Erste Vorentscheidung beim EuGH zur S1-Lobauautobahn: VIRUS sieht Rechtsposition von Generalanwältin bestätigt
Erste Vorentscheidung beim EuGH zur S1-Lobauautobahn: VIRUS sieht Rechtsposition von Generalanwältin bestätigt
Laufende Versuche der Asfinag und des BMIMI, EuGH Verfahren zu torpedieren.
Wie die Umweltorganisation VIRUS mitteilt, hat im laufenden Vorabentscheidungsverfahren zur S1-Lobauautobahn die Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in den heute verlesenen Schlussanträgen die Rechstsposition der Projektgegner gestärkt. Sprecher Wolfgang Rehm. „Die Schlussanträge bestätigen bei allen drei Vorlagefragen die bisher bereits von der EU-Kommission und VIRUS erstatteten Vorbringen und dürfen somit in den Ausgangsverfahren zum Lobautunnel keine weiteren Bewilligungen erteilt werden. Es handelt sich um Empfehlungen. In der Mehrzahl der Fälle folgt der Gerichtshof jedoch den Schlussanträgen.“
Das Urteil des EuGH sei nach allgemeinen Erfahrungswerten einige Monate nach den Schlussanträgen, somit im Herbst zu erwarten. VIRUS weist allerdings darauf hin, dass bereits seit geraumer Zeit Versuche von Asfinag und dem Verkehrsminsterium laufen, mit dem Ziel das Verfahren zu torpedieren und das BVwG zur Zurückziehung des Antrages und zum Aus-der-Welt-Schaffen der für diese Staatsstellen unangenehmen Angelegenheit zu bewegen. „Die dabei angewendete Taktik ist es, den alten Pfusch der Nichtdurchführung einer Strategischen Umweltprüfung durch neuen Pfusch in Form eines mit maximaler Ergebnisunoffenheit und Überheblichkeit, die diesen Akteuren in Fleisch und Blut übergegangen sind durchgeführten so genannten Screenings zu heilen,“ kritisiert Rehm. So sei schlicht festgestellt worden, dass im Rahmen der Bundesstraßengesetz-Novellen 2006 und 2011 keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten gewesen wären, entgegen aller Evidenz, die sogar die dazu neu erstellten mangelhaften Asfinag-Berichte für solche Wirkungen liefern. Das Bundesverwaltungsgericht habe allerdings bisher glücklicherweise keine Wunscherfüllung betrieben, sondern zum Parteiengehör aufgerufen und eine Gerichtsverhandlung für Ende Juni angekündigt. Bedenklich findet Rehm, dass es offenbar Interventionsversuche von Republik Österreich und der Asfinag beim EuGH gegeben habe, dies in Form von in den Schlussanträgen erwähnten Mitteilungen die somit intransparent abseits der Geschäftsordnung des Gerichtshofes erfolgt seien. „Die Generalanwältin stellt jedenfalls fest, dass es Aufgabe des BVwG ist, zu prüfen, ob die Anforderungen der SUP-Richtlinie nachträglich erfüllt wurden und geht angesichts des Vorhabenscharakters von schwerwiegenden nachteiligen Umweltauswirkungen aus und äußert ihren Eindruck, dass weitere bezeichnete Prüfschritte erforderlich gewesen wären, die, wie die Beteiligten wissen, jedoch nicht Bestandteil der Heilungsversuche waren“, so Rehm abschließend.
Umweltorganisation VIRUS
Wolfgang Rehm
Telefon: 0699/12419913
E-Mail: virus.umweltbureau@wuk.at
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