatenverkauf nicht mehr zulässig. Daneben seien aber auch Investitionen in die Suchtgiftprävention notwendig. Es brauche „Lösungen anstatt Symbolpolitik“, so der ÖVP-Mandatar.

Das Problem sei die missbräuchliche Verwendung eines legalen Produktes, betonten sowohl NEOS-Abgeordneter Christoph Pramhofer und Michael Seemayer (SPÖ). Für Pramhofer sollte das Thema zum Anlass für die Diskussion zu einem bundeseinheitlichen Jugendschutzgesetz genommen werden. Für ein mögliches Verbot des Lachgasverkaufs in Automaten sei aber der Wirtschaftsausschuss zuständig, so Seemayer.

Es handle sich um ein „Riesenproblem“, weshalb man nicht auf eine EU-Lösung warten könne, hielt Sebastian Schwaighofer (FPÖ) dagegen. Aktuell sei die „Einstiegsdroge aus China“ kindgerecht vermarktet und in Automaten frei verkäuflich. Durch die mehrheitlich angenommene Vertagung der FPÖ-Initiative kam der von Schwaighofer gestellte Antrag auf Zuweisung an den Wirtschaftsausschuss nicht zur Abstimmung. Man dürfe das Thema „nicht auf die lange Bank schieben“, unterstrich Peter Wurm (FPÖ), der von einer „Blamage“ sprach, sowohl im Konsumentenschutz- als auch im Gesundheitsausschuss dazu keine Lösung gefunden zu haben.

Auch für Alma Zadić (Grüne) muss anstatt dem Warten auf eine EU-Lösung schnell gehandelt werden, da es zu erheblichen gesundheitlichen Schäden für Kinder und Jugendliche komme.

Staatssekretärin Königsberger-Ludwig sprach von einem „wichtigen Thema“ und plädierte für klare Abgaberegeln und Alterskontrollen für den Verkauf von Lachgas.

GRÜNE FORDERN BESSEREN SCHUTZ VOR GEFÄHRLICHEN UND SCHADSTOFFBELASTETEN BABYPRODUKTEN

Ebenso mehrheitlich vertagt wurde ein Entschließungsantrag der Grünen, in dem Alma Zadić ein Sonderkontrollprogramm für Babynahrung, Schnuller und sonstige Babyprodukte durch die zuständigen Marktüberwachungsbehörden und die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) forderte. Der aktuelle Fall von mutmaßlich gezielt mit Rattengift manipulierter Babynahrung sowie Produkttests von Schnullern würden deutlich machen, dass der Schutz von Kleinkindern vor gefährlichen Produkten dringend verbessert gehöre, betonte sie. Es brauche ihrer Ansicht nach zudem eine zentrale Hotline für Betroffene, um im Fall von Produktrückrufen oder Sicherheitswarnungen rasch verlässliche Informationen zu erhalten (837/A(E)).

Gerade der aktuelle Fall mit der vergifteten Babynahrung zeige, dass nicht jedes Problem verhindert werden könne, meinte Abgeordneter Wolfgang Kocevar (SPÖ), der sich gegen eine Anlassgesetzgebung aussprach. Es gebe bereits viele gut funktionierende Kontrollen, war er überzeugt.

Staatsekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig verwies auf die umfassende Arbeit der Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES), die jedes Jahr ein Sonderprüfprogramm durchführe. Sie warb zudem dafür, sich auf der hervorragenden Website der AGES zu informieren und sich auch die App herunterzuladen, die aktuellste Informationen wie etwa über Produktrückrufe liefere.

FPÖ GEGEN VERLÄNGERUNG DES ERSATZINTERVALLS FÜR HÖRGERÄTE

In einem weiteren – ebenso vertagten – Entschließungsantrag sprechen sich die Freiheitlichen gegen die Pläne der ÖGK aus, mit 1. Mai 2026 eine Verlängerung des Ersatzintervalls für Hörgeräte von bislang fünf auf sechs Jahre vorzunehmen (845/A(E)). Da Hörgeräte vielfach bereits nach drei bis vier Jahren reparaturanfällig seien und der technische Aufwand steige, sei eine generelle längere Nutzbarkeit nicht gesichert und als Rechtfertigung für Leistungseinschränkungen nicht überzeugend, argumentierte Peter Wurm (FPÖ). Vor allem für betroffene Jugendliche sei es wichtig, gut mit Hörgeräten versorgt zu sein, damit keine Probleme in der Sprachentwicklung und in der Schule entstünden, merkte sein Fraktionskollege Peter Schmiedlechner an.

Abgeordnete Olga Voglauer (Grüne) zeigte Verständnis für das Anliegen, weil nunmehr das Service für die Betroffenen, die teilweise die Reparaturen selbst zahlen müssten, verschlechtert werde.

Wenn Hörgeräte kaputt würden oder aus medizinischen Gründen angepasst werden müssten, dann würden sie sehr wohl ausgetauscht, hielt Abgeordneter Christoph Pramhofer (NEOS) den Antragstellern entgegen. Außerdem handle es sich dabei um eine Entscheidung der Krankenkassen, für die die Selbstverwaltung gelte. Nachdem die technische Haltbarkeit der modernen Hörgeräte deutlich gesteigert worden sei, brauche es oft keinen Austausch schon nach fünf Jahren, zeigte Michael Seemayer (SPÖ) auf. Wenn die Personen dann dennoch dazu gedrängt würden, dann handle es sich um „Geschäftemacherei“. Ebenso wie Pramhofer betonte er, dass die Hörgeräte natürlich ersetzt würden, wenn sie defekt seien oder wenn dies medizinisch notwendig sei. Dafür gebe es auch eine Zusage von Seiten der Sozialversicherungen.

Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig warnte davor, die Menschen noch weiter zu verunsichern. Natürlich gelte weiterhin, dass Hörgeräte bei Defekten oder aus gesundheitlichen Gründen ausgetauscht würden.

GRÜNE: SONDERMESSPROGRAMM ZU PESTIZID- UND SCHADSTOFFRÜCKSTÄNDEN IN VERARBEITETEN LEBENSMITTELN

Es brauche dringend ein umfassendes Bild über das tatsächliche Ausmaß der Belastung von verarbeiteten Lebensmitteln mit Pestizidrückständen und anderen bedenklichen Stoffen, heißt es in einer vertagten Initiative der Grünen (834/A(E)). Antragstellerin Olga Voglauer bezog sich dabei auf diverse Untersuchungen von verarbeiteten Lebensmitteln, die Rückstände von Stoffen nachgewiesen hätten, die im Verdacht stünden, hormonell wirksam, fortpflanzungsschädigend oder potenziell krebserregend zu sein. Als Beispiel führte sie die Testung von „Pesto rosso“-Produkten an, in denen fast überall Pestizidrückstände gefunden worden seien. Aus diesem Grund trat sie für die unverzügliche Einrichtung entsprechender Sondermessprogramme durch die AGES ein. Diese sollten noch im Jahr 2026 vorbereitet werden und die Messungen spätestens im ersten Quartal 2027 beginnen, wobei die Ergebnisse im Anschluss umgehend zu veröffentlichen seien.

SPÖ-Abgeordneter Bernhard Herzog (SPÖ) stellte unter dem Hinweis darauf, dass es bereits umfassende Testprogramme gebe, einen Vertagungsantrag. Dieser wurde mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS angenommen.

GRÜNE FÜR VERPFLICHTENDE ZERTIFIZIERUNG FÜR DIE BIO-GASTRONOMIE

Während sich landwirtschaftliche Bio-Betriebe, Bio-Läden und Verarbeitungsbetriebe, die Bio-Produkte herstellen, zertifizieren lassen müssen, sei dies bei Gastronomiebetrieben derzeit nicht der Fall, stellt Abgeordnete Olga Voglauer in einem von ÖVP, SPÖ und NEOS vertagten Entschließungsantrag fest (833/A(E)). Von den insgesamt 1.350 Gastronomiebetrieben, die Bio ausloben, würden sich derzeit etwa 850 freiwillig zertifizieren lassen, beim Rest sei völlig unklar, was wirklich in den Töpfen lande. Im Sinne des Verbraucherschutzes und der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe, die tatsächlich Bio-Gerichte servieren, sei es höchst an der Zeit, die gesetzliche Regelung der Bio-Zertifizierung auch auf die Gastronomie auszudehnen. Konsumentinnen und Konsumenten könnten sich so beruhigt auf die Informationen, die ihnen gegeben werden, verlassen. Zudem würde das hohe Vertrauen in Bio noch weiter gestärkt werden. Dabei könnte auf einen bereits beschlussfähigen Entwurf aufgebaut werden, der drei Stufen beinhalte und mit den Stakeholdern bereits diskutiert worden sei. Die Regelung würde auf Betriebe mit geringerem Bio-Sortiment Rücksicht nehmen und somit den Einstieg in die Bio-Auslobung unbürokratisch gestalten, heißt es im Antrag der Grünen.

Da in der Hotellerie und Gastronomie ohne den entsprechend notwendigen Zertifikaten mit „Bio“ geworben werde, brauche es hier eine rechtliche Grundlage in Form einer Verordnung, betonte Olga Voglauer (Grüne). Mit Freiwilligkeit alleine sei nicht ausreichend Transparenz geboten.

Dem widersprach Klaus Mair (ÖVP). Die bestehende Rechtslage sei ausreichend, da die Betriebe unter großem Druck und Wettbewerb stehen würden. In diesem Bereich auf Freiwilligkeit zu setzen, sei wesentlich effizienter.

Auch Peter Schmiedlechner (FPÖ) sah aktuell keinen Änderungsbedarf, da ansonsten bürokratische Hürden entstehen würden. Mit der freiwilligen Zertifizierung gebe es ausreichende Rahmenbedingungen, die den Konsumentinnen und Konsumenten Wahlfreiheit bringen würden. (Schluss) med/sue

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