Ferienjob oder billige Arbeitskraft? Der ÖGB warnt vor Sommer-Abzocke

Ferienjob oder billige Arbeitskraft? Der ÖGB warnt vor Sommer-Abzocke

Falsche Einstufungen, zu wenig Lohn oder unbezahlte Überstunden sind keine Seltenheit. Der ÖGB zeigt, worauf junge Beschäftigte achten müssen

Für viele Jugendliche beginnt mit den Sommerferien der erste Job – und damit oft auch der erste Kontakt mit dem Arbeitsrecht. Doch nicht jeder Betrieb spielt fair. Immer wieder werden Ferienjobs als Praktika verkauft, junge Arbeitnehmer:innen zu schlecht bezahlt oder ihre Rechte einfach ignoriert.

„Viele junge Menschen wissen gar nicht, dass sie Anspruch auf deutlich mehr Geld haben. Manche Betriebe spekulieren genau darauf. Wer arbeitet, hat Anspruch auf faire Bezahlung nach Kollektivvertrag – und nicht auf faule Ausreden“, sagt Martin Müller, ÖGB-Arbeitsrechtsexperte.

PRAKTIKUM IST NICHT GLEICH PRAKTIKUM

Der häufigste Fehler: Ein Praktikum steht im Vertrag, tatsächlich wird aber ganz normal gearbeitet.

„Wer dieselbe Arbeit macht wie die Kolleg:innen im Betrieb, ist keine billige Praktikantin oder billiger Praktikant. Dann gelten auch dieselben arbeitsrechtlichen Regeln – inklusive Bezahlung nach Kollektivvertrag“, stellt Müller klar.

Besonders wichtig: Auch wenn der Ferienjob oder das Praktikum längst vorbei ist, können zu wenig bezahlter Lohn oder zu niedriges Gehalt und andere Verstöße noch eingefordert werden.

FERIENJOB BEDEUTET: VOLLES ARBEITSRECHT

Ein Ferienjob ist ein befristetes Dienstverhältnis. Das bedeutet:

* Bezahlung nach Kollektivvertrag
* Anmeldung bei der Sozialversicherung
* anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld
* Anspruch auf bezahlten Urlaub bzw. Urlaubsersatzleistung
* Bezahlung von Überstunden, wenn sie zulässig sind

„Der Lohnzettel ist kein Stück Papier für die Schublade. Wer ihn kontrolliert, merkt oft erst, ob alles korrekt abgerechnet wurde“, so Müller.

JUGENDLICHE SIND KEINE ARBEITSMASCHINEN

Gerade im Sommer, wenn viele Beschäftigte auf Urlaub sind, werden Ferialarbeitende oft als Ersatz eingesetzt.

„Jugendliche dürfen grundsätzlich nicht mehr als acht Stunden täglich und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Überstunden sind für Minderjährige grundsätzlich nicht erlaubt. Wer trotzdem dazu gedrängt wird, sollte sich Hilfe holen“, betont Müller.

KAFFEE KOCHEN IST KEINE AUSBILDUNG

Pflichtpraktika sollen Wissen vermitteln – nicht Personallücken stopfen.

„Wer den ganzen Sommer Kaffee kocht, kopiert oder einfache Hilfsarbeiten erledigt, lernt keinen Beruf. Ein Praktikum ist Ausbildung, kein Billigjob“, sagt Müller.

Auch sogenannte freiwillige Praktika sind in vielen Fällen ganz normale Arbeitsverhältnisse und müssen entsprechend bezahlt werden.

IM ZWEIFEL NACHFRAGEN

Wer unsicher ist, ob alles korrekt läuft, sollte sich rechtzeitig informieren. Der ÖGB und die Arbeiterkammern beraten kostenlos zu Ferienjobs, Praktika, Arbeitszeiten und Bezahlung.

MEHR INFORMATIONEN GIBT ES UNTER WWW.OEGB.AT/FERIENJOB.
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barbara.kasper@oegb.at
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