Singvogelfang: OÖ Landesregierung will Urteil Landesverwaltungsgericht aushebeln
Singvogelfang: OÖ Landesregierung will Urteil Landesverwaltungsgericht aushebeln
Das Recht soll der Politik folgen, nicht die Politik dem Recht:diesem Kicklsager folgend ändert die Regierung die SingvogelfangVO, sodass alles erlaubt ist, was bisher verboten war
Am 3. Februar 2025 urteilte das OÖ Landesverwaltungsgericht, dass der Transport der gefangenen Vögel beim Singvogelfang im OÖ Salzkammergut nach dem Tierschutzrecht zu erfolgen hat. Am 25. Februar 2025 urteilte dasselbe Gericht, dass, neben vielen anderen rechtlichen Problemen beim Singvogelfang, das Aufhängen von lebenden Lockvögeln in Käfigen zum Fallenfang nach § 5 des Tierschutzgesetzes eine Tierquälerei darstellt und daher verboten ist. Die OÖ Landesregierung sagt nun öffentlich, dass sie diesen beiden Urteilen nicht zustimmt, und deshalb hat sie eine Reform des § 11 der OÖ Artenschutzverordnung in Begutachtung gegeben, in der diese Tierquälereien explizit erlaubt werden. Nach dem Artenschutzrecht. Nach dem Tierschutzrecht kann die OÖ Landesregierung ja nichts erlauben, weil die Kompetenz zum Tierschutz beim Bund liegt. Damit greift die OÖ Landesregierung einfach in die Kompetenz des Bundes ein und möchte eine tierquälerische Praxis erlauben, die nach dem Tierschutzgesetz verboten ist. Das ist verfassungswidrig!
VGT-Obperson DDr. Martin Balluch kommentiert: „Es ist allein schon bedenklich, dass sich eine Landesregierung nicht an Urteile ihrer Landesverwaltungsgerichte hält, sondern sie für nichtig erklärt – ganz nach dem Motto von FPÖ-Chef Kickl, dass das Recht der Politik zu folgen habe und nicht die Politik dem Recht. Aber dass eine Landesregierung einfach in die Kompetenzen der Bundesregierung eingreift und per Artenschutzverordnung eine Praxis für legal erklären will, die bereits nach dem Tierschutzgesetz verboten wurde, ist ein starkes Stück! Der Artenschutz handelt von der Erhaltung oder Gefährdung von Tierarten und nicht vom Tierleid individueller Tiere, wie der Tierschutz. Was artenschutzrechtlich unbedenklich ist, kann tierschutzrechtlich eine Tierquälerei sein. Dieses Vorgehen der Landesregierung ist also verfassungswidrig. Und es widerspricht dem Staatsziel Tierschutz. Weil dieses verbietet nach gängiger Rechtsansicht, bestehende Tierschutznormen zu nivellieren. Aber genau das will die OÖ Landesregierung erreichen.“
Und Balluch weiter: „Es ist erschütternd, wie sich die Landesregierung einfach über das Recht hinwegsetzt, offenbar in der Hoffnung, dass niemand im Namen der Tiere diesen Rechtsbruch vor Gericht bringen kann. Wir kennen das schon von den Abschussverordnungen zum Wolf. Auch da wird ganz offen Recht gebrochen, aber wo niemand klagen kann, da kann auch niemand richten. Dass sich Landesregierungen hier wie autoritäre Regime über das Gesetz stellen, darf nicht geduldet werden. Das höhlt den Rechtsstaat aus, auch wenn es sich ‚nur‘ um Tiere handelt!“
VGT – VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN
DDr. Martin Balluch
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