Aktuelle IMAS-Umfrage zeigt: Österreich vertraut seinen Hebammen, doch der neue elektronische Eltern-Kind-Pass bremst sie aus

Aktuelle IMAS-Umfrage zeigt: Österreich vertraut seinen Hebammen, doch der neue elektronische Eltern-Kind-Pass bremst sie aus

WEITERHIN KEINE WAHLFREIHEIT IN DER SCHWANGERENVORSORGE: DER NEUE ELEKTRONISCHE ELTERN-KIND-PASS (EEKP) BREMST HEBAMMEN AUS GEGEN DAS INTERESSE DER ÖSTERREICHER:INNEN, WIE EINE AKTUELLE IMAS-UMFRAGE ZEIGT. KASSENPRAXEN FÜR GYNÄKOLOGIE UND GEBURTSHILFE SIND RAR, DIE ERFORDERLICHEN UNTERSUCHUNGEN SOLLEN DENNOCH AUCH KÜNFTIG DEN FACHÄRZT:INNEN VORBEHALTEN BLEIBEN, OBWOHL AUSREICHEND QUALIFIZIERTE HEBAMMEN FÜR DIE SCHWANGERENVORSORGE ZUR VERFÜGUNG STEHEN. HEBAMMEN FORDERN JETZT DIE WAHLFREIHEIT FÜR SCHWANGERE BEI VORSORGEUNTERSUCHUNGEN UND EINE VERBINDLICHE HEBAMMENBERATUNG IM EEKP.

Eine aktuelle repräsentative IMAS-Umfrage zeigt ein außergewöhnlich positives Bild der Hebammen in Österreich: 92 Prozent der Bevölkerung kennen die Berufsbezeichnung, rund neun von zehn schreiben Hebammen eine hohe Bedeutung für Gesellschaft und Mütter zu. Gleichzeitig sehen die Menschen Hebammen mehrheitlich als die am besten geeignete Berufsgruppe in allen zentralen Phasen rund um die Geburt, von der Schwangerschaft über das Wochenbett bis zur Stillzeit. Dazu LISA RAKOS, PRÄSIDENTIN DES ÖSTERREICHISCHEN HEBAMMENGREMIUMS: _„_Dass wir Hebammen die Berufsgruppe sind, die dafür qualifiziert ist, Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit zu begleiten mag in der Politik noch nicht angekommen sein, der Bevölkerung sind unsere Kompetenzen eindeutig bewusst, wie diese Umfrage deutlich zeigt. Wenn sie wählen könnten, würden vermutlich viele Frauen in der Schwangerschaft ihre Untersuchungen nicht nur beim Gynäkologen oder der Gynäkologin, sondern auch bei der Hebamme machen. Genau deshalb ist es aus Sicht des Österreichischen Hebammengremiums unverständlich, dass Hebammen im geplanten elektronischen Eltern-Kind-Pass zwar eine freiwillige Schwangerenberatung anbieten können, die klassischen Vorsorgeuntersuchungen aber nach wie vor den Fachärzt*innen vorbehalten bleiben._“_

Dabei zeigen die aktuellen IMAS-Zahlen klar auf: Die Menschen in Österreich sehen Hebammen nicht nur bei der Geburt, sondern auch in der Schwangerenvorsorge als zentrale Ansprechpersonen. 51 Prozent der Bevölkerung, also mehr als jede:r zweite Österreicher:in, hält Hebammen für die am besten geeignete Berufsgruppe in der Schwangerenvorsorge. Für die Betreuung während der Geburt und nach der Geburt sind es jeweils rund zwei Drittel, für die Stillberatung sogar rund drei Viertel. Diese Ergebnisse stehen in deutlichem Widerspruch zu einer Systemlogik, die Hebammen im elektronischen Eltern-Kind-Pass die Durchführung der Schwangerenvorsorge fast unmöglich macht, weil laut aktuellem Verordnungsentwurf Hebammen dort ihre Untersuchungsergebnisse nicht dokumentieren dürfen. Wer Leistungen erbringt, muss sie auch schriftlich festhalten und transparent machen können. Alles andere schafft Versorgungsbrüche, Rechtsunsicherheit, gefährdet die Qualität der Vorsorge und letztendlich die Patient:innensicherheit.

HEBAMMEN HABEN EIN ENORMES GESELLSCHAFTLICHES VERTRAUEN.

Die Bevölkerung sieht Hebammen als medizinisch kompetente Fachpersonen. Die Durchschnittsnote liegt bei 1,5 auf einer fünfteiligen Skala, wobei 1 „sehr wichtig“ bedeutet. Mehr als zwei Drittel der Befragten schreiben Hebammen die Eigenschaften „Expertin für Schwangerschaft“, „medizinisch und fachlich kompetent“ sowie „verantwortungsbewusst und sorgfältig“ in höchstem Ausmaß zu. Hebammen werden in allen Phasen rund um die Geburt als besonders geeignet gesehen. Rund drei Viertel der Bevölkerung sehen Hebammen als am besten geeignet für Stillberatung. Jeweils rund zwei Drittel sehen sie als am besten geeignet für die Betreuung während und nach der Geburt. Besonders relevant für die aktuelle Diskussion: 51 Prozent halten Hebammen auch in der Schwangerenvorsorge für die am besten geeignete Berufsgruppe. „Unser Gesundheitssystem kann es sich nicht leisten, eine gesunde Schwangere in einer normalen Schwangerschaft zehn Mal zu Fachärzt:innen zu schicken; genau dafür sind Hebammen ausgebildet“, so RAKOS.

DIE FORDERUNGEN DES ÖSTERREICHISCHEN HEBAMMENGREMIUMS

Schwangere sollen eine Wahlfreiheit haben. Hebammen sollen ebenso wie Gynäkolog:innen Schwangerschaftsvorsorge durchführen und im eEKP dokumentieren dürfen. Das Kinderbetreuungsgeld für die im eEKP vorgesehenen Untersuchungen sollte unabhängig von der durchführenden Berufsgruppe ausbezahlt werden. Und es braucht eine verbindliche Hebammenberatung. Die Hebammenberatung soll fixer Bestandteil des Eltern-Kind-Pass-Programms werden und ebenso an den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes gekoppelt sein.

Zusammenfassend erklärt LISA RAKOS: „Während die österreichische Bevölkerung Hebammen ein außergewöhnlich hohes Maß an Kompetenz und Bedeutung zuschreibt, droht die geplante Ausgestaltung des elektronischen Eltern-Kind-Passes ihre praktische Rolle in der Schwangerenvorsorge zu schwächen. Aus Sicht des Österreichischen Hebammengremiums entsteht damit eine gefährliche Lücke zwischen gesellschaftlicher Anerkennung und systemischer Umsetzung. Ein moderner elektronischer Eltern-Kind-Pass darf Hebammen nicht aus der Vorsorge drängen, sondern muss ihre Expertise dort sichtbar und dokumentierbar machen, wo sie für Frauen und Familien den größten Nutzen bringt.“

FACTBOX

Österreichs Gesundheitswesen steht unter Druck: Ein großer Mangel an Kassenpraxen für Gynäkologie und Geburtshilfe, lange Wartezeiten auf Arzttermine, teure Arzthonorare und überlastete Strukturen betreffen auch die Schwangerenvorsorge. Gleichzeitig sind in Österreich mehr als 100 fertig ausgebildete Hebammen arbeitslos, obwohl sie einen wichtigen Beitrag zur Entlastung des Systems leisten könnten.

DER ELEKTRONISCHE ELTERN-KIND-PASS

Mit der Reform des elektronischen Eltern-Kind-Passes (eEKP) sollte die Rolle der Hebammen ursprünglich gestärkt werden. Geplant waren unter anderem zwei Hebammenberatungen, eine davongekoppelt an den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes. Dies wurde jedoch nicht in das endgültige Untersuchungsprogramm aufgenommen. Auch bei den verbindlichen Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen bleiben Hebammen weiterhin außen vor: Diese müssen laut aktueller Regelung von Gynäkolog:innen durchgeführt werden, obwohl Hebammen für diese Vorsorgeleistungen ausgebildet sind.

DIE ZENTRALE HÜRDE

Hebammen sollen im eEKP im Bereich der Schwangerenvorsorge lediglich Leserechte erhalten, aber keine entsprechenden Schreibrechte. Sie können damit Informationen einsehen, eigene Untersuchungen, Befunde oder Leistungen jedoch nicht dokumentieren. Das führt zu Doppelgleisigkeiten: Schwangere müssen zusätzlich eine gynäkologische Ordination aufsuchen, damit Leistungen im System erfasst werden und der Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld gesichert bleibt. Die Folgen sind zusätzliche Wege und Belastungen für Schwangere, unnötige Mehrbelastung von Gynäkolog:innen und Krankenhäuser, fehlende Dokumentation hebammengeleiteter Vorsorge im eEKP, mögliche Lücken in der Patient:innensicherheit und ungenutztes Potenzial einer fertig ausgebildeten Gesundheitsberufsgruppe.

INTERNATIONALER VERGLEICH

In vielen europäischen Ländern sind Hebammen regulärer Bestandteil der Schwangerschaftsvorsorge, etwa in Deutschland, Großbritannien, Dänemark oder Finnland. Dort übernehmen Hebammen bei unkomplizierten Schwangerschaften zentrale Vorsorgeleistungen eigenständig oder in Zusammenarbeit mit Ärzt:innen.

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Elisabeth Strasser
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