EQS-News: Kontron AG: Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen Aktionären, das Pflichtangebot der Ennoconn Corporation nicht anzunehmen
EQS-News: Kontron AG: Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen Aktionären, das Pflichtangebot der Ennoconn Corporation nicht anzunehmen
EQS-News: Kontron AG / Schlagwort(e): Stellungnahme
Kontron AG: Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen Aktionären, das
Pflichtangebot der Ennoconn Corporation nicht anzunehmen
08.07.2026 / 18:03 CET/CEST
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
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• Gemeinsame Stellungnahme veröffentlicht
• Der Vorstand und der Übernahmeausschuss des Aufsichtsrats raten
Aktionären der Kontron AG insbesondere aufgrund des aus ihrer Sicht
unangemessenen Angebotspreises von einer Annahme ab
• Der Angebotspreis von EUR 23,50 je Kontron-Aktie ist nach Auffassung
von Vorstand und Übernahmeausschuss des Aufsichtsrats finanziell nicht
angemessen und liegt deutlich unter den zuletzt veröffentlichten
Analystenkurszielen
Linz, 8. Juli 2026 – Der Vorstand und der im Auftrag des Aufsichtsrats
handelnde Übernahmeausschuss haben heute ihre gemeinsame begründete
Stellungnahme gemäß § 27 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz zum
Pflichtangebot der Ennoconn Corporation an die Aktionäre der Kontron AG
veröffentlicht.
Nach sorgfältiger Prüfung der am 29. Juni 2026 veröffentlichten
Angebotsunterlage empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat den Aktionären der
Kontron AG, das Pflichtangebot der Ennoconn Corporation nicht anzunehmen.
Für eine Annahme des Pflichtangebots könnte sprechen, dass der Vollzug des
Pflichtangebots voraussichtlich zu einer Verringerung des Streubesitzes
der Kontron-Aktien führen wird. Zudem könnte Ennoconn Corporation nach
Vollzug des Angebots über eine höhere Stimmrechtsmehrheit in der
Hauptversammlung der Kontron AG verfügen und bestimmte
gesellschaftsrechtliche Maßnahmen leichter als bisher beschließen. Darüber
hinaus können individuelle Gründe und steuerliche Erwägungen für eine
Annahme des Angebots sprechen.
Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen den Aktionären der Kontron AG
gleichwohl, das Angebot nicht anzunehmen, sofern nicht besondere Umstände
dafürsprechen. Maßgeblich hierfür ist insbesondere, dass der Angebotspreis
nach ihrer Auffassung den finanziellen Wert und die strategischen
Perspektiven der Kontron AG nicht angemessen widerspiegelt:
• Der Angebotspreis von EUR 23,50 je Kontron-Aktie entspricht lediglich
dem niedrigsten Angebotspreis, den die Bieterin nach den gesetzlichen
Mindestpreisvorschriften aufgrund eines Vorerwerbspreises von EUR
23,50 anbieten durfte.
• Der Angebotspreis liegt um EUR 0,26 unter dem Durchschnittsaktienkurs
der Kontron-Aktie der letzten zwölf Monate und enthält damit keine
Prämie bzw. eine negative Prämie.
• Der Angebotspreis bleibt zudem deutlich hinter den zuletzt von
Analysten veröffentlichten Kurszielen zurück, die im Durchschnitt bei
rund EUR 30,29 je Kontron-Aktie liegen.
• Die von Vorstand und Aufsichtsrat beauftragte Fairness Opinion von
Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., Linz/Österreich,
kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass der Angebotspreis deutlich
unterhalb einer angemessenen Bandbreite liegt und aus finanzieller
Sicht nicht angemessen ist.
Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass jeder Aktionär der
Kontron AG ungeachtet dieser Empfehlung unter Würdigung der
Gesamtumstände, seiner individuellen Verhältnisse sowie seiner
persönlichen Einschätzung der möglichen künftigen Entwicklung des Wertes
der Kontron AG und des Börsenkurses der Kontron-Aktie eigenverantwortlich
entscheiden muss, ob und gegebenenfalls für wie viele Kontron-Aktien er
das Angebot annimmt.
Die Annahmefrist begann mit Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 29.
Juni 2026 und läuft bis 27. Juli 2026. Aktionäre der Kontron AG, die das
Angebot annehmen möchten, können dies über ihre jeweilige depotführende
Bank nach Maßgabe der in der Angebotsunterlage beschriebenen Bestimmungen
und Bedingungen tun.
Der Vollzug des Angebots steht unter dem Vorbehalt der in der
Angebotsunterlage beschriebenen Angebotsbedingungen. Dazu zählen
insbesondere fusionskontrollrechtliche Freigaben durch die zuständigen
Behörden in der Bundesrepublik Deutschland und den USA sowie
investitionskontrollrechtliche Freigaben in der Bundesrepublik
Deutschland, Frankreich, Österreich und Taiwan. Aktionäre sollten daher
berücksichtigen, dass sich die Abwicklung des Angebots zeitlich erheblich
verzögern oder das Angebot unter bestimmten Umständen nicht vollzogen
werden kann.
Die vollständige gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und
Aufsichtsrat der Kontron AG ist kostenfrei bei der Kontron AG erhältlich
und wird auf der Website der Gesellschaft im Bereich Investor Relations
unter [1] https://www.kontron.com/de/konzern/investoren/pflichtangebot
veröffentlicht.
Maßgeblich ist ausschließlich die gemeinsame begründete Stellungnahme von
Vorstand und Aufsichtsrat. Diese Pressemitteilung stellt keine Erläuterung
oder Ergänzung zum Inhalt der gemeinsamen begründeten Stellungnahme dar.
Linz, 8. Juli 2026
Der Vorstand
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08.07.2026 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Kontron AG
Industriezeile 35
4020 Linz
Österreich
Telefon: +43 (732) 7664 – 0
E-Mail: ir@kontron.com
Internet: https://www.kontron.com
ISIN: AT0000A0E9W5
WKN: A0X9EJ
Indizes: SDAX, TecDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate BSX;
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