Parlament: TOP im Nationalrat am 20. Mai 2026
Parlament: TOP im Nationalrat am 20. Mai 2026
Vier Gesetzespakete zur Umsetzung des Asyl- und Migrationspakts der EU, Maßnahmen gegen Organhandel, Fluggastrechte, Erste Lesungen
Im Mittelpunkt der nächsten Nationalratssitzung am 20. Mai steht die Umsetzung des Asyl- und Migrationspakts der EU. Dazu liegen dem Nationalrat neben dem „Asyl- und Migrationspakt Anpassungsgesetz“ zwei weitere Regierungsvorlagen und eine von den Koalitionsparteien beantragte Verfassungsnovelle vor. Demnach ist etwa geplant, das Zulassungsverfahren für Asylsuchende durch ein vorgelagertes Screening zu ersetzen und Sonderbestimmungen für Asylverfahren an der EU-Außengrenze zu verankern. Außerdem wollen die Regierungsparteien den Familiennachzug von anerkannten Flüchtlingen in das Quotensystem nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz integrieren. Auch für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge soll es neue Regelungen geben. Als unabhängige Überwachungsstelle für die neuen Grenzverfahren sieht der Koalitionsantrag die Volksanwaltschaft vor: Dieser Teil des Pakets benötigt allerdings eine Zweidrittelmehrheit und damit die Zustimmung zumindest einer Oppositionspartei.
Ebenfalls am Mittwoch in Verhandlung steht eine Novelle zum Organtransplantationsgesetz: Durch verschärfte Werbe- und Gewinnverbote sollen unlautere Geschäftspraktiken von sogenannten „Organtourismusunternehmen“ und Vermittlungsplattformen unterbunden werden.
AKTUELLE STUNDE
Die Sitzung beginnt um 9 Uhr mit einer Aktuellen Stunde, für die der ÖVP die Themenwahl zukommt.
WAHL EINER ORDNERIN BZW. EINES ORDNERS
Danach wird der Nationalrat eine neue Ordnerin bzw. einen neuen Ordner wählen. Für die ÖVP hatte bisher Ernst Gödl diese Funktion inne, mit seiner Wahl zum ÖVP-Klubobmann ist sie neu zu besetzen. Noch steht nicht fest, wen die ÖVP dafür nominieren wird.
Aufgabe der Ordnerinnen und Ordner des Nationalrats ist es, den Präsidenten bzw. die Präsidentin bei der Leitung der Verhandlungen sowie bei der Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung im Plenarsaal zu unterstützen. So melden sie etwa Rednerinnen und Redner ihrer Fraktion beim Präsidium ein und tragen zum reibungslosen Ablauf komplizierter Abstimmungen bei. Aktuell gibt es fünf Ordnerinnen und Ordner im Nationalrat, jeder Klub stellt eine Mandatarin bzw. einen Mandatar.
UMSETZUNG DES ASYL- UND MIGRATIONSPAKTS DER EU
Mit mehreren Gesetzespaketen will die Regierung den Asyl- und Migrationspakt der EU innerstaatlich implementieren. Dessen Ziel ist es, die Effizienz und Geschwindigkeit von Asylverfahren zu steigern, Migrationsströme besser zu steuern, Sekundärmigration einzudämmen und somit die nationalen Asyl- und Migrationssysteme nachhaltig zu entlasten. Neben dem sogenannten „Asyl- und Migrationspakt Anpassungsgesetz“ (AMPAG) gehören auch eine Novelle zum Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz und zum Ausländerbeschäftigungsgesetz sowie neue gesetzliche Bestimmungen betreffend die Obsorge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zum von der Regierung vorgelegten Umsetzungspaket.
Konkret sollen mit dem AMPAG etwa die Bestimmungen im Asylgesetz über die Unzulässigkeit von Anträgen adaptiert und die Kooperationspflichten von Antragstellerinnen und Antragstellern neu geregelt werden. Zudem ist vorgesehen, Sonderbestimmungen für das Asylverfahren an der EU-Außengrenze zu verankern sowie die Verfahren neu zu strukturieren, mit einer klareren Trennung zwischen der Festlegung des zuständigen Mitgliedstaats und dem eigentlichen Asylverfahren. Das bisherige Zulassungsverfahren soll entfallen und durch ein vorgelagertes Screening sowie einheitliche Verfahrensabläufe ersetzt werden. Für Fälle, in denen eine Rückführung aus Gründen des Schutzes von Leben oder vor unmenschlicher Behandlung unzulässig ist, wird ein eigener Aufenthaltstitel geschaffen. Begleitend erfolgen Anpassungen in weiteren Materiengesetzen, insbesondere im Bereich der Fremdenpolizei, der Grundversorgung und der Verfahrensorganisation, etwa im Hinblick auf Registrierung, Versorgung und Rückführung sowie den Schutz vulnerabler Personen.
