Sozialausschuss gibt grünes Licht für Unterstützungsfonds für Alleinerziehende
Sozialausschuss gibt grünes Licht für Unterstützungsfonds für Alleinerziehende
Regierung will mit bis zu 35 Mio. € jährlich sozialen Notlagen vorbeugen
Der Sozialausschuss des Nationalrats hat heute grünes Licht für den von der Regierung geplanten Unterstützungsfonds für Alleinerziehende gegeben. Bis zu 35 Mio. Ꞓ jährlich sollen für die finanzielle Entlastung von Alleinerziehenden zur Verfügung stehen, die für ihre Kinder weder Unterhalt noch Unterhaltsvorschuss bekommen. Auch wenn die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen unzumutbar ist, etwa wenn ein Betretungsverbot gegenüber dem gewalttätigen Partner ausgesprochen wurde oder eine Frau wegen häuslicher Gewalt in ein Frauenhaus geflüchtet ist, soll der Fonds einspringen können. Ziel des Vorhabens ist es, soziale Notlagen zu beseitigen.
Angenommen wurde die Regierungsvorlage in Form eines gesamtändernden Abänderungsantrags, der diverse Präzisierungen bringt. Damit griffen die Abgeordneten Anregungen aus dem vom Sozialministerium durchgeführten Begutachtungsverfahren auf. Es handle sich um einen wichtigen Lückenschluss zur Unterstützung von vor allem alleinerziehenden Frauen, waren sich ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne mit Sozialministerin Korinna Schumann einig. Gegen das Vorhaben stimmte die FPÖ: Sie glaubt, dass vor allem ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger vom Fonds profitieren werden.
Vertagt hat der Sozialausschuss die Beratungen über einen FPÖ-Entschließungsantrag zum sogenannten „Wohnschirm“: Nach Ansicht von Abgeordneter Dagmar Belakowitsch braucht es auch hier mehr Transparenz in Bezug auf die Leistungsempfänger und Leistungsempfängerinnen.
UNTERSTÜTZUNGSFONDS FÜR ALLEINERZIEHENDE
Gemäß den Erläuterungen zur Regierungsvorlage (503 d.B.) geht das Sozialministerium von rund 12.400 Kindern und Jugendlichen aus, für die künftig eine Unterstützungsleistung gewährt wird. Konkret sollen betroffene Alleinerziehende für jedes Kind monatlich ca. 240 Ꞓ erhalten. Der Betrag orientiert sich am halben Richtsatz für pensionsberechtigte Halbwaisen (derzeit 481,23 Ꞓ) und soll grundsätzlich zwölfmal jährlich ausgezahlt werden. Für Halbwaisen, die keine Halbwaisenrente erhalten, sind zwei zusätzliche Monatsbeträge vorgesehen. Zudem kann von Gewalt betroffenen Frauen in besonderen Härtefällen eine ergänzende Starthilfe in Form einer Einmalzahlung von bis zu 4.000 Ꞓ gewährt werden. Hier rechnet das Sozialministerium mit 900 Fällen bis zum Jahr 2031. Auch eine allgemeine Härtefallklausel ist in der Regierungsvorlage verankert.
In Aussicht genommen sind Zuwendungen grundsätzlich bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes, wobei die Leistung alle zwölf Monate neu zu beantragen ist. Zudem müssen Umstände, die sich auf die Zuerkennung von Zuwendungen auswirken, innerhalb von 21 Tagen gemeldet werden. Ist ein Kind gerade dabei, eine Erstausbildung (Schule oder Lehre) abzuschließen, kann die Unterstützungsleistung um ein weiteres Jahr verlängert werden. Ein Bezug über das vollendete 18. Lebensjahr hinaus ist außerdem für nicht arbeitsfähige junge Erwachsene mit einer schweren geistigen oder körperlichen Behinderung möglich.
Als maßgebliche Einkommensgrenze für den Erhalt von Leistungen sieht der Gesetzesentwurf ein monatliches Nettoeinkommen von 2.768 Ꞓ vor, wobei dieser Betrag jährlich valorisiert werden soll. Die Familienbeihilfe und weitere Familienleistungen wie Kinderbetreuungsgeld und Kinderabsetzbetrag sind dabei nicht anzurechnen. An die österreichische Staatsbürgerschaft bzw. die Unionsbürgerschaft sind die geplanten Zuwendungen nicht geknüpft, auch alleinerziehende Flüchtlinge und in Österreich lebende Drittstaatsangehörige gehören – bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen – zum Begünstigtenkreis. Zur Behandlung von Beschwerden gegen abgelehnte Entscheidungen wird beim Sozialministerium eine Clearingstelle eingerichtet.
