Budget 2027/28 der Volksanwaltschaft im Budgetausschuss beraten

Budget 2027/28 der Volksanwaltschaft im Budgetausschuss beraten

Abgeordnete diskutieren Budget, Personal und neue Aufgaben der Volksanwaltschaft

Das Budget der Volksanwaltschaft für 2027 und 2028 stand heute im Budgetausschuss des Nationalrats zur Debatte (494 d.B., 495 d.B.). Für die Volksanwaltschaft (UG 05) sind im Doppelbudget weitgehend stabile bis leicht steigende Auszahlungen budgetiert. Ausgehend von den Auszahlungen im Jahr 2025 von 16,1 Mio. Ꞓ, steigen die budgetierten Auszahlungen bis 2028 auf 16,8 Mio. Ꞓ. Ab dem Jahr 2027 sind im Personalplan unverändert 90 Planstellen vorgesehen, nachdem die Anzahl im Jahr 2026 um drei Stellen reduziert wurde, so die Analyse des Budgetdiensts. Die geringfügigen Einzahlungen von 0,1 Mio. Ꞓ für 2027 und 2028 betreffen insbesondere Pensionssicherungsbeiträge.

Eine neue Aufgabe der Volksanwaltschaft ist ihre Funktion als unabhängige Überwachungsstelle gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS). Die Fragen der Abgeordneten an Volksanwalt Christoph Luisser, Volksanwältin Gaby Schwarz und Volksanwalt Bernhard Achitz befassten sich dabei vor allem mit der Budget- und Personalentwicklung, den Auswirkungen neuer Aufgaben wie der Überwachung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems sowie mit Fragen der Arbeitsbelastung, Organisationsstruktur und präventiven Menschenrechtskontrolle. Die Bundesfinanzrahmen 2027-2030 und 2028-2031 wurden mitverhandelt (496 d.B. und Zu 496 d.B.).

VOLKSANWALTSCHAFT: 2027 AUSZAHLUNGEN VON 16,6 MIO. Ꞓ GEPLANT

Für die Volksanwaltschaft sind im Finanzjahr 2027 Auszahlungen in der Höhe von 16,6 Mio. Ꞓ vorgesehen. Für 2028 ist eine leichte Steigerung auf 16,75 Mio. Ꞓ geplant. Damit steigen die Auszahlungen deutlich schwächer als das nominelle BIP und die Verbraucherpreise, hält der Budgetdienst in seiner Analyse dazu fest. Mit den Budgetentwürfen 2027 und 2028 wurden die Auszahlungsobergrenzen in den Finanzrahmen 2027-2030 sowie 2028-2031 jedoch um 0,6 Mio. Ꞓ bzw. 0,8 Mio. Ꞓ angehoben. Etwa zwei Drittel der Auszahlungen betreffen Personal. Im Vergleich zu den Planzahlen 2026 steigen die dafür veranschlagten Auszahlungen im 2027 um 10,5 % auf 11,1 Mio. Ꞓ. Dieser Anstieg wird vom Budgetdienst durch den zu niedrigen Voranschlagswert 2026 erklärt. Im Vergleich zum Erfolg 2025 beträgt der Anstieg bis 2027 nur 3,8 %, so die Analyse. Für das Jahr 2028 ist ein geringerer Anstieg von 1,0 % budgetiert, welcher dem Gehaltsabschluss für den Öffentlichen Dienst entspricht. Eingespart werde auch bei den Verwaltungspraktikantinnen und Praktikanten, die auf eine Person reduziert werden, so Luisser zu Christian Lausch (FPÖ).

Mehraufwand entsteht bei Personal- und Sachausgaben im Zusammenhang mit der nationalen Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems. In Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems müssen Drittstaatsangehörige, die unbefugt in die EU eingereist sind bzw. ohne Erfüllung der Einreisevoraussetzungen einen Asylantrag stellen, künftig an der EU-Außengrenze – in Österreich also vorrangig an Flughäfen – innerhalb von sieben Tagen überprüft werden. Die Volksanwaltschaft soll dabei die Einhaltung der Grundrechte bzw. weiterer unions- und völkerrechtlicher Vorgaben überwachen sowie die Untersuchung mutmaßlicher Verstöße sicherstellen.

Trotz steigender Anforderungen soll der Personalstand mit 90 Planstellen über den gesamten Zeitraum konstant bleiben. Ein wesentlicher Schwerpunkt im kommenden Doppelbudget liegt auf der internationalen Zusammenarbeit: So wird die Volksanwaltschaft 2027 ein Boardmeeting des International Ombudsman Institutes (IOI) in Wien ausrichten und 2028 die vierjährliche IOI-Generalversammlung sowie die Weltkonferenz abhalten. Alle Anfragen der Bürgerinnen und Bürger können in einer angemessenen Zeit bewältigt werden, sagte der Volksanwalt Luisser zu Elisabeth Heiß (FPÖ).

6.085 BESCHWERDEN AUSSERHALB DES PRÜFUNGSAUFTRAGS

Im Jahr 2025 wandten sich 23.122 (2024: 23.955) Menschen mit Anliegen an die Volksanwaltschaft. Beschwerden können persönlich, telefonisch oder schriftlich eingebracht werden. In 17.037 dieser Fälle war die Volksanwaltschaft zuständig. In 12.078 Fällen (2024: 10.852) wurde ein formelles Prüfverfahren eingeleitet, bei den anderen 4.959 Beschwerden gab es keine hinreichenden Anhaltspunkte für einen Missstand in der Verwaltung oder das behördliche Verfahren war noch nicht abgeschlossen. In 6.085 Fällen lag die Beschwerde außerhalb des Prüfungsauftrags, erklärte Volksanwalt Luisser auf die Frage von Abgeordnetem Christian Lausch (FPÖ). Auch Fragen außerhalb des Prüfauftrags werden abgearbeitet, hielt der Volksanwalt fest, es handle sich aber um weniger Aufwand.