Dass die Novelle zum Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) und zum Ausländerbeschäftigungsgesetz aus dem AMPAG ausgegliedert wurde, begründet die Regierung damit, dass deren Kundmachung einer Zustimmung der Länder bedarf und somit einen abweichenden legistischen Prozess erfordert. Eine zentrale Neuerung ist dabei die Überführung des Familiennachzugs aus dem Asylrecht in das Niederlassungsrecht, wo dieser künftig im Rahmen eines Quotensystems geregelt werden soll. Darüber hinaus werden unionsrechtliche Vorgaben für kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse umgesetzt.
NEUREGELUNG DER OBSORGE FÜR UNBEGLEITETE MINDERJÄHRIGE FLÜCHTLINGE
Ziel des sogenannten „Obsorge für unbegleitete Minderjährige-Gesetz“ (ObUM-G) ist es, die gesetzliche Vertretung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen künftig bereits ab dem Zeitpunkt ihres Antreffens im Bundesgebiet sicherzustellen. Demnach soll der jeweilige Kinder- und Jugendhilfeträger künftig kraft Gesetzes mit der Obsorge betraut werden, wodurch das bislang erforderliche Verfahren beim Pflegschaftsgericht entfällt und damit verbundene Verzögerungen vermieden werden. Die Vorlage sieht zudem vor, dass die zuständige Kinder- und Jugendhilfe eine erste Einschätzung zur Minderjährigkeit vornimmt. Bestehen Zweifel, soll ein gerichtliches Verfahren zur Klärung eingeleitet werden können. Bis zu einer Entscheidung ist laut Gesetzentwurf grundsätzlich von der Minderjährigkeit auszugehen.
Im Innenausschuss haben das AMPAG und die Novellierung des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes die Zustimmung der Koalitionsparteien erhalten. Den neuen Obsorgebestimmungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge stimmten – trotz gewisser Bedenken – auch die Grünen zu. Insgesamt kritisierten sie die Art der Umsetzung des EU-Asyl- und -Migrationspakts jedoch und äußerten menschenrechtliche Bedenken. Laut Innenminister Gerhard Karner werden mit dem Paket künftig etwa auch die Einrichtung von Rückkehrzentren in sicheren Drittstaaten, Wohnsitzauflagen und strengere Sanktionen im Rahmen der Grundversorgung ermöglicht. Zudem erwartet er sich beschleunigte Verfahren und eine „massive Entlastung der Systeme“ durch die Quotierung des Familiennachzugs.
Generell abgelehnt wird der europäische Asyl- und Migrationspakt von der FPÖ. Sie ortet einen „fatalen gemeinsamen Irrweg“ der EU-Länder und glaubt, dass irreguläre Massenmigration künftig einfach durch legale Migration ersetzt wird. Ein Entschließungsantrag der Freiheitlichen, mit dem eine Ablehnung des EU-Asyl- und Migrationspakts sowie „ein tatsächlicher und permanenter Asylstopp“ gefordert wird, fand im Innenausschuss aber keine Mehrheit und dürfte damit auch im Plenum abgelehnt werden. Er wird gemeinsam mit den drei Regierungsvorlagen verhandelt.
NEUE AUFGABEN FÜR DIE VOLKSANWALTSCHAFT
Ebenfalls der Umsetzung des Asyl- und Migrationspakts der EU dient eine von ÖVP, SPÖ und NEOS beantragte Verfassungsnovelle. Demnach soll die Volksanwaltschaft mit der Aufgabe betraut werden, die beschleunigten Grenzverfahren nach dem neuen Asylrecht in Bezug auf die Einhaltung von Grund- und Menschenrechten zu überwachen. Damit tragen die Koalitionsparteien der Vorgabe der EU nach einem unabhängigen Überwachungsmechanismus Rechnung. Laut EU-Verordnung müssen Drittstaatsangehörige, die unbefugt in die EU eingereist sind bzw. ohne Erfüllung der Einreisevoraussetzungen einen Asylantrag stellen, künftig an der EU-Außengrenze – in Österreich also vorrangig an Flughäfen – innerhalb von sieben Tagen einem umfassenden Screening unterzogen werden. Ziel ist es, möglichst rasch zu entscheiden, ob der oder die Betroffene einem Asyl- oder einem Rückkehrverfahren zuzuweisen ist, wobei auch längere Anhaltungen erlaubt sind. Die genauen Befugnisse der Volksanwaltschaft – inklusive unangekündigter Kontrollen vor Ort – werden im Volksanwaltschaftsgesetz geregelt. Mit dem Gesetzesantrag der Koalitionsparteien werden zudem die bereits bestehenden Kompetenzen der Volksanwaltschaft im Bereich der Heimopferrenten verfassungsgesetzlich neu geregelt.