ABÄNDERUNGSANTRAG BRINGT DIVERSE PRÄZISIERUNGEN
Mit dem im Zuge der Ausschussberatungen eingebrachten Abänderungsantrag stellten die Koalitionsparteien unter anderem klar, dass zwar laufende Zuwendungen aus dem Fonds auf die Sozialhilfe angerechnet werden, nicht aber jene Einmalzahlungen, die von Gewalt betroffenen Frauen in Härtefällen gewährt werden können. Zudem wurde die Höhe dieser Starthilfe – bis zu 4.000 Ꞓ – direkt in das Gesetz aufgenommen sowie die für Leistungsbeziehende geltende Meldefrist für relevante Änderungen von 14 Tagen auf 21 Tage verlängert. Auch Auslandsaufenthalte müssen erst ab 21 Tagen gemeldet werden. Weitere Änderungen betreffen die Erweiterung der Aufgabe der Clearingstelle – sie soll nun auch im Falle von Rückforderungen angerufen werden können -, die Auskunftserteilung anderer Stellen zur Vermeidung unnötiger Bürokratie und die Einbringung von Anträgen durch die Kinder- und Jugendhilfeträger in Ausnahmefällen.
GESETZ SOLL AM 1. JULI 2026 IN KRAFT TRETEN
Begründet wird die Einrichtung des Fonds von der Regierung damit, dass Alleinerziehende und Kinder aus Alleinerziehenden-Haushalten – statistisch nachgewiesen – besonderen wirtschaftlichen und sozialen Belastungen ausgesetzt sind. Ist der Vater der Kinder beispielsweise nicht greifbar oder nicht leistungsfähig, etwa weil er krank ist oder sich ins Ausland abgesetzt hat, haben Betroffene auch keinen Anspruch auf einen Unterhaltsvorschuss. Ist der zweite Elternteil verstorben, steht Kindern außerdem nur dann eine Halbwaisenrente zu, wenn dieser vor dem Tod eine bestimmte Zahl von Versicherungszeiten erworben hat.
In Kraft treten soll das Gesetz mit 1. Juli 2026, für heuer rechnet Sozialministerin Korinna Schumann in diesem Sinn mit Kosten von 15,4 Mio. Ꞓ. Für die kommenden Jahre werden Ausgaben zwischen 29,85 Mio. Ꞓ im Jahr 2027 und 31,38 Mio. Ꞓ im Jahr 2030 erwartet. Sollten mit der geplanten Kindergrundsicherung gesonderte Unterstützungsleistungen für Alleinerziehende hinfällig werden, könnte der Fonds spätestens Ende Oktober 2030 auslaufen.
INTENSIVE VERHANDLUNGEN ÜBER KINDERGRUNDSICHERUNG
Sie freue sich sehr, dass der Unterstützungsfonds nun auf den Weg gebracht werde, sagte Sozialministerin Korinna Schumann im Ausschuss. Für sie ist es „ein ganz wesentlicher Schritt, um eine bestehende Versorgungslücke zu schließen.“ Vorwiegend würden Frauen vom Fonds profitieren.
Mit der Einmalzahlung von bis zu 4.000 Ꞓ wolle man Frauen erleichtern, aus einer Gewaltbeziehung herauszukommen, betonte Schumann. So sollen etwa Reparaturkosten für beschädigte Türen, die Wiederbeschaffung von Dokumenten oder eines Mobiltelefons sowie notwendige Einrichtungsgegenstände für eine neue Wohnung finanziert werden, wobei für höhere Ausgaben Schumann zufolge Rechnungen vorzulegen sein werden.
Abgewickelt werden sollen die Unterstützungsleistungen vom Sozialministeriumservice, wobei Schumann zufolge bereits entsprechende Vorarbeiten laufen. In diesem Sinn zeigte sich die Ministerin zuversichtlich, dass es möglich sein wird, wie vorgesehen am 1. Juli „zu starten“. Zuvor hatte SPÖ-Abgeordnete Barbara Teiber auf den „ambitionierten Zeitplan“ hingewiesen.
Von Grün-Abgeordneter Barbara Neßler auf die Kindergrundsicherung angesprochen, hielten sowohl Schumann als auch NEOS-Abgeordneter Johannes Gasser fest, dass intensive Verhandlungen laufen. Es gehe hier vor allem auch um Sachleistungen, hob Gasser hervor.
BREITE ZUSTIMMUNG ZU GESETZESVORHABEN
Bei den Abgeordneten stieß die Einrichtung des Fonds auf breite Zustimmung. So begrüßten unter anderem Verena Nussbaum (SPÖ) und August Wöginger (ÖVP) das Gesetzesvorhaben ausdrücklich. Es handle sich um eine wichtige Unterstützung für Alleinerziehende, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Lage befinden und wo der Vater nicht bekannt oder nicht leistungsfähig sei, betonte Wöginger. SPÖ-Abgeordnete Teiber bekräftigte, dass man sehr lange auf diesen „Lückenschluss“ gewartet habe.
