Bundesheer und Notariat vertiefen Zusammenarbeit: Rechtssicherheit als Teil der Krisenvorsorge

Bundesheer und Notariat vertiefen Zusammenarbeit: Rechtssicherheit als Teil der Krisenvorsorge

Absichtserklärung regelt Austausch zu Auslandseinsätzen, Resilienz, umfassender Landesverteidigung und Milizausbildung

Heute am Mittwoch, dem 13. Mai, unterzeichneten Verteidigungsministerin Mag. Klaudia Tanner und Hon.-Prof. Dr. Claus Spruzina, Präsident der Österreichischen Notariatskammer, eine Absichtserklärung zwischen dem Verteidigungsministerium und der Österreichischen Notariatskammer. Ziel ist es, den Austausch zwischen Bundesheer und der Notariatskammer zu institutionalisieren und die Zusammenarbeit in den Bereichen Krisenvorsorge, Auslandseinsätze und staatliche Resilienz auszubauen. Die Kooperation folgt dem gemeinsamen Verständnis, dass Krisenvorsorge nicht an Ressort- oder Organisationsgrenzen endet: Neben militärischer, logistischer und organisatorischer Vorbereitung braucht es auch rechtliche Strukturen, die im Ernstfall belastbar funktionieren.

Verteidigungsministerin Mag. Klaudia Tanner: „Gerade in Krisenzeiten braucht es verlässliche Partner und eine klare Vorsorge. Mit der Notariatskammer als eine solche Partnerin schaffen wir mehr Stabilität für staatliche Abläufe im Ernstfall. Diese Zusammenarbeit ist ein wichtiger Schritt, um unsere Handlungsfähigkeit zu sichern und die gesamtstaatliche Resilienz weiter auszubauen.“

Notariatskammer-Präsident Hon.-Prof. Dr. Claus Spruzina: „Krisenvorsorge bedeutet auch, rechtliche Handlungsfähigkeit sicherzustellen. Das österreichische Notariat leistet dazu mit öffentlicher Urkunde, Vorsorgeinstrumenten und digitaler Infrastruktur einen konkreten Beitrag. Gerade wenn vieles unsicher erscheint, ist es wichtig, dort, wo es möglich ist, vorausschauend Rechtssicherheit zu schaffen – auch über Grenzen hinweg und insbesondere dann, wenn Menschen physisch nicht in Österreich anwesend sein können.“

Künftig wird der bereits bestehende Austausch zwischen dem Bundesheer und der Notariatskammer in einem regelmäßigen Format fortgeführt. Ein wichtiger Punkt, den die Kooperationsvereinbarung umfasst, ist die seitens der Notariatskammer zur Verfügung gestellte Unterstützung von Bediensteten in Auslandseinsätzen. Dies betrifft die Information hinsichtlich Vorsorgeinstrumenten sowie die Möglichkeiten der notariellen Unterstützung bei physischer Abwesenheit von Österreich. Auch ein gegenseitiger Informationsaustausch wird hinsichtlich Angelegenheiten der Resilienz und der umfassenden Landesverteidigung etabliert: Durch die Zurverfügungstellung von Informationsmaterial seitens der Notariatskammer und der Möglichkeit für deren Vertreter an speziellen Schulungen sowie Fortbildungsveranstaltungen, beispielweise an der Landesverteidigungsakademie, teilzunehmen. Zudem werden Maßnahmen besprochen, wie die Notariatskammer und ihre Mitglieder im Krisenfall die Funktionsfähigkeit staatlicher Strukturen im Rahmen der militärischen Landesverteidigung unterstützen können. Dazu zählen auch notwendige Vorbereitungsschritte. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Prüfung von Aus- und Fortbildungen im Milizbereich für das Notariatswesen, um die Bereitschaft zur Übernahme von Milizaufgaben zu erhöhen. Auch mögliche rechtliche Anpassungen werden dabei besprochen.

Die Österreichische Notariatskammer ist die gesetzliche Interessenvertretung der Notarinnen und Notare sowie der Notariatskandidatinnen und Notariatskandidaten in Österreich. Notarinnen und Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes und errichten öffentliche Urkunden. Sie sorgen für Echtheit, Beweiskraft und sichere Verwahrung von Urkunden, etwa in den Bereichen Immobilien, Gesellschaftsrecht, Erbschaft und Vorsorge. Dabei handeln sie unabhängig, unparteiisch und objektiv.

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