Ob die nötige Zweidrittelmehrheit für den Gesetzesantrag zustande kommt, ist allerdings noch nicht gesichert. Die Grünen begrüßen das Vorhaben zwar grundsätzlich, forderten im Verfassungsausschuss aber noch Nachbesserungen in zwei Punkten. So sehen sie es etwa kritisch, dass es künftig möglich sein soll, der Volksanwaltschaft per einfachem Gesetz weitere Aufgaben zu übertragen. Zudem mahnten sie ausreichende Ressourcen für die Volksanwaltschaft zur Bewältigung der neuen Aufgabe ein. Keine Zustimmung zum Antrag ist aufgrund ihrer grundsätzlichen Ablehnung des Asyl- und Migrationspakts von der FPÖ zu erwarten.
STRENGERE WERBE- UND GEWINNVERBOTE BEI ORGANTRANSPLANTATIONEN
Mit den Stimmen aller Fraktionen hat der Gesundheitsausschuss eine Novelle zum Organtransplantationsgesetz ins Plenum geschickt. Die Vorlage umfasst rechtliche Klarstellungen sowie eine Verschärfung der Regelungen über Werbe- und Gewinnverbote. Damit sollen unlautere Geschäftspraktiken von sogenannten „Organtourismusunternehmen“ und Vermittlungsplattformen, die ihre Leistungen auch in Österreich über das Internet anbieten, unterbunden werden.
So wird in der Novelle explizit festgeschrieben, dass Werbungen für den Organverkauf im engeren Sinn sowie für Dienstleistungen im Zusammenhang mit einer auf Gewinn ausgerichteten Vermittlung von Organen nicht zulässig sind. Rechtsgeschäfte, die dagegen verstoßen, seien als nichtig zu betrachten. Bisher galt nur, dass Werbungen für den Bedarf an Organen oder deren Verfügbarkeit keine Bezugnahme auf finanziellen Gewinn oder vergleichbare Vorteile enthalten dürfen. Weiters wird festgelegt, dass nicht nur die Organe selbst, sondern auch deren Vermittlung kein Gegenstand von gewinnorientierten Rechtsgeschäften sein dürfen. Im Sinne der Rechtssicherheit wird überdies klargestellt, dass die wissenschaftliche Untersuchung bzw. Beforschung von ursprünglich für Transplantationszwecke entnommenen Organen, die nicht mehr verwendbar sind, zulässig ist.
FLUGGASTRECHTE
Vor dem Hintergrund stockender Verhandlungen auf EU-Ebene zur Änderung der Fluggastrechteverordnung sprechen sich die Koalitionsparteien in einem Entschließungsantrag für eine ausgewogene Weiterentwicklung der Bestimmungen aus. Die Verordnung legt insbesondere Ansprüche von Passagieren bei Nichtbeförderung, Flugannullierungen sowie erheblichen Verspätungen fest und sieht Ausgleichsleistungen abhängig von der Flugdistanz vor. Strittig ist vor allem, ab welcher Verspätung Fluggästen künftig Entschädigungen zustehen und wie hoch diese ausfallen sollen. Es müsse ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen Konsumentenschutz und der wirtschaftlichen Belastbarkeit der Luftfahrtunternehmen hergestellt werden, sind sich ÖVP, SPÖ und NEOS einig.
Im Konsumentenschutzausschuss erhielt der Entschließungsantrag nur die Zustimmung der Koalitionsparteien. FPÖ und Grünen befürchten massive Verschlechterungen für Konsumentinnen und Konsumenten, sollten die von der EU-Kommission vorgelegten Vorschläge umgesetzt werden. In diesem Sinn wendet sich die FPÖ in einem eigenen Entschließungsantrag gegen die geplante Reform. Der Rückbau bestehender Passagierrechte sei „absolut unverständlich und inakzeptabel“, heißt es in der Initiative, die im Ausschuss jedoch in der Minderheit blieb.