Erfreut zeigten sich auch NEOS-Abgeordneter Gasser und Grünen-Abgeordnete Neßler. Er sei froh, „dass wir das Ganze ins Ziel bringen konnten“, erklärte Gasser, wobei er insbesondere auch die einmalige Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen hervorhob. Viele Frauen würden aufgrund wirtschaftlicher Abhängigkeiten oft nicht aus gewalttätigen Beziehung hinausfinden, gab er zu bedenken. Grünen-Abgeordnete Neßler bedauerte zwar, dass aufgrund der Einkommensgrenze nicht alle betroffenen Frauen profitieren würden, insgesamt gab es aber auch von ihr viel Lob.
FPÖ BEFÜRCHTET MISSBRAUCH
Als einzige Partei gegen den Gesetzesvorschlag stimmte die FPÖ. Sie glaubt, dass die Fondsmittel zu einem guten Teil ausländischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern zugutekommen werden, während man bei Leistungen für die „eigenen“ Familien „überall hineinschneit“, wie FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch ausführte. So müssten künftig auch Geringverdienende Arbeitslosenversicherungsbeiträge zahlen, die Familienbeihilfe würde weiterhin nicht valorisiert und beim Familienbonus komme es zu Kürzungen. Es sei „nicht logisch“, auf der einen Seite einen Fonds einzurichten und auf der anderen Seite Kürzungen vorzunehmen, meinte sie. Zudem befürchtet sie Missbrauch durch eine absichtliche Nichtnennung des Vaters. Das gehe in „die falsche Richtung“, so ihre Conclusio. Für Personen, die Sozialhilfe beziehen, handle es sich außerdem um ein „Nullsummenspiel“.
Ähnlich wie Belakowitsch argumentierten ihre Fraktionskollegen Peter Wurm, Andrea Michaela Schartel und Manuel Pfeifer. Während es für die Gewährung von Unterhaltsvorschuss strikte Regelungen gebe, würde der Bezieherkreis von Unterstützungsleistungen aus dem Alleinerziehenden-Fonds „auf die ganze Welt erweitert“, klagte Wurm und forderte, Sozialleistungen vorwiegend österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern zu gewähren. Die FPÖ wolle österreichischen Kindern helfen, bekräftigte er. Kritisch sieht die FPÖ auch, dass während des Bezugs von Fondsleistungen dreiwöchige Urlaube möglich sind – auch das zielt ihrer Ansicht nach auf ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ab.
SOZIALMINISTERIN SCHUMANN VERWEIST AUF STRENGE MELDE- UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN
Wenig Verständnis für die Bedenken der FPÖ zeigten die anderen Fraktionen. So wies Grünen-Abgeordnete Neßler etwa darauf hin, dass ein Großteil der Alleinerzieherinnen, die keinen Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss bekommen, Österreicherinnen sind. Zudem wiesen ÖVP-Abgeordneter Wöginger, SPÖ-Abgeordnete Teiber und NEOS-Abgeordneter Gasser darauf hin, dass es darum gehe, Kinder zu unterstützen, die in Österreich leben und voraussichtlich hier bleiben werden. Diese Kinder bräuchten dieselben Chancen wie andere, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, betonte Gasser. Laut Wöginger hat bereits ein Viertel der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich Migrationshintergrund.
Sozialministerin Schumann gab zu bedenken, dass es beispielsweise auch erkrankte Männer gebe, die nicht unterhaltsfähig seien. Auch in solchen Fällen würden Alleinerzieherinnen keinen Unterhalt bzw. keinen Unterhaltsvorschuss bekommen. Im Übrigen gebe es strenge Melde- und Mitwirkungspflichten, bekräftigte sie.
FPÖ FORDERT MEHR TRANSPARENZ BEIM „WOHNSCHIRM“
Die FPÖ forderte darüber hinaus in einem Entschließungsantrag (902/A(E)), das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichsgesetz umfassend zu evaluieren und in diesem Zusammenhang auch die Nationalitäten von Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfängern zu erheben und zu veröffentlichen. Es brauche volle Transparenz darüber, wem der „Wohnschirm“ und die Sachleistungen für Schülerinnen und Schüler aus Sozialhilfehaushalten zugutekommen, betont Abgeordnete Belakowitsch. Schließlich würden für diese Unterstützungsleistungen „in beträchtlichem Ausmaß“ Steuergelder fließen. Belakowitsch verweist in diesem Zusammenhang auf eine von der WU Wien durchgeführte Befragung zum „Wohnschirm“, der zufolge 8 bis 13 % der Unterstützungsleistungen an EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie 8 bis 14 % an Drittstaatsangehörige ausgezahlt wurden. Die Regierung wolle offenbar verschleiern, dass ein guter Teil der Leistungen an Personen mit nichtösterreichischer Staatsbürgerschaft gehe, mutmaßte Michael Oberlechner (FPÖ) im Ausschuss.
Eine Mehrheit bekam der Antrag nicht. Die Beratungen darüber wurden mit der Begründung vertagt, dass ohnehin eine umfassende Evaluierung des „Wohnschirms“ vorgesehen sei und dieser zudem 2029 auslaufen werde. (Fortsetzung Sozialausschuss) gs
————————-
Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
www.parlament.gv.at/Parlamentskorrespondenz
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender