Vorarlberg: Umweltorganisationen warnen vor Abbau von Kontrolle und Rechtsschutz

Vorarlberg: Umweltorganisationen warnen vor Abbau von Kontrolle und Rechtsschutz

Novelle würde schädliche Eingriffe in Vorarlbergs Natur erleichtern und Naturschutzanwaltschaft massiv schwächen – WWF, Naturschutzbund, BirdLife und ÖKOBÜRO fordern Überarbeitung

Die Umweltschutzorganisationen WWF, Naturschutzbund, BirdLife und ÖKOBÜRO warnen in einem gemeinsamen Appell vor einem „weitreichenden Rückbau des Naturschutzes“ in Vorarlberg. Die von der Landesregierung angekündigte Novelle des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung soll zahlreiche Vorhaben von Bewilligungspflichten ausnehmen, Schwellenwerte deutlich anheben und die Rechte der Naturschutzanwaltschaft stark einschränken. „Das ist ein schwerer Einschnitt in jene fachliche Kontrolle, die Natur, Landschaft und Bevölkerung vor irreversiblen Eingriffen schützt“, sagt der Umweltjurist und ÖKOBÜRO-Geschäftsführer Gregor Schamschula.

Durch die geplante Beschränkung der Naturschutzanwaltschaft auf EU-rechtlich zwingende Fälle würden große Teile des Vorarlberger Naturraums aus der wirksamen Kontrolle herausfallen. Betroffen wären etwa sensible Lebensräume außerhalb von Natura-2000-Gebieten, darunter Gewässer, Auwälder, Magerwiesen, Moore, Quellen und andere wertvolle Landschaftsräume. Gerade dort entscheidet frühe fachliche Prüfung oft darüber, ob Projekte naturverträglich angepasst werden können.

Die Umweltorganisationen weisen zugleich die Begründung für den Eingriff zurück. Die Vorarlberger Naturschutzanwaltschaft erhebt im Schnitt nur drei bis vier Beschwerden pro Jahr und das nur in den kritischsten Fällen. Der behauptete Reformdruck steht somit in keinem Verhältnis zur geplanten Schwächung dieser unabhängigen Kontrollinstanz. In der Praxis verbessert die Naturschutzanwaltschaft viele Projekte durch fachliche Stellungnahmen und frühzeitige Konfliktlösung.

„Vorarlberg sollte Rechtsschutzlücken schließen, statt neue zu schaffen. Eine Beschränkung der Beteiligungs- und Beschwerderechte auf unionsrechtliche Mindestfälle ist mit der Aarhus-Konvention unvereinbar. Ein derartiges Vorgehen schwächt die Umwelt, erhöht das Prozessrisiko und kann Verfahren genau dort verlängern, wo die Landesregierung Beschleunigung verspricht“, sagt Schamschula.

Auch für Unternehmen droht die Novelle neue Unsicherheit zu schaffen. Werden Einwände aus dem Verwaltungsverfahren gedrängt, verlagern sich Konflikte später zu Gerichten. Das erhöht das Risiko aufgehobener Bescheide, längerer Verfahren und zusätzlicher Rechts- und Planungsunsicherheit. Rasche und tragfähige Entscheidungen brauchen frühe fachliche Klärung, nachvollziehbare Verfahren und unabhängige Kontrolle.

GEMEINSAM FORDERN DER WWF, DER NATURSCHUTZBUND, BIRDLIFE UND ÖKOBÜRO DIE LANDESREGIERUNG AUF, DIE GEPLANTE EINSCHRÄNKUNG DER NATURSCHUTZANWALTSCHAFT ZURÜCKZUNEHMEN, BEWILLIGUNGSPFLICHTEN FÜR SENSIBLE EINGRIFFE ZU ERHALTEN UND DEN ENTWURF GRUNDLEGEND ZU ÜBERARBEITEN. Rechtssichere Verfahren, intakte Natur und vorausschauende Planung stärken den Lebens- und Wirtschaftsraum Vorarlberg langfristig, betont die Umwelt- und Naturschutz-Allianz.

ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung
Mag. Gregor Schamschula
Telefon: 0699 10 65 63 03
E-Mail: gregor.schamschula@oekobuero.at

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