SICHERUNG DER FLUGHAFENSTANDORTE LINZ UND INNSBRUCK
Auf Initiative der FPÖ wird das Plenum außerdem über die Flughafenstandorte Linz und Innsbruck diskutieren. Verkehrsminister Peter Hanke müsse im Rahmen von Gesprächen mit allen Beteiligten eine Standortgarantie für den Flughafen Linz sowie eine Anbindungsgarantie durch Linienverbindungen zu internationalen Drehkreuzen erreichen, mahnen die Freiheitlichen, wobei sie insbesondere die Austrian Airlines in der Pflicht sehen. Auch um die Zukunft des Flughafens Innsbruck – laut FPÖ der wichtigste internationale Verkehrsflughafen im Westen Österreichs und eine tragende Säule für den Wirtschafts- und Tourismusstandort Tirol – machen sie sich Sorgen.
Im Verkehrsausschuss haben die beiden Entschließungsanträge der FPÖ keine Mehrheit erhalten. Die Koalitionsparteien griffen das Thema aber in einer eigenen Initiative auf, über die das Plenum ebenfalls abstimmen wird. Demnach spricht sich der Verkehrsausschuss mit breiter Mehrheit ausdrücklich dafür aus, die Bundesländerflughäfen – neben Linz und Innsbruck auch Graz, Klagenfurt und Salzburg – im Zuge der Überarbeitung der Luftfahrtstrategie zu stärken. Diese seien nicht nur bedeutende Verkehrsknotenpunkte für die jeweilige Region, sondern auch zentrale Elemente für die wirtschaftliche, touristische und gesellschaftliche Zukunftsfähigkeit der Bundesländer, sind FPÖ, ÖVP, SPÖ und NEOS überzeugt. Die Grünen sind hingegen skeptisch: Sie befürchten eine Abkehr von der bisherigen Linie, umweltschädliche Kurzstreckenflüge zurückzudrängen.
UMBENENNUNG DES KORALMTUNNELS
Auch mit der Forderung nach einer Umbenennung des Koralmtunnels in „Dr.-Jörg-Haider-Tunnel“ wird sich die FPÖ wohl nicht durchsetzen können. Ein entsprechender Antrag wurde im Verkehrsausschuss von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Begründet wird die Initiative von den Freiheitlichen mit den „außergewöhnlichen Verdiensten“, die der ehemalige Kärntner Landeshauptmann ihrer Meinung nach rund um die Entstehung, politische Durchsetzung und Realisierung des Tunnels erworben hat. Der Koralmtunnel verbindet Graz und Klagenfurt auf dem Schienenweg und wurde im Dezember 2025 eröffnet.
WAHRHEITSPFLICHT IM RECHNUNGSHOF-UNTERAUSSCHUSS
Beenden werden die Abgeordneten den Sitzungstag mit der Ersten Lesung von zwei FPÖ-Anträgen. Zum einen geht es den Freiheitlichen darum, die Oppositionsrechte im Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses zu stärken. Ein Viertel der Mitglieder des Unterausschusses soll demnach die Möglichkeit erhalten, Regierungsmitglieder, Sachverständige und andere Auskunftspersonen in den Unterausschuss zu laden. Gleichzeitig soll für Auskunftspersonen eine Wahrheitspflicht nach dem Strafgesetzbuch (StGB) – mit einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren Haft – eingeführt werden. Damit würden die Minderheitsrechte in sogenannten „kleinen Untersuchungsausschüssen“ an jene von Untersuchungsausschüssen angeglichen, argumentiert die FPÖ. Zudem weist sie darauf hin, dass die Regierungsparteien zuletzt bei der Überprüfung der Finanzierung von NGOs aus Steuermitteln die Ladung von Regierungsmitgliedern in den Unterausschuss verweigert hätten und damit von der bisherigen parlamentarischen Praxis abgewichen seien.
ERWEITERUNG DES ORF-TRANSPARENZBERICHTS
Zum anderen spricht sich die FPÖ dafür aus, den ORF-Transparenzbericht zu erweitern. Im Bericht würden nur Grundgehälter von gut verdienenden ORF-Mitarbeitern und -Mitarbeiterinnen offengelegt, während Prämien, Sonderzahlungen sowie Zusatz- und Betriebspensionen weiterhin „im Dunkeln bleiben“, kritisiert sie. Damit entstehe für die Öffentlichkeit ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Einkommensverhältnisse. Um die Transparenz zu erhöhen, will die FPÖ das ORF-Gesetz novellieren. Demnach sollen auch Prämien, Sonderzahlungen, Rückstellungen für Zusatz- bzw. Betriebspensionen und weitere Zuwendungen, die insgesamt 50.000 Ꞓ überschreiten, jeweils zugeordnet zur betreffenden Person, ausgewiesen werden müssen. (Fortsetzung TOP im Nationalrat) gs/mbu
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar. In der Mediathek finden Sie auch Fotos von Plenarsitzungen.
————————-
Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
www.parlament.gv.at/Parlamentskorrespondenz
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender