„Wer Missstände aufdeckt, darf nicht zum Verdächtigen gemacht werden!“
„Wer Missstände aufdeckt, darf nicht zum Verdächtigen gemacht werden!“
Journalist:innengewerkschaft in der GPA kritisiert Ermittlungen gegen KURIER-Reporter
Nach Medienberichten über Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Wien gegen zwei KURIER-Journalisten, warnt die Journalist:innengewerkschaft in der GPA vor einem gefährlichen Signal für den Aufdeckerjournalismus in Österreich. Die beiden Reporter werden demnach aufgrund ihrer Recherchen zu Missständen in einer Behörde nicht bloß als Zeugen, sondern als Verdächtige in einem Strafverfahren geführt.
„Wer Missstände recherchiert, wer Behördenhandeln kritisch hinterfragt und wer im öffentlichen Interesse berichtet, darf nicht selbst zum Verdächtigen gemacht werden“, betont Ute Groß, Vorsitzende der Journalist:innengewerkschaft in der Gewerkschaft GPA. „Wenn Journalist:innen wegen ihrer Arbeit strafrechtlich unter Druck geraten, ist das nicht nur eine Belastung für die Betroffenen. Es ist ein Angriff auf die Kontrollfunktion freier Medien.“
Gerade bei Berichten über sicherheitsrelevante Fragen müsse das öffentliche Interesse an Aufklärung besonders schwer wiegen. „Wenn Recherchen über mögliche Fehler in einer Behörde, die mit Sicherheitsfragen befasst ist, zu Ermittlungen gegen die berichtenden Journalist:innen führen, dann läuft etwas grundsätzlich falsch. Aufdecker- journalismus darf nicht mit Einschüchterung bis hin zur Vernichtung der finanziellen Existenz beantwortet werden“, führt Groß weiter aus.
Die Journalist:innengewerkschaft in der Gewerkschaft GPA steht klar hinter den betroffenen Kolleg:innen und fordert endlich Schutzmechanismen gegen juristischen Druck auf Journalist:innen. Verfahren, die erkennbar auf die Verhinderung von Berichterstattung durch Abschreckung abzielen oder den Quellenschutz unterlaufen, müssen rasch und konsequent beendet werden. „Pressefreiheit zeigt sich nicht in Sonntagsreden, sondern dort, wo Berichterstattung unbequem wird. Kritischer Journalismus ist eine unverzichtbare Voraussetzung dafür, dass demokratische Kontrolle funktioniert“, sagt Groß.
Auch die weiterhin offene Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie macht deutlich, dass Österreich beim Schutz vor juristischer Einschüchterung säumig bleibt. Einschüchterungsklagen, sogenannte SLAPP-Klagen, sind missbräuchliche Verfahren, mit denen kritische Berichterstattung, öffentliche Kritik oder zivilgesellschaftliches Engagement durch Kostenrisiken, Verfahrensdruck und persönliche Belastung unterbunden werden sollen. Die EU-Richtlinie hätte bis 7. Mai 2026 umgesetzt werden müssen. Statt eines starken Schutzschilds gibt es in Österreich bisher aber keinen ausreichenden gesetzlichen Schutz.
„Österreich muss jetzt liefern und die Anti-SLAPP-Richtlinie rasch und wirksam umsetzen. Es reicht nicht, das europäische Mindestmaß formal abzuhaken. Wer Pressefreiheit ernst nimmt, muss einen echten Schutzschild gegen juristische Einschüchterung schaffen“, appelliert Groß abschließend.
Gewerkschaft GPA – Öffentlichkeitsarbeit
Raphaela Lang
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E-Mail: raphaela.lang@gpa.at
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