Insbesondere bei Fällen zu Heimopferrenten gebe es keinen Rückstand in der Bearbeitung, sagte Achitz zu Rudolf Silvan (SPÖ). Der Andrang der Fälle gehe weniger rasch zurück als prognostiziert. Eine von Silvan angesprochene Ausweitung der Prüfkompetenzen der Volksanwaltschaft hielt Achitz analog zum Rechnungshof für sinnvoll. Budgetäre Auswirkungen wären dadurch in „überschaubarem Ausmaß gegeben“.

FRAGEN ZU NEUEN ZIELGRUPPEN, FRAUEN UND PRÄVENTIVER MENSCHENRECHTSKONTROLLE

Die Volksanwaltschaft sei bestrebt, verstärkt neue Zielgruppen, vor allem auch jüngere Menschen und insbesondere Frauen, anzusprechen, führte Volksanwältin Schwarz gegenüber Martina Diesner-Wais (ÖVP) aus. Jede Frau, die sich an uns wendet, wird von uns aufgenommen, machte die Volksanwältin Frauen Mut, die Stimme zu erheben. Innerhalb der Volksanwaltschaft sei der Frauenanteil unter den Beschäftigten sehr hoch.

Die SPÖ richtete ihre Fragen zum Budget der Volksanwaltschaft an Volksanwalt Achitz. Dieser erläuterte: Der Voranschlag steigt, da die Personalkosten in den vorigen Budgetplanungen zu niedrig gewesen sind. Rücklagenentnahmen seien geplant. Derzeit gebe es keine weiteren Spielräume für besondere Investitionen oder Vorhaben, unterstrich Achitz. Die Volksanwaltschaft sei aufgrund ihres A-Status als Nationale Menschenrechtsinstitution bei der Global Alliance of National Human Rights Institutions (GANHRI-Status) verpflichtet, enge Beziehungen zur Zivilgesellschaft zu pflegen, erfuhr Bernhard Höfler (SPÖ).

Pia Maria Wieninger (SPÖ) interessierte sich für die Wirkungsziele, die präventive Menschenrechtskontrolle, Schwerpunktprüfungen und besondere Herausforderungen durch Sparmaßnahmen. Achitz ging darauf ein, dass die Besuche der Volksanwaltschaft in Institutionen kontinuierlich zurückgehen und dies auf budgetäre Gründe zurückzuführen sei. Bei der präventiven Menschenrechtskontrolle gelte es den Überblick über Wohngemeinschaften für Jugendliche zu behalten, da diese im Unterschied zu Alten- und Pflegeheimen weniger konstant seien. Die Volksanwaltschaft sollte von den Behörden informiert werden, wenn diese öffnen oder schließen, wobei die Volksanwaltschaft die Behörden immer wieder daran erinnern müsse, dies zu tun.

ABGEORDNETE THEMATISIEREN KOMMISSIONEN, SACHKOSTEN UND KÜNSTLICHE INTELLIGENZ

Lisa Aldali (NEOS) interessierte sich für die dafür erforderlichen zusätzlichen Ressourcen sowie die Strukturierung der Kommission innerhalb der Volksanwaltschaft. Das Ausmaß des Endausbaus sei noch nicht klar, hielt Luisser fest, man habe sich derzeit auf eine zusätzliche Bereichsleiterin geeinigt. Der Auswahlprozess sei bereits abgeschlossen, es gebe aber noch keinen formellen Beschluss dazu. Im Justiz- und Strafvollzug wenden sich überwiegend Männer an die Volksanwaltschaft, sagte Schwarz zu Aldali. Junge Menschen sollen verstärkt durch Social Media angesprochen werden.

Für die Grünen thematisierte Olga Voglauer die Neuausschreibung von Kommissionsmitgliedern sowie Sachkosten und erfragte mögliche Synergieeffekte. Achitz ging eher davon aus, dass die Volksanwaltschaft Kompetenzen ausweiten müsse. Synergieeffekte würden innerhalb der Kommissionen genutzt indem etwa Fachkräfte kommissionsübergreifend eingesetzt werden.

Laut Achitz macht die künstliche Intelligenz derzeit „sehr viel zusätzliche Arbeit“, da viele Beschwerden mit KI formuliert würden. Dadurch seien die Fragestellungen juristisch sehr kompliziert, es gehe aber teilweise am Problem vorbei. Die Volksanwaltschaft will sehr ernsthaft prüfen, wo sie die KI zur Entlastung einsetzen könne. (Fortsetzung Budgetausschuss) gla

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen.

Details zu den Budgets 2027 und 2028, den Änderungen gegenüber den Vorjahren sowie der Entwicklung des laufenden Budgetvollzugs bietet das interaktive Visualisierungstool des Budgetdiensts. Dort erhalten Sie einen raschen und transparenten Überblick über relevante Budgetdaten. Eine Lesehilfe zu den Budgetunterlagen 2027 und 2028 dient der Orientierung und dem besseren Verständnis der umfangreichen Unterlagen. Sie enthält auch den Zeitplan für die Verhandlungen der einzelnen Kapitel.

Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.

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